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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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B. Aktuelle Gesetzesvorhaben 501Verbraucher bestellten Waren geliefert oder die bestellten Dienstleistungenvollständig erbracht hat, so der europäische Gesetzgeber. Diesspricht dagegen, dass die nationalen Rechte längere Fristen aufrechterhalten können.c) Ausübung des <strong>Widerrufsrecht</strong>esAnders als bislang nach deutschem Recht ist ein Widerruf durch bloßeRücksendung der Ware (§ 355 Abs. 1 S. 2, § 356 BGB) nach demRichtlinienentwurf nicht mehr möglich. Vielmehr muss der Verbraucherden Widerruf auf einem dauerhaften Datenträger erklären (wieunter geltendem Recht der – alternative – Widerruf in Textform), undzwar entweder in einer an den Gewerbetreibenden gerichteten Erklärung,die er selbst formuliert, oder indem er das Standard-Widerrufsformular des Anhangs I Teil B verwendet. Dies regelt Art. 14VRRL-E. Die Mitgliedstaaten legen für dieses Standard-Widerrufsformularkeine weiteren Formvorschriften fest.aa) Standard-Widerrufsformular<strong>Das</strong> Standard-Formular geht allerdings <strong>im</strong> <strong>Onlinehandel</strong> völlig an derRealität vorbei. Hier wäre eine Standard-Belehrung wünschenswertgewesen, das den Unternehmer vor Abmahnungen schützt, nicht jedochein Widerrufsformular, das der Verbraucher ohnehin nicht nutzenwird. 1 Entgegen Erwägensgrund 28 wird die Einführung eines harmonisiertenStandard-Formulars für den Widerruf des Verbrauchers dasWiderrufsverfahren nicht vereinfachen oder für Rechtssicherheit sorgen.Denn dem Verbraucher sollen gerade möglichst wenig formelleAuflagen gemacht werden, ein schlichtes Rückzahlungsbegehren beiRücksendung der Ware sollte genügen. 2bb) Widerruf über WebsiteArt. 14 Abs. 2 sieht die Möglichkeit vor, ein Standard-Widerrufsformularauf der Website des Gewerbetreibenden auszufüllen und abzuschicken.In diesem Fall hat der Gewerbetreibende dem Verbraucherunverzüglich per E-Mail eine Bestätigung über den Eingang seines Widerrufszu übermitteln. Ein derartiges Online-Formular dürfte allerdingszu erheblichen Beweisproblemen führen, da solche Formulare beiunseriösen Unternehmern nicht mehr vorhanden sein werden undselbst lautere Händler werden versucht sein, den Widerruf des Verbrauchers<strong>im</strong> virtuellen Nirvana des Internets verschwinden zu lassen. 3 Die1<strong>Föhlisch</strong>, MMR <strong>2009</strong>, 75, 77.2<strong>Föhlisch</strong>, MMR <strong>2009</strong>, 75, 77 f.3<strong>Föhlisch</strong>, MMR <strong>2009</strong>, 75, 78.

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