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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Tit. X. § 46<br />

durch eine actio in factum in diejenige Lage zurückversetzte, in der er ohne<br />

die Besitzveränderung gewesen wäre, und in dieser Weise hat denn auch<br />

der Prätor eingegriffen. Man darf sich nicht darüber wundern, daß der<br />

gewählte Weg hier ein anderer ist als in den sonstigen Restitutionsfällen;<br />

denn der Fall ist hier anders gelagert als sonst, weil es sich hier und nur<br />

hier nicht darum handelt, ein Geschäft ganz und gar aus der Welt zu<br />

schaffen, sondern lediglich darum, es für eine bestimmte Partei unschädlich<br />

zu machen.<br />

Gegen unsere Hypothese kann auch die Begründung der Entscheidung<br />

in c. 1 h. t. nicht ins Gewicht fallen:<br />

Cum in rem actioni possessio pariat aduersarium, alienatione etiam<br />

iudicii mutandi causa celebrata in integrum restitutio edicto perpetuo<br />

permittatur, intellegis, quod si rem, ne secum agatur, qui<br />

possidebat uenumdedit et emptori tradidit, quem elegeris conueniendi<br />

tibi tributam esse iure facultatem.<br />

Die i. i. r. wird hier nur deshalb in Bezug genommen, um zu erklären, wie<br />

der Kaiser dazu kommt, actio (nicht etwa eine uindicatio rescissoria) wider<br />

den nicht besitzenden Verkäufer zuzulassen. Was für eine actio, das bleibt<br />

unausgesprochen.<br />

Was die Fassung des Edikts angeht, so glaube ich nicht, daß der<br />

Prätor in seinem Edikt die besondern Voraussetzungen der actio in factum<br />

näher spezialisiert hat. Er wird einfach für den Fall der alienatio iudicii<br />

mutandi causa Restitution verheißen, neben diesem Edikt eine Musterformel<br />

der actio in factum proponiert und sich stillschweigend vorbehalten<br />

haben, je nach Lage des Falls die actio so oder so zu fassen. Von dem<br />

Wortlaut ist uns ein Stück bei Paul. 12 h. t. 8 § 1 erhalten:<br />

Praetor ait: „quaeue alienatio iudicii mutandi causa facta erit".I<br />

Quaeue: hiernach müßten vorher noch andere Ediktworte gestanden haben.<br />

Ranchinus und nach ihm andere schlagen vor:<br />

Si dolo malo lis in alium translata quaeue alienatio etc.<br />

Allein wenn auch in den Kommentaren gelegentlich, statt von einer<br />

alienatio, von translatio Iltis die Rede ist — vgl. h. t. 4 § 1. 3, 1 1 —, so<br />

würden beide Wendungen nebeneinander im Edikt lediglich eine unnütze<br />

Tautologie bedeuten. R u d o r f f (EP § 45) schiebt auf Grund von Gai. 4<br />

h. t. 3 § 1 die Worte „Quae manumissio" vor. Allein fr. 3 § 1 enthält, wie<br />

die Vergleichung mit fr. 1 und 3 pr. klar ergibt, ganz wie diese letzteren<br />

Stellen, ein bloßes von dem Juristen beigebrachtes Beispiel. Wir müssen<br />

auf die Ergänzung der Lücke verzichten. Vielleicht hat auch C u j a z 2 recht,<br />

der in fr. 8 § 1 einfach statt „quaeue" liest: quae. Es braucht bloß einmal<br />

ein Abschreiber des Paulinischen Kommentars statt q (= quae) fälschlich<br />

geschrieben zu haben: qu, so ist die Entstehung des quaeue erklärt.<br />

1 Dazu Gai. 4 h. t. 1, 3 pr.-§ 3, Ulp. 13 h. t. 2 Opp. V, 165.<br />

4 pr.-§ 4, Paul. +2 h. t. 8 §I-5, to, C. h. t. 1.

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