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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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<strong>Das</strong> Ediktsystem im einzelnen<br />

Aquiliae, diese letztere der ihr nachgebildeten actio in factum aduersus<br />

nautas; die directa communi diuidundo der utilis, falls diese überhaupt proponiert<br />

war.<br />

Die unter unserm Titel proponierten Edikte waren ohne Zweifel nach<br />

den gleichen obersten Gesichtspunkten geordnet wie die Formeln. Daher<br />

ist es gerechtfertigt, die bei Paul. 19 behandelte Publiciana als Vindikation<br />

den ebenfalls bei Paul. 19 erörterten Schädensedikten voranzustellen.<br />

XVI. De religiosis.<br />

Den Kern dieses Titels bilden die Edikte einerseits zur Wahrung des<br />

Eigentums gegen unbefugte Illation einer Leiche, andererseits zum Schutz<br />

des Begräbnisrechts und des sepulchrum selbst. Bloß attrahiert sind die<br />

Edikte Si locus religiosus pro puro uenisse dicetur und de sumptibus<br />

funerum. Letzteres steht, da nicht auf ein Grundstück bezüglich, am<br />

Schluß.<br />

XVII. De rebus creditis.<br />

In den Kommentaren zu diesem Titel stehen die Zivilklagen nebst<br />

den auf sie bezüglichen Edikten (über den Eid und die sponsio und restipulatio<br />

tertiae partis) voraus, die prätorischen nebst Edikten folgen. Ob<br />

im Album, wie wir für tit. XV annahmen, so auch hier die sämtlichen<br />

Edikte vorausgenommen waren, läßt sich nach dem uns vorliegenden<br />

Material weder bejahen noch verneinen.' Denn da auch die Zivilklagen<br />

des Titels von Edikten begleitet waren, 2 so mußte hier das System, das wir<br />

dem Paulus zuschreiben, zu der gleichen Ordnung der Materien führen wie<br />

das Ulpianische. Im einzelnen ist diese Ordnung die folgende:3<br />

A. Actiones civiles (condictio), si certum petetur (§ 95):<br />

1. Certa pecunia.<br />

2. Certa res.<br />

B. Prätorische Aktionen, si certum petetur:<br />

i. Jedermann zuständige:<br />

a) Certa pecunia.<br />

a) de eo quod certo loco dari oportet (§ 96).<br />

ß) de pecunia constituta (§ 97).<br />

b) Certa res.4<br />

a) commodati (§ 98).<br />

ß) pigneraticia (§ 99).<br />

2. Spezialactio der Argentarien (§ i oo).<br />

Commodati und pigneraticia sind gewiß beide an diesen Ort gestellt worden,<br />

ehe sie ihre in ius konzipierte Formel erhielten, die sie unter die bonae fidei<br />

' Biondi, giur. decis. (1 9 13) 19 läßt mich<br />

die Frage bestimmt bejahen, offenbar irregeführt<br />

durch die von mir in § 95 beobachtete<br />

Ordnung.<br />

2 Vgl. auch Girard, NRH 1904, 154.<br />

3 Anders Rudorff, EP 271.<br />

4 Vgl. Teil II unter tit. XVII.<br />

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