22.07.2013 Aufrufe

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

Das Edictum Perpetuum / Otto Lenel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

18o<br />

Tit..XV. § 67<br />

§ 67. [QUEMADMODUM A BONORUM POSSESSORE UEL CONTRA<br />

RUM AGATUR]r<br />

Ulp. 15,2 Gai. 6.3<br />

Eine Formel für eine h. p. des bonorum possessor war im Album nicht<br />

proponiert. 4 Für die gegenteilige Annahme darf man sich selbstverständlich<br />

nicht auf die Digestenrubrik (5. 5) „de possessoria hereditatis possessione"<br />

berufen. Ediktal könnte die Rubrik „über die h. p. poss." ja nur<br />

dann gewesen sein, wenn das Album ein besonderes Edikt darüber enthalten<br />

hätte, was weder erweislich noch (bei einer utilis actio) wahrscheinlich<br />

ist. Die Rubrik dürfte auch nicht den Kommentaren entstammen,<br />

sondern von den Kompilatoren eingefügt sein. Denn wenn die Kommentare<br />

unter einer besondern Rubrik von h. p. poss. gehandelt hätten, so<br />

würde aus ihnen in die Digesten, wo die bonorum possessio doch noch eine<br />

recht bedeutsame Rolle spielt, sicherlich mehr übergegangen sein, als die<br />

zwei dürftigen Fragmente, aus denen der Titel besteht. Was besagen aber<br />

diese Fragmente? <strong>Das</strong> erste (aus Ulp. 15) nur, daß der Prätor an dieser<br />

Stelle nach den Zivilerben auch die b. pes „berücksichtigte" (rationem<br />

habere), wobei an die sogleich zu besprechenden actiones ficticiae zu<br />

denken sein wird, jedenfalls gedacht werden kann. Die zweite (aus Gai. 6)<br />

per quam hereditatis petitionem tantundem consequitur bonorum<br />

possessor, quantum superioribus ciuilibus actionibus heres consequi<br />

potest<br />

bezieht sich allerdings in ihrer jetzigen Fassung ausdrücklich auf die h. p.<br />

Aber gerade bei den an das fr. 1 sehr ungeschickt anknüpfenden Eingangsworten<br />

liegt der Interpolationsverdacht so nahe, daß die Stelle aller Beweiskraft<br />

entbehrt.<br />

Gab es für eine h. p. poss. keine ediktale Formel, so wäre es doch<br />

immerhin möglich, daß schon die klassische Praxis eine h. p. utilis für den<br />

b. per entwickelt hätte. Für die entgegengesetzte Ansicht hat sich in erster<br />

Linie Leist s ausgesprochen. Seine Gründe sind jedoch m. E. nicht überzeugend.<br />

Er beruft sich zunächst auf das Schweigen des Gaius und Ulpian<br />

über die h. p. poss. in denjenigen Schriften, die, jedenfalls in diesem Punkt,<br />

ohne Überarbeitung auf uns gekommen sind. Wie bedenklich aber ein<br />

solcher Schluß aus bloßem Schweigen ist, geht, scheint mir, schon daraus<br />

hervor, daß Ulpian in diesen Schriften auch des interdictum Quorum bororum<br />

keine Erwähnung tut. Weiter meint Leist, daß mit dem Bestand einer<br />

allgemeinen h. p. für den b. per das Institut der b. pie sine re unvereinbar<br />

sei. Allein der b. per sine re würde eben auch mit einer h. p. poss. wider<br />

aduersarius possidet, . . , pro parte ex qua 2 h. t. 1.<br />

(actor) heres est. Daß die Restitution nur 3 h. t. 2.<br />

pro parte erfolgt, brauchte in der Formel 4 Noch zweifelnd EP 2 176f.<br />

nicht ausgedrückt zu sein. Anders noch EP 2. 5 Bon. poss. I, 295 ff., Forts. v. Glück<br />

D. (5. 5). (Serie der Büch. 37 u. 38) II, 288ff.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!