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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Feststellung der Materienfolge im Edikt 7<br />

geht. Sie alle zusammen werfen daher kein schwereres Gewicht in die Wagschale<br />

als ein einzelnes unter ihnen. Eher könnte es umgekehrt bedeutsam<br />

werden, wenn sich irgendwo an einem einzelnen Punkte eine Differenz<br />

unter ihnen konstatieren ließe.' Ich werde dieses System der Kürze halber<br />

nach den Digesten Julians das Julianische nennen; es ist aber älter als die<br />

Digesten Julians, vielleicht sogar älter als die Julianische Ediktredaktion<br />

selbst; denn es liegt auch den Digesten des Celsus zugrunde, die wahrscheinlich<br />

früher geschrieben sind als die Julians.2<br />

Oft stellen die Inskriptionen nur fest, daß eine Anzahl bestimmter<br />

Materien im Edikt an dem oder jenem Platze standen, lassen es aber<br />

zweifelhaft, in welcher Ordnung sie aufeinanderfolgten: so sind z. B. die<br />

drei iudicia diuisoria in sämtlichen Ediktwerken in demselben Buch vereinigt.<br />

Alsdann ist der sicherste Leitstern die Ordnung, die wir in den<br />

Digesten finden. Die Titel der Digesten sind, wenn auch mit mehr Freiheit<br />

als die der Kommentare, doch im ganzen zweifellos nach dem Ediktsystem<br />

geordnet, wie denn Justinian auch ausdrücklich angemerkt hat, wo<br />

er sich erhebliche Abweichungen vom Ediktsystem gestattete. 3 Gewiß ist<br />

daher die Vermutung berechtigt, daß diese Ordnung, wo nicht besondere<br />

Gründe vorlagen, auch im einzelnen nicht verlassen worden ist. Die<br />

Digesten sind in diesem Detail auch zuverlässiger als der Codex, obwohl<br />

dieser bis lib. VIII tit. 45 ebenfalls im großen dem Ediktsystem folgt und<br />

sogar manche der von den Kompilatoren beliebten Hauptabweichungen<br />

von diesem System, die wir in den Digesten finden, noch nicht aufweist.4<br />

Denn die Digesten mußten naturgemäß weit mehr durch das System der<br />

in ihnen exzerpierten Hauptwerke, speziell des Ulpianschen Kommentars,<br />

beeinflußt werden, als der Codex, eine bloße Sammlung vereinzelter Konstitutionen.<br />

Daher ist beispielsweise, um bei den iudicia diuisoria zu bleiben,<br />

die actio finium regundorum (wie in den Digesten) vor die beiden andern<br />

Teilungsklagen zu setzen, nicht (wie im Codex) hinter sie; für diesen besondern<br />

Fall läßt sich sogar mit einiger Wahrscheinlichkeit nachweisen,<br />

daß die Digestenordnung auch die der Ediktkommentare (mindestens des<br />

Paulinischen) war. 5 —<br />

Die Bedeutung der Inskriptionen für die Herstellung des Ediktsystems<br />

macht es notwendig, sie durchweg auf ihre Authentizität zu prüfen. Im<br />

ganzen sind sie mit großer Sorgfalt revidiert, und man darf in den Vcr-<br />

' Vgl. unten S. 12, n. i.<br />

2 Pomponius ad Sabinum referiert Ansichten<br />

des Celsus als eines nicht mehr<br />

Lebenden. Den Julian zitiert er in diesem<br />

Werke, das umgekehrt von Julian benutzt<br />

zu sein scheint, nur ein einziges Mal, und<br />

zwar erst gegen Ende des Werks (lib. 32)<br />

in § 6 des falsch inskribierten fr. (41.3) 31.<br />

Ob dies Zitat auf Julians Digesten zielt,<br />

steht dahin. Vgl. noch Fitting, Alter der<br />

Schriften röm. Jur. 2 (1908) 29 (dem ich aber<br />

nicht zu folgen vermag), und Ferrini, I. L.<br />

22, SA 5.<br />

3 Vgl. c. Omnem § 4, c. Tanta § 5.<br />

4 <strong>Das</strong> Pfandrecht und die Lehre von der<br />

Eviktion, die in den Digesten vorausgenommen<br />

sind, stehen im Codex, dem Ediktsystem<br />

entsprechend, erst im achten Buch.<br />

5 Arg. Paul. 23 (10. 2) 56. Vgl. unten<br />

Teil lI, § 79-8r i. Eing.

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