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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Tit. XLV. § 282<br />

Stellen, die sich auf die cautio p. p. 1. u. beziehen, für die Rekonstruktion<br />

verwendet sind und daß infolgedessen die durch den abweichenden Zweck<br />

cautio i. s. gegebenen Anforderungen an die Formulierung (zumal der<br />

der<br />

clausula de re iudicata) nicht zu ihrem Rechte kommen. Dagegen dürfen<br />

die Argumente, mittels deren D u q u e s n ei gerade die oben versuchte Rekonstruktion<br />

über den Haufen zu werfen glaubte, nicht ohne Widerlegung<br />

bleiben (s. auch schon EP 2 XVf.). Seine Ansicht über das Kautionsformular<br />

unterscheidet sich von der meinigen in folgenden Punkten.<br />

z. An der Spitze des Formulars habe, so nimmt er an, eine demonstrationsähnliche<br />

Klausel gestanden, die nicht nur die res q. d. a., sondern<br />

auch den Kautionsgrund angegeben habe. <strong>Das</strong> ist an sich schon unglaublich;<br />

denn darüber, ob ein Grund zur Kaution vorliege, mußte der Prätor<br />

in iure vor Auferlegung der Kaution entscheiden. Die Aufnahme einer<br />

solchen Klausel in die Stipulation hätte, wenn ihr überhaupt irgendein<br />

Sinn beiwohnen sollte, notwendig dahin geführt, daß der iudex der actio<br />

ex stipulatu über das Vorhandensein des Kautionsgrunds nochmals hätte<br />

kognoszieren müssen. Den Beweis für seine Behauptung sieht D. in Cic.<br />

pro Quinctio c. 8 § 3o, wo es von Naevius heißt: a .. • praetore postulat, ut<br />

sibi Quinctius iudicatum solui satisdet, ex formula `quod ab eo petat,<br />

quoius ex edicto praetoris bona dies XXX possessa sint'. Mit dem Wort<br />

formula werde hier, meint D., auf das Stipulationsformular hingewiesen,<br />

das diesen Kautionsgrund angegeben habe. Die Worte hätten der Rubrik<br />

angehört, unter der das betreffende Formular proponiert gewesen sei, und<br />

seien dessen Eingang selbst entlehnt. Sonach müßte, wenn D. recht hätte,<br />

der Prätor unter ähnlichen Rubriken etwas mehr als ein halbes Dutzend<br />

Formulare für unsere Kaution bereitgestellt haben. In Wirklichkeit bedeutet<br />

hier formula, wie, ausweislich der Wörterbücher, unendlich oft, lediglich<br />

eine Vorschrift oder Rege1, 2 nichts andres als was Paulus (2. 8) 14<br />

unter „forma edicti" versteht. Die Worte „ex formula edicti" verweisen<br />

einfach auf die unter dem Ediktstitel de satisdando (§ 51) -gegebene Normierung.3<br />

2. D. nimmt zwischen der Fassung der cautio p. p. 1. u. und der der<br />

cautio i. s. einen weitgehenden Parallelismus an und zieht daraus die<br />

Folgerung, daß, wie er das ja auch für die erstere Kaution vertritt (oben<br />

S. 523), der heres und der cognitor beider Parteien sowohl in der clausula<br />

ob r. n. d. wie in der clausula ob r. i. ausdrücklich neben der Partei selbst<br />

1649, 393), Wetzell, Vindicationsprozeß<br />

104, Voigt, Ius Nat.III, 588, Schmidt (v.<br />

Ilmenau), a. a. 0. 23 (= Schirmer, Judicialstipul.<br />

4 7), S c h l a y e r, ebendas. 9, 39, Rudorff,<br />

EP § 295.<br />

mel. Gerardin 19 7 ff., mel. Fitting I, 322 ff.,<br />

translatio iud. 62 ff. Es ist mir selbstverständlich<br />

unmöglich, die in drei Abhandlungen<br />

verfochtenen Ansichten D.s in jedem<br />

533<br />

einzelnen Punkt, wo ich sie für verfehlt<br />

halte, hier eingehend zu widerlegen. Ich<br />

beschränke mich auf die Hauptpunkte.<br />

2 Daß es anderwärts ein Formular bedeutet,<br />

ist mir nicht unbekannt. D.s Beweisführung<br />

in dieser Richtung (Translatio<br />

64f.) rennt offene Türen ein.<br />

3 In dieser Beziehung richtig auch Wirbel,<br />

le cognitor 73.

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