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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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460 Teil 7 – Ergebnisse und Ausblickdungsbereich des Fernabsatzrechtes auszunehmen und nur Versteigerungeni.S.d. § 156 BGB vom <strong>Widerrufsrecht</strong> auszunehmen. Daraufwurde seitens der Verbraucherverbände bewusst hingewirkt. DerVerbraucher ist auch schutzbedürftig, da mindestens ebenso viele unseriöseUnternehmer über Auktionsplattformen handeln wie über Online-Shops unter eigenen Domains.Die teleologischen Argumente, es werde unsachgemäß in den Preisfindungsmechanismuseingegriffen oder das <strong>Widerrufsrecht</strong> werde aufspekulative Geschäfte erweitert, überzeugen nicht. Denn dies gilt letztlichfür alle Internet-Geschäfte über Verkaufsportale und Online-Shops.Einer der Hauptgründe der Verbraucher, <strong>im</strong> Internet Waren zu bestellen,ist der, dass die Ware meist günstiger ist. Jeder Internet-Unternehmer muss gleichwohl das weit reichende <strong>Widerrufsrecht</strong>beachten und die Kosten einiger Missbrauchsfälle auf alle Kunden umlegen.Einer Nutzung des <strong>Widerrufsrecht</strong>s in nachweisbarer Schädigungsabsichtmuss aber bei allen Internet-Vertriebsformen unter Verwirkungsgesichtspunktenentgegengetreten werden können.IV. Widerrufsfrist1. Tatsächlicher Erhalt der WareFür den Eingang der Ware be<strong>im</strong> Verbraucher muss sie dergestalt inseinen Machtbereich gelangen, dass dieser die Möglichkeit hat, dieSache zu untersuchen. Daraus folgt, dass die tatsächliche Ablieferungan den Kunden selbst sowohl für den kaufrechtlichen Gefahrübergang(vgl. § 474 Abs. 2 BGB) als auch für den Lauf der fernabsatzrechtlichenWiderrufsfrist maßgeblich ist. N<strong>im</strong>mt ein <strong>Dr</strong>itter die Ware in Empfang,läuft die Frist also nur, wenn dieser vom Verbraucher zuvor als Empfängerbenannt wurde. Unzulässig sind daher hiervon abweichendenKlauseln.Durch die Hinterlegung auf dem „Postamt“ oder be<strong>im</strong> Spediteur hatder Verbraucher noch keine Möglichkeit, die Ware zu untersuchen, sodass dies nicht genügen kann, von einem Eingang auszugehen. Nichtsanderes kann auch dann gelten, wenn der Verbraucher sich die Ware aneine DHL Packstation liefern lässt. Anders als die Lieferung mangelhafterSachen kann die Lieferung eines aliud keinen Einfluss auf den Beginnder Widerrufsfrist haben. Bei Teillieferungen muss der Verbraucherschon aus der ersten Teillieferung auf die Eigenschaften derrestlichen Lieferungen schließen können, damit er entscheiden kann, ober am Vertrag festhalten will oder nicht. Ist dies nicht möglich, läuft dieFrist erst mit Eingang aller Lieferungen.

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