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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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8<br />

Feststellung der Materienfolge im Edikt<br />

besserungsversuchen nicht allzu rasch sein; ich verdanke gar manche interessante<br />

Entdeckung dem stetigen Bestreben, dem ursprünglichen Zusammenhang<br />

der Stellen auf Grund der überlieferten Inskription beizukommen.<br />

Die wirklich vorhandenen Fehler' lassen sich fast alle auf folgende<br />

Kategorien zurückführen:<br />

I. der Schreiber übersah in seiner Vorlage, wo die Zahlen nicht ausgeschrieben,<br />

sondern mit römischen Ziffern bezeichnet waren, 2 eine Ziffer<br />

und schrieb daher z. B. trigensimo (XXX) statt trigensimo quarto (XXXIIII),<br />

oder quinto (V) statt quinto decimo (XV), 3 oder uicensimo (XX) statt septuagensimo<br />

(LXX). Oder umgekehrt:<br />

2. er sah (was seltener vorkommt) eine Ziffer zuviel und schrieb trigensimo<br />

(XXX) statt uicensimo (XX).<br />

3. Er schrieb, durch den gleichen Wortanfang verführt, quarto statt<br />

quinto oder quadragensimo statt quinquagensimo, oder umgekehrt.4<br />

4. Er inskribiert „Idem", wo er einen neuen Namen hätte schreiben<br />

sollen, indem ihm der Träger dieses Namens irrig als Verfasser des vorigen<br />

Fragments vorschwebt.5<br />

5. Er verwechselt die Bücherzahlen zweier Juristenschriften, indem er<br />

z. B. in einem Buche der Digesten, das Fragmente aus Ulp. 3o und Paul. 31<br />

ad edictum enthält, einmal gelegentlich eine Stelle aus Ulp. 3o fälschlich<br />

Ulp. 3 i inskribiert. 6 Dieser Fehler ist vielleicht in der Weise zu erklären,<br />

daß die Kompilatoren die von ihnen ausgewählten Fragmente nicht immer<br />

selbst mit der vollen Inskription versahen, sondern den Schreiber durch Anführung<br />

des Juristennamens mit einem Wiederholungsmerkzeichen auf<br />

die frühere gleiche Inskription verwiesen, wo dann ein Versehen leicht<br />

möglich war. Notwendig ist diese Erklärung indes keineswegs: der Fehler<br />

kann auch einfach so vorkommen, daß der Schreiber noch die Ziffer der<br />

vorigen Inskription im Kopfe hat und sie maschinenmäßig wiederholt, ohne<br />

auf seine Vorlage zu sehen.<br />

6. Selten ist die unmittelbare Verwechselung zweier Schriftstellernamen.<br />

Doch kommt gelegentlich eine solche Verwechselung z. B. zwischen Ulpian<br />

und Paulus vor, den beiden meistbenutzten Juristen, wo in der Masse wohl<br />

auch einmal ein kleines Fragment von den Kompilatoren selbst falsch bezeichnet<br />

worden sein mag.<br />

7. Vereinzelt finden sich Versehen, die sich aus der Ähnlichkeit ge-<br />

' Meine kritischen Ergebnisse in dieser<br />

Richtung sind in der Palingenesie niedergelegt.<br />

2 Wie auch noch im Florentinus selbst im<br />

größten Teil des Titels de legibus (I. 3).<br />

3 Derartige Fehler können auch durch<br />

Auslassung eines Zahlworts veranlaßt sein.<br />

Da, wo ein Zahlwort mehreren Zahlzeichen<br />

entspricht, z. B. (quarto (IIII) oder octauo<br />

(VIII), ist diese Erklärung sogar die wahrscheinlichere.<br />

4 Andere Verschreibungen sind sehr selten,<br />

kommen aber doch vor, z. B. sicher nachweisbar<br />

in (38. 6) i quarto statt sexto.<br />

5 Umgekehrt kommt es, infolge des entgegengesetzten<br />

Irrtums vor, daß ein Name<br />

wiederholt wird, wo idem hätte geschrieben<br />

werden müssen oder die neue Inskription<br />

ganz überflüssig war. S. z. B. die Inskriptionen<br />

vor (39 . 3) 3 und 4. Vgl. auch (12. 6) 47. 48.<br />

6 Vgl. z. B. die augenscheinlich falsche<br />

Inskription vor (16. 3) 3.

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