22.07.2013 Aufrufe

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

16o<br />

Tit. XIV. § 5<br />

litis aestimatio haben einstehen müssen, da ihm ja die andere sonst offene<br />

Alternative des noxae dedere hier verschlossen war. <strong>Das</strong> „in potestate<br />

esse" ist diese tatsächlich e Seite der Passivlegitimation, die neben der<br />

rechtlichen — bei Sklaven dem Eigentum — nicht fehlen darf, Wenn für<br />

den dominus ein actione teneri vorliegen soll. Dementsprechend definiert<br />

Ulp. 23 h. t. 21 § 3:<br />

„In potestate" sic accipere debemus, ut facultatem et potestatem<br />

exhibendi eius habeat: ceterum si in fuga sit uel peregre, non uidebitur<br />

esse in potestate.<br />

Ebenso Paul. (so. i 6) 215:<br />

... praesentis corporis copiam facultatemque.<br />

Vgl. ferner (47. 2) 17 § 3. Unser Edikt verfolgt nun durch das dem Kläger<br />

eingeräumte alternative Recht den Doppelzweck, für den Beklagten die<br />

wahrheitswidrige Ableugnung des in potestate esse, wie auch die dolose<br />

Beseitigung dieser Voraussetzung seiner Haftung bedenklich und gefährlich<br />

zu machen.<br />

Handelt unser Edikt nur von der tatsächlichen Seite der Passivlegitimation,<br />

so drängt sich die Frage auf, ob denn von deren rechtlicher Seite<br />

hier nicht ebenfalls die Rede war. In der Tat hat der Prätor zweifellos<br />

neben unserer interrogatio de facto (an in potestate sit)/ auch eine interrogatio<br />

de iure (an eius sit) zugelassen,' die mit jener nicht verwechselt<br />

werden darf. Wir stehen vor dem Problem, wie diese beiden interrogationes<br />

nebeneinander funktioniert haben. Die Lösung des Rätsels dürfte<br />

in folgendem liegen.3<br />

Es ist eine bekannte Tatsache, daß es für die Gestaltung des Noxalverfahrens<br />

nicht gleichgültig war, ob der Sklave (ich beschränke mich im<br />

folgenden der Kürze halber auf das Sklavendelikt), wegen dessen Klage<br />

erhoben werden wollte, gegenwärtig, d. h. in iure gegenwärtig, oder abwesend<br />

war. 4 Nun weisen mehrere Stellen in den Kommentaren zu dem<br />

In der i. Aufl. habe ich die Existenz<br />

einer eigentlichen interrogatio an in potestate<br />

sit bestritten. Sie ergibt sich aber<br />

mit Sicherheit aus (1 I. I) 5,. 16 pr., i7. Vgl.<br />

Girard, a. a. 0. 4272 (mel. II, 3282).<br />

2 Sie ist oft bezeugt: h. t. 26 § 3, 27 § 1, 39<br />

§ I, (u. 1) 8, 13 pr. § I (im pr. interrogatio<br />

über die patria potestas), 1 4 pr , 20 pr., s.<br />

auch eod. 7, ( 9 . r) r § 1 5. Girard, der (s.<br />

n. 1) die von mir in der I. Aufl. angenommene<br />

Meinung treffend widerlegt hat, meint<br />

seinerseits, die interrogatio an in potestate<br />

sit habe sich nicht bloß auf die puissance<br />

de fait, sondern auch auf die puissance juridique<br />

bezogen; eine besondere interrogatio<br />

de iure sei überflüssig gewesen und habe<br />

nicht existiert. M. E. sind mit dieser Annahme<br />

weder die im Text angef. Definitionen<br />

der potestas noch die Quellenstellen<br />

vereinbar, die die Sonderexistenz der interr.<br />

an eius sit beweisen. Ebensowenig kann<br />

ich der Ansicht Nabers (Mnemos. 1. c. 176)<br />

beitreten, der das „an eius sit" nur für eine<br />

ungenaue Wiedergabe des „an in potestate<br />

sit" hält, daher eine besondere interrogatio<br />

de iure allen obigen Stellen zum Trotze bestreitet.<br />

3 Sehr abweichend die I. Aufl., teilweise<br />

anders auch meine Abhandl. SZ 20, 5 ff., die<br />

aber doch die Grundlage der Lösung des<br />

Problems enthält. Ganz anders wieder<br />

B i o n d i, aes noxales (1 925) 291 ff. Sein Erklärungsversuch<br />

hängt mit seiner unhaltbaren<br />

Auffassung des Wesens der aes noxales<br />

enge zusammen und steht und fällt mit<br />

dieser. S. gegen ihn meine Abh. SZ 47,1 ff.<br />

4 Vgl. insbesondere (2.9) 2 § I, h. t. 21 §1.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!