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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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B. Aktuelle Gesetzesvorhaben 489c) Verlängerte WiderrufsfristenZu kritisieren bleibt schließlich das Beibehalten der bestehenden Systematikder verlängerten Widerrufsfristen. Abzuschaffen ist die einmonatigeFrist, da diese ein Fremdkörper <strong>im</strong> Fernabsatzrecht darstellt. 1ImHinblick auf den Vollharmonisierungsgrundsatz des VRRL-E dürftendie in Deutschland derzeit geregelten Fristverlängerungen auf einenMonat (§ 355 Abs. 2 S. 2 BGB), sechs Monate (§ 312e Abs. 3 S. 2 bzw.§ 312d Abs. 2 S. 1 i.V.m. 355 Abs. 3 S. 1 BGB) oder auf unbest<strong>im</strong>mteZeit (§ 355 Abs. 3 S. 3 BGB) ab Inkrafttreten der Richtlinie nicht aufrechterhalten werden. 2II. Entwurf der Richtlinie über Rechte der Verbraucher (VRRL-E)Als Ergebnis der Überprüfung des gemeinschaftlichen Besitzstands <strong>im</strong>Verbraucherschutz und der Konsultation über die Fernabsatzrichtlinie(FARL) hat die Europäische Kommission am 8.10.2008 einen Vorschlagfür eine Richtlinie über Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vorgelegt.Als Nachfolgerichtlinie der FARL hat der VRRL-E erheblicheAuswirkungen auf das Fernabsatzrecht und insbesondere auch das<strong>Widerrufsrecht</strong>.1. EntstehungsgeschichteDie Europäische Kommission hat am 8. Februar 2007 das Grünbuchzur Überprüfung des Verbraucheracquis 3 veröffentlicht. Zum Grünbuchäußerten sich die verschiedensten Akteure – Unternehmen, Verbraucher,das Europäische Parlament, Mitgliedstaaten, Juristen aus Wissenschaftund Praxis. 4 Zudem wurde eine öffentliche Konsultation speziellzur FARL durchgeführt. 5 Die Kommission erhielt 313 Stellungnahmenzum Grünbuch und 84 Stellungnahmen zur FARL aus allen betroffenenKreisen und führte zusätzlich noch Ende 2007 eine ganztägige Konferenz,Befragungen mittels zweier umfangreicher Fragebögen sowie zuletzt<strong>im</strong> Februar 2008 Workshops mit Vertretern aus Wirtschafts- undVerbraucherkreisen durch. 6 Ergebnis dieses Prozesses ist der VRRL-E.1vgl. Teil 3 A III 1 e).2vgl. Teil A III 6.3Grünbuch Verbraucheracquis, http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/acquis/green-paper_cons_acquis_de.pdf (Stand: 7.4.<strong>2009</strong>).4Stellungnahmen abrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/rights/responses_green_paper_acquis_en.htm (Stand: 7.4.<strong>2009</strong>).5Weitere Informationen abrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/cons_int/safe_shop/dist_sell/index_de.htm (Stand: 7.4.<strong>2009</strong>).6Vgl. Teil 1 B VI und VII.

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