13.07.2015 Aufrufe

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel, 2009 - Dr. Carsten Föhlisch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B. Historische Entwicklung 25sendung der Ware ablehnen kann. Hier gehe es um „reine Fundamentalopposition,mehr nicht“. 1Die CDU/CSU nahm jedoch nicht fundamentalistisch,sondern fundiert zu den Bedenken gegen die geplanteKostentragungsregelung Stellung. Durch das <strong>Widerrufsrecht</strong> werde demVerbraucher ein Vorteil zulasten eines Unternehmers eingeräumt, obwohldiesem als Vertragspartner kein missbilligendes Verhalten vorgeworfenwerden könne. Es sei deshalb nicht ersichtlich, weshalb demVerbraucher, der sich von einem aus freier Willenserklärung abgeschlossenenVertrag löst, nicht wenigstens die Kosten und die Gefahrder Rücksendung auferlegt werden können. Die großen Versandhäuserübernähmen ohnehin schon als besonderen Kundendienst freiwillig dieRücksendekosten des Verbrauchers. Wenn nun alle Versandunternehmenverpflichtet würden, diese Rücksendekosten zu tragen, bestehe dieGefahr, dass gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmendies finanziell nicht verkraften können, bzw. wenn sie die Kosten derRücksendung durch eine Preisanhebung zu kompensieren versuchen,nicht konkurrenzfähig blieben. 2Weiterhin werde durch die Regelung, dass der Unternehmer die Kostender Rücksendung zu tragen hat, dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet,was nicht Sinn des Verbraucherschutzes sei. Dadurch, dassdurch die Neuregelung das Unternehmen die Kosten der Rücksendungnicht vertraglich auf den Kunden übertragen kann, werde dieses Problemverstärkt auftreten. Falls aber der Verbraucher, der das Produktherkömmlich <strong>im</strong> Laden erworben hat, dieses zurückgeben bzw. umtauschenwill, so habe er sich selbstverständlich auf seine Kosten zu demGeschäft zu begeben und dort die Rückabwicklung des Kaufvertrageszu vollziehen. Sinnvoll sei es, die ursprüngliche Version des Gesetzentwurfeswieder aufleben zu lassen. Danach könnte das Unternehmen dieKosten der Rücksendung vertraglich auf den Verbraucher übertragen. 3Die FDP äußerte sich gar, die ursprüngliche Kostentragungsklausel sei„aus ideologischen Gründen kaputtgemacht worden“, 4weshalb mandem Gesetz nicht zust<strong>im</strong>men könne. Obendrein sei man auch dagegen,verbraucherspezifische Gesetze <strong>im</strong> BGB zu regeln.1Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 99. Sitzung. 13.04.2000, Plenarprotokolle,S. 9354 http://dip.bundestag.de/btp/14/093/14099093.54.pdf (Stand:4.4.<strong>2009</strong>).2Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 99. Sitzung. 13.04.2000, Plenarprotokolle,S. 9355 f.3Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 99. Sitzung. 13.04.2000, Plenarprotokolle,S. 9356.4Deutscher Bundestag – 14. Wahlperiode – 99. Sitzung. 13.04.2000, Plenarprotokolle,S. 9357.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!