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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Feststellung der Materienfolge im Edikt<br />

an anderer Stelle behandelt haben. Die weiteren bei Paulus der hereditatis<br />

petitio voraufgehenden Materien (von § 59 der Übersicht an) gehören sämtlich<br />

dem prätorischen Rechte an und sind alle durch Edikte geordnet,<br />

die uns ganz oder teilweise erhalten sind. Von der hereditatis petitio ab<br />

dagegen beginnen zivile Rechtsmittel. Allerdings finden sich unter diese<br />

letzteren auch wieder einige nicht-zivile Aktionen gemischt, — die actiones<br />

possessoriae, die h. p. fideicommissaria, die actio uectigalis, die actio damni<br />

iniuriae aduersus nautas, die actio communi diuidundo utilis: allein durchweg<br />

tragen diese den Charakter von utiles actiones, für die daher wahrscheinlich<br />

kein besonderes Edikt proponiert war — ein solches ist hier<br />

nirgends nachzuweisen —, sondern nur die Formel hinter der vorbildlichen<br />

actio ciuilis, etwa unter vorausgeschickter Rubrik. Meine Meinung ist<br />

daher die, daß in dem großen Edikttitel (XV), mit dem wir es hier zu tun<br />

haben, die Edikte nebst zugehörigen Formeln voranstanden, die Formeln<br />

(zivile und nicht-zivile), denen keine Edikte entsprachen,' aber folgten:<br />

Paulus hielt sich streng an die gegebene Ordnung; ebenso Gaius, nur daß<br />

dieser es, begreiflich genug, nicht über sich brachte, die Publiciana vor<br />

der rei uindicatio zu erörtern und daher jene hinter die letztere schob;<br />

Julian aber und, im Anschluß an ihn, Ulpian geben die Ediktordnung ganz<br />

auf, schieben die Zivilklagen vor und die prätorischen zwischen diese an<br />

dem ihnen angemessen scheinenden Orte ein. Diese Erklärung hat gewiß<br />

Wahrscheinlichkeit für sich. 2<br />

Man hat gegen unsere Vermutung eingewendet, daß es doch seltsam<br />

wäre, wenn Julian, der Ediktredaktor, sich in seinen Digesten von dem<br />

System entfernt hätte, dem er selbst bei der Rekonstruktion des Edikts<br />

folgte. Es kann dies nicht zugegeben werden. Auch wenn wir von der<br />

gar nicht zweifellosen Frage des Altersverhältnisses zwischen den ersten<br />

Büchern von Julians Digesten und dem Edikte absehen, so gab es Rücksichten,<br />

die für Julian als Ediktredaktor bestimmend sein konnten, für<br />

Julian als Schriftsteller aber nicht, und umgekehrt. Wie viele Bearbeiter<br />

unseres bürgerlichen Gesetzbuchs weichen heute an einzelnen Stellen von<br />

dessen Systeme ab, die sich doch hüten würden, wenn ihnen eine Neuredaktion<br />

des Gesetzbuchs übertragen würde, an diesem System zu rütteln!<br />

= Zu diesen gehört auch die Formel wider<br />

den mensor (§ 89), die daher nicht nur bei<br />

Ulpian, sondern auch bei Paulus erst hinter<br />

den Teilungsklagen und der Lehre von der<br />

Bürgschaft steht, und darum den Vereinigungspunkt<br />

für die bis dahin voneinander<br />

abweichenden Systeme bildet.<br />

2 Man könnte auch auf den Gedanken<br />

kommen, daß die nackten Edikte im Album<br />

vorausstanden und dann sämtliche Formeln<br />

13<br />

in der Julian-Ulpianischen Ordnung folgten,<br />

so daß dann auch diese letztere eine ediktale<br />

Grundlage hätte. Eine solche Trennung<br />

der prätorischen Formeln von den zugehörigen<br />

Edikten ist aber schon an sich unwahrscheinlich,<br />

doppelt unwahrscheinlich eine<br />

Vermengung der auf Grund der Edikte hinzutretenden<br />

Formeln unter die zivilen. Die<br />

oben gegebene Erklärung scheint mir daher<br />

bei weitem vorzuziehen.

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