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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Tit. XIX. § I07<br />

293<br />

ist bestritten. Die bejahende Meinung beruft sich außer auf Gai. IV, 62,<br />

wo wir die actio fiduciae in dem Katalog der b. f. iudicia aufgeführt finden,<br />

noch auf Cic. de off. III, 17 § 7o: fidei bonae nomen manare latissime idque<br />

uersari in ... fiduciis. I Allein von einer solchen Formel ist uns sonst nirgends<br />

die geringste Spur überliefert, Cicero selbst erwähnt, wo er sonst<br />

auf die actio fiduciae Bezug nimmt (s. S. 292 6) und gerade auch unmittelbar<br />

vor der angef. Stelle aus den Offizien, immer nur die Klausel ut inter<br />

bonos b. a. o., und so vertreten Rotondi t und Arangio-Ruiz 3 in sehr beachtenswerter<br />

Weise die Ansicht, daß es eine andere Formel der actio<br />

fiduciae als die oben von mir rekonstruierte niemals gegeben habe, daß<br />

aber die Juristen die Verweisung auf die Handlungsweise von uiri boni als<br />

gleichbedeutend mit der auf die Forderungen der bona fides angesehen<br />

hätten, und daß sich so die Aufnahme der actio in den Katalog der b. f.<br />

iudicia und die zitierte Äußerung Ciceros oder vielmehr des von ihm angeführten<br />

Q. Mucius erkläre. Beide Schriftsteller irren aber m. E. darin,<br />

daß sie in der mit jener Klausel versehenen Formel eine formula in ius<br />

concepta erblicken. Wenn oben der Zusammenhang, in den die Klausel<br />

sich einfügte, richtig bezeichnet ist, so haben wir m. E. unzweifelhaft eine<br />

formula i. f. conc. vor uns.4<br />

Noch ist schließlich eines eigentümlichen Anhängsels Erwähnung zu<br />

tun, das die actio directa aus der fiducia cum seruo contracta erhielt.<br />

Cicero — de off: III, i 7 § 7o — führt direkt neben dem „ut inter bonos<br />

bene agier oportet" unserer Formel die Klausel an „uti ne propter te<br />

fidemue tuam captus fraudatusue sim", freilich ohne uns über ihren Zusammenhang<br />

nähere Auskunft zu geben, ja ohne auch nur ausdrücklich<br />

zu sagen, daß sie in Beziehung zur fiducia stehe. Diese Beziehung ist<br />

gleichwohl, wie sich ergeben wird, sicher, und das ist auch die herrschende<br />

Meinung. Aber unrichtig ist es, wenn diese s darin eine Art formeller doli<br />

clausula bei der mancipatio fiduciae causa erblickt. Aller Wahrscheinlichkeit<br />

nach gehörten die Worte vielmehr in eine Spruchformel des alten<br />

Prozesses; 6 denn aus den Digesten wissen wir mit Bestimmtheit, daß sie in<br />

Manigk a. a. 0. aus Gai. IV, 33, wo die<br />

actio fiduciae in einer Reihe mit der actio<br />

commodati und negotiorum gestorum aufgeführt<br />

wird, schließen kann, daß die actio<br />

fiduciae eine auf dare oportere gerichtete<br />

intentio certa besessen habe, ist mir nicht<br />

verständlich.<br />

So noch EP 2.<br />

2 Scritti II, 3f.<br />

3 Form. con dem. 25 2.<br />

4 Ipso-iure-Konsumtion — Gai. IV, 107 —,<br />

ist m. E. nur hei einer auf quidquid . • •<br />

.oportet, nicht aber bei einer auf s. p. actum<br />

non esse abgestellten Formel denkbar.<br />

Rudorff,ZfgeschRW t3,183,Huschke,<br />

ebendaselbst 1 4, 246, Dernburg,<br />

Pfandrecht I, 8 u. a. m. Vgl. auch Degenkolb,<br />

ZRG 9, 175f.<br />

6 Übereinstimmend P e r n i c e, Labeo III',<br />

122 n. 2. Dagegen Karlowa, RG II, 565,<br />

mit der herrschenden Ansicht. Karlowa<br />

meint, die Fassung der Klausel weise auf<br />

eine Kautel für die Zukunft hin, was in eine<br />

legis actio nicht passe (ebenso schon Rudorfs,<br />

ZRG ri, 6i. 86). Warum sollte<br />

aber der Kläger in der legis actio nicht<br />

haben sagen können: „ich verlange von dir<br />

— jetzt — das Verhalten, das erforderlich<br />

ist, uti ne ... captus sim"? Nicht einfach<br />

ist die Frage, wie wir uns das geschichtliche<br />

Verhältnis der spätem Formel zu jener<br />

Spruchformel zu denken haben. Vgl. die

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