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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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D. Ausnahmen vom <strong>Widerrufsrecht</strong> 133Verbrauchers die wirtschaftlichen Nachteile des Unternehmers in unzumutbarerWeise verschärft (typisierte Unzumutbarkeit). 1Die Grenzziehungzwischen typisierter Unzumutbarkeit und zumutbarem Widerrufsrisikoist allerdings insbesondere bei der Ausübung des<strong>Widerrufsrecht</strong>s bei Computer-Hardware ein „Dauerproblem“ <strong>im</strong>Fernabsatzrecht. 2Im Einzelfall ist zu prüfen, ob Hardware aufgrundihrer Beschaffenheit zur Rücksendung nicht geeignet ist. 3b) Kraftfahrzeuge und FahrräderVom Kunden <strong>im</strong> Internet konfigurierte Kraftfahrzeuge lassen sich <strong>im</strong>Regelfall ohne weiteres wieder demontieren. So können Aluminiumfelgenmit einem Aufwand, der innerhalb der Umsatzrendite liegt, ebensoausgetauscht werden wie elektrisch verstellbare Sitze oder beleuchteteSchminkspiegel in der Beifahrer-Sonnenblende. Anders dürfte es miteiner best<strong>im</strong>mten Motorisierung und einer best<strong>im</strong>mten Lackierungaussehen. Diese Ausstattungsmerkmale lassen sich nicht „ohne weiteres“rückgängig machen, sondern werden einen Aufwand erfordern, dermehr als 5% des Kaufpreises bzw. deren Vorsteuermarge ausmacht.In solchen Fällen ist jedoch in einem zweiten Schritt zu prüfen, ob essich zwar um individuelle, aber doch Ausstattungsmerkmale handelt,die durchaus häufiger vorkommen. Dann kann von einem Zuschnittauf persönliche Bedürfnisse nicht gesprochen werden, da es viele Kundengeben wird, die z.B. die von dem speziellen Kunden gewählte stärkereMotorausstattung auch akzeptieren können. 4 Auch dies ist aber <strong>im</strong>Einzelfall zu untersuchen. Ein gelber Ferrari wird schon wegen deshohen Preises und damit einen kleineren infrage kommenden Käuferkreisweitaus schwieriger zu verkaufen sein als ein schwarzer VW Passat.Eine Ware, für die das <strong>Widerrufsrecht</strong> gemäß § 312d Abs. 4 Nr. 1,Var. 1 BGB nicht gilt, wäre ein Kraftfahrzeug, das „eine ungewöhnlicheHäufung von sehr entlegenen Sonderwünschen“ 5 aufweist, die in ihrerkonkreten Zusammenstellung kaum einen Abnehmer finden. Allerdingsdürfte man bei der Prüfung häufig gar nicht bis zu diesem Schritt kommen,da die meisten Ausstattungskomponenten mit wirtschaftlich vertretbaremAufwand entkonfiguriert werden können. Ähnlich liegt esz.B. auch bei speziell angefertigten Fahrrädern, wenn diese nicht zu sehrvon den üblichen Gestaltungsmöglichkeiten abweichen.1Vgl. Schulte-Nölke, LMK 2003, 181.2So Fischer, DB 2003, 1103, 1105.3Dazu sogleich Teil 2 D III 4 e).4Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch, § 312d Rn. 34.5Bamberger/Roth/Schmidt-Räntsch, § 312d Rn. 34.

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