22.07.2013 Aufrufe

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2 84 fit. XVIII. § 104<br />

zeugung ist dieser Standpunkt nicht haltbar. Zwar möchte ich auch jetzt<br />

nicht jener Prämisse ganz unbedingt beitreten: wo die condemnatio so gefaßt<br />

ist, daß sie unter allen Umständen nur eine Verurteilung pro parte<br />

möglich macht, eine Verurteilung im vollen Umfang des in der intentio<br />

verkörperten Anspruchs also ausschließt,' wurde m. E. dieser Anspruch<br />

auch nur pro parte konsumiert. So aber liegt die Sache gerade bei der<br />

actio de peculio nicht: wenn das peculium ausreichte, konnte der Kläger<br />

Kondemnation wegen seines ganzen Anspruchs erlangen, und eben deshalb<br />

mußte, wenn Kellers Formulierung das Richtige trifft, auch dieser ganze<br />

Anspruch von der Konsumtion betroffen werden. In der Tat ergibt sich<br />

dies auch klar sowohl daraus, daß nach fr. 4 § 5 (i4. 5) die actio quod iussu<br />

durch die actio de peculio konsumiert wird, 2 wie insbesondere aus dem<br />

vielbesprochenen fr. 32 pr. de peculio, das Kellers Meinung aufs stärkste<br />

unterstützt. Die Stelle behandelt ja nicht genau den gleichen Fall wie fr. 3o<br />

4 cit. Während hier von einem Gläubiger die Rede ist, der rursus aucto<br />

peculio zum zweiten Male gegen den gleichen Beklagten auftritt, erörtert<br />

der Jurist in fr. 32 pr. Fälle, wo wegen Teilung oder Duplizität des Pekuliums<br />

der Gläubiger in der Lage ist, gegen verschiedene Gegner de peculio<br />

klagen zu können. Allein ein innerer Grund hier anders zu entscheiden<br />

als dort, läßt sich schlechterdings nicht finden. Ist es nach fr. 32 pr. zweifellos,<br />

daß, wenn die actio de peculio gegen einen der Erben des ehemaligen<br />

Gewalthabers erhoben wurde, dadurch die Obligation allen Erben gegenüber<br />

konsumiert wurde, 3 obwohl der einzelne nur bis zum Belauf des peculii<br />

.quod penes se habet kondemniert werden durfte, so bleibt es unerklärlich,<br />

warum im Fall des fr. 3o § 4 die Konsumtion sich auf den Belauf des derzeitigen<br />

Pekuliums eingeschränkt haben soll. Es liegt also ein Widerspruch<br />

in den Quellen vor, dessen Lösung aber heute zuverlässiger möglich ist als<br />

vordem. Schon Keller und nach ihm andere haben angenommen, daß die<br />

Entscheidung in fr. 3o § 4 eine als selbstverständlich nicht erwähnte Restitution<br />

voraussetze. Es ist Bekker zuzugeben, daß der überlieferte Text<br />

diese Lösung nicht zuläßt. Wir haben aber m. E. allen Grund, diesem<br />

Texte zu mißtrauen, der allem, was wir sonst über die Konsumtion bei der<br />

actio de peculio wissen, widerspricht. Die Annahme, daß im Urtext statt potest<br />

gestanden hat: n o n potest, ist nicht zu kühn. 4 Aber auch ein zweites ist<br />

S. oben S. 258.<br />

Vgl. auch die treffenden Ausführungen<br />

von Gradenwitz, SZ 27, 247ff.<br />

3 Anders freilich Bekker, Aktionen II,<br />

34 8. Er meint, in den Fällen des fr. 32 pr.<br />

sei der Anspruch doch immer nur bis zum<br />

Belauf des Gesamtpekuliums konsumiert<br />

worden, und sucht diesen Effekt durch entsprechende<br />

Vermutungen über die Fassung<br />

der Formel zu rechtfertigen. Demgegenüber<br />

muß man fragen: was sollte die Römer<br />

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!