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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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170 Teil 2 – Anwendungsbereichoder sogar nicht mehr abgegeben werden darf, liegt ein Ausschluss des<strong>Widerrufsrecht</strong>s nach der 3. Variante („zur Rücksendung nicht geeignet“)vor. 1 Die Ware ist dann nicht mehr verkehrsfähig, auch wenn sieobjektiv noch haltbar ist und mithin vom Wortlaut der 4. Variantenicht erfasst wird.V. Entsiegelte DatenträgerGelieferte Software, Audio- und Videoaufzeichnungen sind nach§ 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB vom <strong>Widerrufsrecht</strong> ausgenommen, soferndie Datenträger entsiegelt worden sind, z. B. durch Öffnen der Cellophanhülleeiner CD, 2 Durchtrennen eines Aufklebers an einer DVD etc.Wenn von vornherein kein Siegel vorhanden ist, wie z.B. bei einigenMusik-CDs, muss der Unternehmer also auch unversiegelte Ware zurücknehmen.Die Ausnahme geht zurück auf Art. 6 Abs. 3, 4. Spiegelstrich FARLund wurde von Estland und Griechenland nicht übernommen. 3DerPassus aus der FARL „die vom Verbraucher entsiegelt worden sind“ istin den übrigen Mitgliedsstaaten nicht überall einheitlich umgesetztworden. Lettland 4 und Polen 5 stellen auf das Öffnen, Tschechien 6 aufdas Beschädigen der Originalverpackung der Software ab. In Portugalerlischt das <strong>Widerrufsrecht</strong> nur be<strong>im</strong> Bruch best<strong>im</strong>mter Siegel. 7In Luxemburg8 und Spanien 9 finden sich ausdrückliche Ausnahmen auch fürSoftware-Downloads. Die EU-Rechtskonformität dieser Umsetzungenwird allerdings bezweifelt. 101. Entsiegelung§ 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB setzt voraus, dass eine zum Schutze des Urheberrechtsverwendete Sperre überwunden wird. <strong>Das</strong> <strong>Widerrufsrecht</strong>1A.A. für Arzne<strong>im</strong>ittel und Lebensmittel: MünchKommBGB/Wendehorst, § 312dRn. 32.2Hk-VertriebsR/Tonner, § 312d Rn. 32.3Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 590.4Art. 15 Abs. 4 FernabsatzVO (LV): „wenn der Verbraucher die Verpackung geöffnethat“.5Art. 10 Abs. 3 Nr. 2 VerbraucherschutzG (PL): „wenn der Verbraucher die Originalverpackungentfernt hat“.6§ 53 Abs. 7 (d) ZGB (CZ): „wenn der Verkäufer die Originalverpackung beschädigt“.7Art. 7 (d) der portugiesischen RVO Nr. 143/2001: „selo de garantia de inviolabilidade”.8Art. 5 Abs. 4 (d) FernabsatzG (LU).9Art. 45 (c) EinzelhandelG (ES).10Schulte-Nölke, Verbraucherrechtskompendium, S. 591.

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