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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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4 .<strong>Das</strong> Ediktsystem im einzelnen<br />

iudicia gewiesen hätte. Warum wir nicht auch actio depositi und fiduciae<br />

hier finden, ist mit völliger Bestimmtheit nicht zu sagen. Vielleicht ist dies<br />

einfach darauf zurückzuführen,' daß die vier Aktionen zu verschiedenen<br />

Zeiten mit Bonae-fidei-Formel ausgestattet wurden, actio depositi und<br />

fiduciae sie schon besaßen, als der von Julian befolgte Ediktplan festgestellt<br />

würde (s. oben S. 18), actio commodati und pigneraticia aber noch nicht.2<br />

XVIII. Quod cum magistro nauis institore eoue qui in aliena<br />

potestate erit negotium gestum erit.<br />

Den Grund, warum innerhalb dieses Titels die actio exercitoria, institoria,<br />

tributoria ' den andern adjektizischen Aktionen vorausstehen, gibt<br />

Ulp. (?) 29 (15. 1) i pr. dahin an:<br />

Ordinarium praetor arbitratus est prius eos contractus exponere<br />

eorum qui alienae potestati subiecti sunt, qui in solidum tribuunt<br />

actionem, sic deinde ad hunc peruenire, ubi de peculio datur actio.<br />

Dieser schwerlich dem Ulpian zuzutrauende Bericht gibt aber kaum die<br />

Intentionen des Prätors richtig wieder und ist vielmehr nur bezeichnend<br />

für das geringe Maß an Nachdenken, das die Byzantiner Systemfragen<br />

widmeten. <strong>Das</strong> hier namhaft gemachte Einteilungsprinzip trifft nämlich in<br />

mehrfacher Richtung nicht zu. Einmal beziehen sich die actio exercitoria<br />

und institoria nach dem Wortlaut des Edikts keineswegs bloß auf Geschäfte<br />

von Gewaltunterworfenen; zweitens ist es nicht wahr, daß die erstproponierten<br />

Aktionen alle in solidum gehen (die tributoria nämlich nicht);<br />

und drittens ist gerade unter den letztproponierten wieder eine in solidum<br />

(die actio quod iussu). Die actio exercitoria, institoria, tributoria dürften<br />

vielmehr ihre Zusammenfassung, wie Baron 3 mit Recht vermutet, dem<br />

Umstand verdanken, daß sie aus gewerbemäßigem Geschäftsbetrieb<br />

durch einen andern entspringen. Unter ihnen selbst wieder steht die exercitoria<br />

als die ältere der institoria voraus, die tributoria aber, weil nicht in<br />

solidum gehend, zuletzt. Die Ordnung unter den übrigen adjektizischen<br />

Formeln ist gegeben durch die Unterscheidung: quod iniussu .. . quod<br />

iussu. 4 <strong>Das</strong> Edikt über das beneficium competentiae des gewaltfrei gewordenen<br />

Hauskinds bildet einen Anhang. Desgleichen verdankt das<br />

Edikt ad SC Vellaeanum seine Stellung im System wohl lediglich der<br />

Attraktionskraft der vorhergehenden Edikte. Von der potestas aus lag der<br />

Andere Vermutung in der r. Aufl., noch<br />

andere bei A.Pernice, SZ 9, 227f., Karlowa<br />

RG II, 562. Gegen Karlowa vgl.<br />

Segr ē, sull' etā d. giud. etc., studi Fadda<br />

VI, 342.<br />

2 Vgl. über das Alter der auf b. f. abgestellten<br />

Formeln dieser Klagen die zit. Abh.<br />

von Segr ē in den studi Fadda VI, 333f.<br />

Es ist gewiß kein Zufall, daß actio depositi<br />

und fiduciae in dem Verzeichnis der b. f.<br />

iudicia bei Gai. IV, 62 aufgeführt werden,<br />

actio commodati und pigneraticia dagegen<br />

fehlen.<br />

3 Zschr. f. Handelsr. 27, 121 f., die adjekt.<br />

Klagen (1882) 183f. Ganz ebenso schon<br />

Steph. sch. 3 in Bas. XVIII, 5, 1 (suppl. Zach.<br />

204).<br />

4 Vgl. das Edikt in (14. 5) 2 pr.: siue sua<br />

uoluntate siue iussu eius in cuius potestate<br />

erit contraxerit.

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