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Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

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D. Ausnahmen vom <strong>Widerrufsrecht</strong> 171ist also nicht von vornherein ausgeschlossen, sondern erlischt, sobaldder Verbraucher den Datenträger entsiegelt. Systematisch ist die Vorschriftalso dem § 312d Abs. 3 ähnlich. 1 Ebenso wie in den Fällen des§ 312d Abs. 4 Nr. 1, 3. Var. führt eine Eingriffshandlung des Verbraucherszum Wegfall des <strong>Widerrufsrecht</strong>s. Die Entsiegelung muss vomVerbraucher vorgenommen werden. Kein Wegfall des <strong>Widerrufsrecht</strong>sliegt dann vor, wenn der Händler <strong>im</strong> Auftrag des Verbrauchers Softwareauf dem gekauften PC aufgespielt hat. 2Teilweise wird vorgeschlagen, bei Lieferung von Software auch ein<strong>Widerrufsrecht</strong> einzuführen mit der Maßgabe, dass sich der Verbraucherverpflichtet, etwaige bis dahin erstellte Installationen der Softwareauf seiner Hardware zu löschen. 3 Hintergrund sei, dass häufig erst nachder Erstinstallation für den Verbraucher erkennbar ist, ob er die bestellteSoftware nutzen kann bzw. ob sie mit der bestellten Software übereinst<strong>im</strong>mt.Dieser Vorschlag ist angesichts des Schutzzwecks des Fernabsatzrechtsnachvollziehbar, da der Kunde die Möglichkeit haben soll,die Ware zu testen. Allerdings besteht auch bei einem Kauf <strong>im</strong> Ladengeschäftkeine Möglichkeit, Software vorher auf Kompatibilität zu überprüfen.Zudem ist es schwer zu kontrollieren, ob der Kunde die Softwaretatsächlich gelöscht hat.a) Physische SiegelKein Siegel i.S.d. § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB ist ein Tesafilmstreifen, dernur verhindern soll, dass die CD bzw. DVD während des Versandesnicht aus der Hülle fällt und zerstört wird. 4Ein Tesafilmstreifen wirdvom Verbraucher nicht als Siegel angesehen, das die Rücksendung derWare ausschließt. Im Handel mit CDs und DVDs ist der Kunde vielmehreine andere Art der Versiegelung gewohnt, die regelmäßig für ihneinen Warnhinweis darstellt, dass er be<strong>im</strong> Öffnen der Ware, diese möglicherweisewerde behalten müssen. Ein Siegel ist weiterhin eine besondereForm der Sicherstellung der Unversehrtheit von Gegenständenoder Behältnissen. Ein solches Siegel kann vom Kunden nach der Öffnungder Ware auch nicht ohne weiteres ersetzt werden. Diese Voraussetzungenerfüllt der Tesafilmstreifen nicht.Weiterhin reicht für die Annahme einer Ausnahme vom <strong>Widerrufsrecht</strong>nach § 312d Abs. 4 Nr. 2 BGB nicht aus, dass die Entsiegelung1Kamanabrou, WM 2000, 1425.2AG Hoyerswerda, VuR <strong>2009</strong>, 70 m. Anm. Bücker.3BStMdJ-Stellungnahme, S. 5.4LG Dortmund, JurPC Web-Dok. 44/2007, zust<strong>im</strong>mend Schlömer/Dittrich, BB2007, 2129.

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