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Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

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Die Hauptabschnitte des Edikts<br />

sehr wesentlich gefördert worden, und eine neue Untersuchung wird hier<br />

•ihren Ausgangspunkt zu nehmen haben. Vor allem hat Rudorff das<br />

nicht gering anzuschlagende Verdienst, die ältern Ansichten gründlich<br />

widerlegt zu haben. Niemand wird wohl heute noch die früher herrschende<br />

Meinung billigen, wonach dem Edikt das . Zwölftafelsystem zugrunde liegen<br />

soll,' noch auch H e f f t e r s 2 Hypothese, daß in der Ordnung des Edikts<br />

im Aktionen abschnitt die fünf alten Formen der Legisaktionen zu erkennen<br />

seien. Mit letzterer Hypothese ist aber auch die Ansicht Leists 3 beseitigt,<br />

der in dem Aktionenabschnitt des Edikts ebenfalls im allgemeinen das<br />

Legisaktionensystem wiederfindet, davon aber die vier Lehren Ehe, Tutel,<br />

Testament, Legat ausnimmt, die erst durch Julian nach Maßgabe des<br />

Sabinussystems zusammengestellt und in das Legisaktionensystem eingeschoben<br />

worden seien. Widerlegt ist durch Rudorff ferner auch die<br />

Ansicht von M o m m s e n, 4 wonach das Edikt zerfällt in einen ältern das<br />

Zivilrecht ausführenden und sich systematisch an die drei Legisaktionen<br />

sacramento, per iudicis postulationem und per condictionem anschließenden<br />

Teil und einen jüngern das Zivilrecht ergänzenden Teil, dessen durchgehender<br />

Charakter die arbiträre Verfügung des Prätors sei und wohin<br />

die Missionen, Interdikte, Exzeptionen, prätorischen Stipulationen, ebenso<br />

wie auch die vom Prätor kraft seiner Machtvollkommenheit gewährten formulae<br />

und sonstigen Rechtshilfen zu rechnen seien. Rudorff weist mit<br />

Recht darauf hin, daß der Gegensatz, von dem Mommsens Auffassung ausgeht,<br />

nicht das oberste Einteilungsprinzip des Edikts sein könne, da er uns<br />

im Edikt überall, im ersten Teil so gut wie im zweiten, entgegentritt, und<br />

er hat auch die Mängel der Mommsenschen Aufstellung im einzelnen m. E.<br />

überzeugend dargetan.<br />

Eine um so ernstere und eingehendere Betrachtung verlangt nunmehr<br />

das System, das Rudorff an Stelle der von ihm beseitigten gesetzt hat.<br />

Rudorff scheidet zunächst, als außerhalb des systematischen Ediktplans<br />

liegend, die drei letzten Abschnitte des Edikts (tit. XLIII-XLV), die<br />

die Interdikte, Exzeptionen und Stipulationen enthalten, gänzlich aus.<br />

Hierin muß ihm m. E. unbedingt beigetreten werden. 5 Wir haben es in<br />

jenen drei Abschnitten lediglich mit Zusammenstellungen von Formularen<br />

zu tun, die dem Edikt als Anhänge beigefügt sind. Am deutlichsten läßt<br />

sich dieser Charakter für den Stipulationenabschnitt nachweisen: die hier<br />

aufgeführten Stipulationen sind zum größten Teil durch Edikte angeordnet,<br />

die wir an ganz andern Stellen des Systems finden, im Titel de uadimoniis,<br />

de cognitoribus et procuratoribus, de satisdando, de tutelis, de legatis, de<br />

' So noch van Reenen, in den fontes<br />

tres iur. ciuil. (1840) 41 ff. Vgl. dagegen<br />

Rudorff, ZRG a.a.O.<br />

2 Rhein. Mus. f. Jurispr. 1 (1827), 51-63.<br />

Gegen ihn Rudorff, a. a. O. 54 ff.<br />

3 Rechtssysteme ( 18 5 o) 33 ff, 59 ff. Gegen<br />

ihn Mommsen, Jahrb. d. gem. Rts. 2, 323,<br />

19<br />

Rudorff, a. a. O. 56ff. Noch auf dem<br />

Standpunkt von Leist stand Rudorff,<br />

RG i, 27o f.<br />

4 Jahrb. d. gern. Rts. 2, 323f. Gegen ihn<br />

Rudorff, a.a.O. 57.<br />

5 A. M. jedoch wieder Karlowa, RG I,<br />

640 ff.<br />

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