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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Tit. XLV. § 282 531<br />

tres clausulae in unum collatae.' In der Tat ist es mir aus innern und<br />

äußern Gründen unzweifelhaft, daß unsere cautio ganz anders gefaßt war,<br />

als die cautio p. p. 1. u. und daß namentlich an ein die drei Klauseln verbindendes,<br />

die Kaution abschließendes „quanti ea res erit, tantam pecuniam<br />

dari" nicht gedacht werden kann.2<br />

Was zunächst den Inhalt der clausula de re iudicata betrifft, so kann<br />

dieser nur der gewesen sein, daß der Promissor die Zahlung der Summe<br />

versprach, auf die die etwaige condemnatio lauten werde. Darauf führt<br />

schon der Name der Kaution „iudicatum solui"; darauf führt aber ebenso<br />

die Natur der Sache. Eine Erwähnung der facultas restituendi war hier<br />

schon deshalb ausgeschlossen, weil die cautio i. s. sich ja nicht auf actiones<br />

in rem beschränkte, sondern bei zahllosen Aktionen stattfand, wo von<br />

einem iussum de restituendo keine Rede war.3 Aber auch wo die Kaution<br />

mit Bezug auf eine actio in rem geleistet wurde, — bekanntlich war dies<br />

der Fall, wenn per formulam petitoriam prozessiert wurde, Gai. IV, 91 —,<br />

war die Erwähnung der facultas restituendi nicht am Platze. Die facultas<br />

restituendi war ja schon in der formula petitoria selbst vorgesehen und<br />

eine Klausel<br />

si ea res secundum me heredemue meum iudicata erit neque ea<br />

res arbitrio iudicis restituetur<br />

war nicht bloß überflüssig, sondern hätte gar leicht das Mißverständnis<br />

herbeiführen können, daß trotz bereits erfolgten kondemnatorischen Urteils<br />

der Verfall der Kaution durch nachträglichen Gehorsam gegenüber dem<br />

iussum de restituendo abgewendet werden könne. Die Fassung der clausula<br />

de re iudicata muß hiernach sehr einfach gedacht werden, dem Sinne nach<br />

(die Worte sind nicht überliefert): quantum pecuniam iudicatus eris, 4 tantam<br />

pecuniam darf: Diese Einfachheit des Versprechensinhalts wird, und wohl<br />

im Gegensatz zur cautio p. p. 1. u., hervorgehoben in fr. q h. t.:<br />

Iudicatum solui stipulatio expeditam habet quantitatem: in tantum<br />

enim committitur, in quantum iudex pronuntiauerit.<br />

Die zweite Klausel der Kaution heißt in fr. 6 h. t. clausula de re defendenda,<br />

nicht ob rem non defensam; doch kommt in andern Stellen auch die<br />

letztere Bezeichnung vor. 5 Ich ziehe aus dieser Doppelbezeichnung den<br />

Ich halte nach wie vor — entgegen<br />

Duquesne, m61. Fitting I, 33of. — diesen<br />

Unterschied der Ausdrucksweise für höchst<br />

bedeutsam.<br />

2 Den Schein des Gegenteils erweckt<br />

Paul. 73 (46. 5) 2 § 2: hoc enim facere uerba<br />

stipulationis quanti ea res est. M. E. bezog<br />

sich diese Stelle bei Paulus auf die cautio<br />

p. p. I. u. Man beachte, daß die Kaution,<br />

von der die Stelle handelt, einer actio in<br />

rem gegenüber geleistet ist. Die zweite<br />

Hälfte der Stelle ist durch Streichungen unklar<br />

geworden.<br />

3 Gai. IV, 101. 102, (3 . 3) 8 § 3, 1 5 pr., 42<br />

§ 2, 46 pr.<br />

4 Die cautio i. s. in der extraord. cognitio<br />

bezeichnete den iudex datus. Fr. 20 h. t.<br />

Hatte der dominus für , seinen cognitor<br />

kaviert, so wurde natürlich die Bedingung<br />

auf die Verurteilung des letzteren abgestellt.<br />

Gai. 27 h. t. 7. Auf weitere Details der ,Fassung<br />

— Erwähnung der Erben, Bezeichnung<br />

der res q. d. a. — einzugehen, wäre, da uns<br />

keinerlei Andeutung über die Formulierung<br />

überliefert ist, m. E. verlorene Mühe.<br />

5 So u. a. in fr. 14, 15 pr., 35 § 3, 45 pr•<br />

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