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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Tit. XV. § 65<br />

Die Rekonstruktion der erstem bietet keinerlei Schwierigkeit, obwohl<br />

die Kompilatoren begreiflicherweise jede Erinnerung daran aus den Digesten<br />

getilgt haben, Wir sind gewiß berechtigt, die bei Gai. IV, 93 für die rei<br />

uindicatio überlieferte Sponsion direkt auf die h. p. zu übertragen:<br />

si hereditas q. d. a. ex iure Quiritium mea est, sestertios XXV<br />

nummos dare spondes?<br />

Sollte der Prozeß vor den Zentumvirn stattfinden, so erhöhte sich die<br />

Sponsionssumme nach Gai. IV, 95 auf 125 Sesterze, wobei dahingestellt<br />

bleiben mag, ob auch diese Sponsion im Edikt proponiert war.I<br />

Die formula petitoria wird von der herrschenden Meinung 2 folgender-<br />

maßen rekonstruiert:<br />

S. p. hereditatem Publi Maeui ex iure Quiritium A i Ai esse, si<br />

arbitratu tuo res A0 A. non restituetur, quanti ea res est, tantam<br />

pecuniam Nm Nm A. A. c. s. n. p. a.<br />

An dieser Formel ist zweifellos richtig die intentio, 3 und richtig ist ferner,<br />

daß die Formel eine Restitutionsklausel besaß', über deren Fassung die<br />

bereits oben (S. 113) berührten Kontroversen bestehen. Meine in dieser<br />

Richtung früher 4 geäußerten Bedenken halte ich nicht mehr aufrecht.<br />

Ich glaubte seinerzeit die Restitutionsklausel allen zivilen actiones in rem<br />

um deswillen absprechen zu müssen, weil in I. (4. 6) § 31 als arbitrariae nur<br />

die prätorischen actiones in rem angeführt seien; und gegen den Versuch,<br />

diese Tatsache daraus zu erklären, daß die Institutionenverfasser in ihrem<br />

Vorbild die zivilen actiones in rem in einer für sie veralteten Weise als<br />

„formula petitoria" bezeichnet fanden und daher dies Beispiel strichen,<br />

gegen diesen Versuch wandte ich ein: da ja nach der herrschenden Ansicht<br />

alle actiones in rem, mit einziger Ausnahme des liberale iudicium,<br />

arbiträr seien, so sei nicht sowohl das Fehlen der ciuiles actiones in dem<br />

Beispielskatalog des § 31 rätselhaft, als vielmehr die Existenz dieses Katalogs<br />

selber, da bei der Allgemeinheit des Satzes die Anführung von Beispielen<br />

arbiträrer actiones in rem ganz sinnlos gewesen wäre. Durch diese<br />

Erwägung veranlaßt, suchte ich die anderweiten Quellenzeugnisse hinwegzuinterpretieren<br />

und kam zu dem Ergebnis, daß in den Formeln der zivilen<br />

actiones in rem das iussum de restituendo nicht vorgesehen, dessen Erlassung<br />

vielmehr eine von der Formel unabhängige Äußerung des officium iudicis<br />

gewesen sei. In der Tat war jener Einwand der herrschenden Lehre<br />

gegenüber auch durchaus triftig; aber er fällt zusammen, wenn richtig ist,<br />

was ich immer noch, wenn nicht für sicher, doch für wahrscheinlich halte,<br />

daß nämlich diese Lehre den Umfang der actiones, „ex quibus arbitratu<br />

iudicis quid restituitur", nicht richtig bestimmt, insofern die sämtlichen<br />

Aktionen zur Geltendmachung und Abwehr von Realservituten nicht<br />

S. oben S. 143.<br />

2 Keller, CP § 28, Bethmann-Holl-<br />

Weg, CP II, 247ff., Francke, Kommentar<br />

L e n e l, <strong>Das</strong> <strong>Edictum</strong> <strong>Perpetuum</strong>. 3 . Aufl.<br />

177<br />

zum Pandektentitel de h. p. 2, R u d o r f f,<br />

3 Gai. 6 h. t. 3, 10 § I. [EP § 57.<br />

4 Beiträge z. K. d. prätor. Edikts(1878) 89 ff.<br />

I2

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