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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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XII Vorwort zur ersten Auflage<br />

zunächst (S. xviff.) zum Zweck der Orientierung, auf Grund der gefundenen<br />

Ergebnisse, eine Übersicht des Edikts nach Titeln und Unterrubriken,<br />

denen ich die Ziffer der auf sie bezüglichen Bücher der vier großen Ediktwerke<br />

beifüge. Hieran schließt sich als erster Teil des Werks eine Abhandlung<br />

über das Ediktsystem in vier Kapiteln. <strong>Das</strong> erste einleitende<br />

handelt von den Hilfsmitteln für die Feststellung der Materienfolge des<br />

Edikts. <strong>Das</strong> zweite betrachtet das Edikt als Ganzes und beantwortet die<br />

Frage, ob dasselbe als Kodifikation eines bestimmten Rechtsteils gelten<br />

kann. <strong>Das</strong> dritte stellt die Hauptabschnitte des Edikts nach Umfang und<br />

Charakter fest. <strong>Das</strong> vierte verfolgt das Ediktsystem im Detail, den<br />

Zusammenhang der einzelnen Titel und der Rubriken innerhalb der Titel.<br />

Der zweite Teil des Werks enthält in einer Reihe von Exkursen (§§)<br />

alles auf die Rekonstruktion der Edikte und Formeln Bezügliche. Auf<br />

den ersten Blick scheint es natürlicher, diese Exkurse, deren Ergebnisse<br />

dem ersten Teil zugrunde liegen, diesem vorausgehen zu lassen. Allein<br />

es blieb mir zu bedenken, daß auch die Ausführungen über System und<br />

Titel des Edikts ihrerseits mehr als einmal für die im besondern Teil aufgestellten<br />

Vermutungen präjudiziell sind, insofern sie die Wahrscheinlichkeit<br />

dieser Vermutungen erhöhen oder sie doch gegen den Vorwurf der<br />

Unwahrscheinlichkeit schützen. Ich hätte also, wenn ich den besondern<br />

Teil vorausnahm, an sehr vielen Stellen auf die allgemeinen Ausführungen<br />

vorgreifen müssen, was für den Leser weit unbequemer gewesen wäre, als<br />

die Zumutung, sich bei der Lektüre des allgemeinen Teils, soweit notwendig,<br />

durch Nachschlagen in den Exkursen über die Authentizität der<br />

von mir aufgestellten Rubriken zu vergewissern.<br />

Die vier großen Ediktwerke — Ulpian. ad edictum, Paul. ad edict., Gai.<br />

ad ed. prouinc., Iulian. digesta — sind durchweg nur mit den Namen der<br />

Juristen zitiert.... In den wiederhergestellten Edikten und Formeln habe ich<br />

die eigentlich rekonstruierten Stücke, für deren Wortlaut nicht bis ins<br />

einzelne eingestanden werden kann, kursiv drucken lassen. Ebenso sind<br />

auch diejenigen Titel und Rubriken, die ich nicht in den Digesten oder<br />

sonstwo in den Quellen vorgefunden habe, kursiv gedruckt; doch bemerke<br />

ich ausdrücklich, daß damit keine Garantie übernommen sein soll, daß die<br />

übrigen Titel und Rubriken sämtlich wörtlich so im Album standen. Eine<br />

derartige Feststellung ist nur bei verhältnismäßig wenigen Titeln und<br />

Rubriken möglich, wo dies immer ausdrücklich angemerkt ist. Hinsichtlich<br />

vieler andern ist es zwar wahrscheinlich, aber nicht strikt zu beweisen, daß<br />

sie von den klassischen Juristen, denen die Kompilatoren sie entnahmen,<br />

aus dem Album kopiert sind. Bei den Literaturzitaten habe ich es nicht auf<br />

Vollständigkeit abgesehen. Die Anlage eines Museums aller der Erzeugnisse,<br />

die der Rekonstruktionstrieb in zahllosen Doktordissertationen und<br />

andern Schriften zutage gefördert hat, dürfte von keinem wissenschaftlichen<br />

Interesse sein. <strong>Das</strong> wirklich Wertvolle in der Literatur aufzusuchen

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