22.07.2013 Aufrufe

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Tit. XV. § 67 i8i<br />

dien heres nicht haben durchdringen können und würde daher gegen diesen<br />

der h. p. poss. sich einfach nicht bedient haben; die Institute hätten sehr<br />

gut nebeneinander bestehen können, da sie praktisch nicht ineinander<br />

griffen.' Der Prätor aber würde bei Einführung der h. p. possessoria eben<br />

nicht an den Rechtsstreit des bonorum possessor sine re mit dem heres,<br />

sondern an die zahlreichen andern Fälle gedacht haben, wo der Mangel<br />

eines wirklichen Universalrechtsmittels für den bonorum possessor schon in<br />

klassischer Zeit als ungerechtfertigte Singularität empfunden werden<br />

konnte, namentlich also an die Fälle der b. p. cum re: die b. p. contra<br />

tabulas, unde liberi, die b. p., die das Fundament einer durchgesetzten<br />

querela inofficiosi testamenti bildet. Es ist nicht abzusehen, warum man<br />

nicht schon in klassischer Zeit eine allgemeine h. p. possessoria eingeführt<br />

haben könnte, in der sehr richtigen Voraussetzung, daß die Grenzen der<br />

praktischen Anwendung durch das Interesse der bonorum possessores von<br />

selbst gezogen werden würden. Möglichen Übergriffen konnte durch exceptio<br />

entgegengetreten werden.<br />

Ich meinerseits glaubte denn auch noch in EP 2 das Vorkommen der h. p.<br />

poss. schon in klassischer Zeit nicht bestreiten zu können. Nicht deshalb,<br />

weil in einzelnen Stellen von einem hereditatem petere des b. p or die Rede<br />

ist; 2 denn diese Wendung wurde auch untechnisch — im Sinn von „die<br />

Erbschaft einfordern" — gebraucht. Aber zwei Fragmente aus klassischer<br />

Zeit schienen mir gar nicht anders als auf die h. p. poss. gedeutet werden<br />

zu können: 3 (37. 4) 13 pr. und (37. io) 3 § 13. Nach dem überlieferten Text<br />

der ersten Stelle muß, wenn der b. p°' contra tabulas von dem scriptus heres<br />

hereditatem petit, letzterer ihm „et praedia et seruos hereditarios praestare".<br />

<strong>Das</strong> deutete ich auf einen (durch Itp. verdeckten) Anspruch auf Manzipation<br />

der zum Nachlaß gehörigen res mancipi. Dabei könne, sagte ich, nur an<br />

die h. p. poss. gedacht werden; denn die Beziehung auf „Einforderung der<br />

Erbschaft" durch interdictum Quorum bonorum scheitere daran, daß dieses<br />

nur auf Erlangung des Besitzes gehe und daher nicht zu einer Manzipation<br />

führen könne. Ich bin nun auch heute noch der Meinung, daß fr. 13 pr. cit. im<br />

Urtext eine Verpflichtung zur Übertragung des zivilen Eigentums im Auge<br />

hatte, trotzdem praestare als Ersatz für mancipare ungewöhnlich wäre.4<br />

Aber ich vermag bei erneuter Erwägung nicht einzusehen, weshalb eine<br />

solche Verpflichtung zwar bei einer h. p. poss., nicht aber beim interdictum<br />

' Übereinstimmend U b b e 1 oh d e, Inter-<br />

dikte I, 123 ff.<br />

2 Zu (34. 9) 5 § t und C. (8. 2) i vgl. aber<br />

dochauchUbbelohde, a. a.O. 139ff., 143ff.<br />

3 Ich folgte hier S c h r ö d er, Noterbenrecht<br />

(1877) 15 t ff.<br />

4 Vielleicht erklärt sich das auffallende'<br />

Wort dadurch, daß im Urtext dem Kläger<br />

als Gegenverpflichtung eine Kaution auferlegt<br />

war, etwa so: „(cogendus est) man-<br />

cipare dummodo caveatur ei his rebus recte<br />

praestari" — vgl. (6. 1) 19 —, die bezügliche<br />

Zeile aber beim Abschreiben ausgefallen<br />

war. Daß die Kompilatoren dann aus dem<br />

unpassenden Passiv praestari ein Aktiv praestare<br />

machten, wäre nur natürlich. Man<br />

vgl. übrigens doch auch (1 9. i) 11 § 2, wo<br />

es im klassischen Text wohl sicher hieß<br />

„praestare, id est tradere et, si mancipi est,<br />

mancipare".

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!