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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Tit. VIII 87<br />

Ich halte es daher für gerechtfertigt, die Rubrik unseres Titels im Anschluß<br />

an die Digestenrubrik (3. 3) auch auf die defensores auszudehnen.<br />

Ehe ich mich nunmehr zu den einzelnen bezeugten Ediktklauseln<br />

wende, scheint es mir zweckmäßig, darüber Klarheit zu schaffen, was wir<br />

als nicht oder nicht hinlänglich bezeugt bei der Ediktrekonstruktion beiseite<br />

liegen lassen müssen.<br />

1. Zunächst gaben die Edikte über die Kognitoren den Juristen Veranlassung<br />

zu mancherlei Erörterungen, die sich nicht als Kommentar zum<br />

Ediktwortlaut qualifizieren: Erörterungen über die Form der Bestellung<br />

eines Kognitor, über verschiedene im Edikt nicht geregelte Fragen hinsichtlich<br />

der Fähigkeit der beteiligten Personen und hinsichtlich der Arten<br />

von Rechtsstreitigkeiten, in denen eine Kognitur stattfinden kann, über<br />

das Rechtsverhältnis zwischen Kognitor und Mandant, über den Umfang<br />

der Vollmacht des Kognitor usw. Hierher rechne ich z. B. Ulp. 8 Vat.<br />

318, h. t. 8 pr. § 1, (12. 3) 7, (46. 2) 17, = Paul. 8 Vat. 319, h. t. 32, 42,2 (46. 3)<br />

86, (50. 17) 1 12, 3 Gai. 3 (44 . 7) 39 cf. fr. 8 pr. i. f. h. t. Noch andere hierhergehörige<br />

Stellen werden unten gelegentlich zur Besprechung kommen.<br />

Ähnliche Erörterungen, ohne Anschluß an Ediktworte, finden sich ebenso<br />

auch in den Kommentaren zu den Prokuratorenedikten als Einleitung, Anhang<br />

oder gelegentliche Einschiebung: z. B. Ulp. 9 h. t. 31 § 1. 2,4 33 pr.<br />

1, Paul. 9 (4 6. 3) 51, Gai. 3 (1 7. 1) 4 1, Pomp. 24 cit. h. t. 1 § I.<br />

2. Rudorff (EP § 33) hat, entsprechend dem Edikt de abdicando uel<br />

mutando cognitore, auch ein Edikt de abdicando uel mutando procuratore<br />

aufgenommen. Ein solches Edikt hat nicht existiert, und Rudorff ist zu<br />

seinem Irrtum wohl nur dadurch veranlaßt worden, daß Ulpian, der die<br />

übrigen Kognitorenedikte lib. 8 erläutert, das Edikt de abdicando uel mutando<br />

cognitore erst lib. 9 erörtert, wo sonst nur vom procurator die Rede<br />

ist: dies hat Rudorff verleitet, den bei dem Ulpian der Digesten im Kommentar<br />

zum Translationsedikt vorkommenden „procurator" für echt zu<br />

nehmen, während er hier, wie in lib. 8 überall, für „cognitor" interpoliert<br />

ist. Den einleuchtenden Beweis dafür, daß Rudorffs Ansicht irrig ist,<br />

liefert der Umstand, daß, wenn es zwei Translationsedikte gegeben hätte,<br />

Ulpian die ausführliche Erörterung jedenfalls zu dem ersten verfaßt und<br />

bei dem zweiten sich mit einer bloßen Verweisung begnügt haben würde.<br />

Statt dessen handelt Ulpian in den zu § 28 anzuführenden Stellen aus lib. 9<br />

offenbar zum ersten Male ex professo von der Translation und verweist<br />

in fr. 17 § 2 h. t. bei einer Gelegenheit, wo die Verweisung auf das Edikt<br />

Delegare scriptura uel nutu ... quis<br />

potest. Der Gegensatz liegt auf der Hand.<br />

2 Der Anknüpfungspunkt für fr. 4 2 § 7 ist,<br />

daß der Gläubiger sich von seinem Schuldner<br />

nur einen cognitor in solidum gefallen<br />

zu lassen braucht.<br />

3 Nihil interest, ipso iure quis actionem<br />

non habeat an per exceptionem infirmetur.<br />

Die Stelle geht wohl auf die Wirkung der<br />

lis contestata (iudicio legitimo oder imperio<br />

continenti) für den Vertretenen.<br />

4 Fr. 29, 31 pr. h. t. sind wohl mit Keller,<br />

Litiscontestation und Urteil 3 26, vom cognitor<br />

zu verstehen, vgl. Palingen. Ulp.nr. 318.<br />

319.

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