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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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edaktionellen Nachbearbeitung wurde das Titelthema weiter beobachtet und<br />

dokumentiert.<br />

<strong>Ein</strong> lebhaftes Beispiel hierfür ist der Artikel „Gesundheitsrisiko Amalgam“, der<br />

zu einem Risiko für den Autor wurde. 212 Der sorgfältig recherchierte Artikel<br />

wurde von einem mit zahnmedizinischen Themen vertrauten Autor verfaßt und<br />

verriet durchaus interne Kenntnisse. Prompt meldete sich bei der Redaktion<br />

die Zahnarztkammer aus Schleswig-Holstein und verlangte den Namen <strong>des</strong><br />

Autors, um entsprechende Schritte gegen ihn einzuleiten. Dabei schreckte die<br />

Lobby der Zahnärzte nicht vor persönlicher Bedrohung der<br />

Redaktionsmitglieder zurück. Nächtliche Anrufe unter privater Telefonnummer<br />

sollen hier als Beispiel genannt werden. Es versteht sich von selbst, daß der<br />

Autor geschützt wurde.<br />

Mit dem bereits vorgestellten Schwerpunktthema „Therapie“ war die Rubrik<br />

„Forschung“ eng verknüpft. Diese redaktionelle Rubrik hatte sich zum Ziel<br />

gesetzt, über Grundlagenforschung, theoretische Ansätze und vorklinische<br />

Experimente zu berichten. Als feste <strong>Ein</strong>richtung im Blatt erhielt sie die<br />

Überschrift „Aus Universitäten und Labors“. Die Rubrik wurde von der<br />

„Therapie“ getrennt, die Heilverfahren bereits am Menschen anwendete. Der<br />

Leser sollte ein „Nahe-dran-Gefühl“ bekommen. Er sollte sich sicher sein, daß<br />

er nichts verpassen würde, wenn er „Autoimmun“ weiter liest.<br />

Laut der 1995 durchgeführten Leseranalyse erhielt diese Rubrik<br />

überdurchschnittlich gute Noten. Immer wieder wurde die Redaktion nach den<br />

Adressen der Pharmafirmen und Universitäten befragt, die noch im<br />

vorklinischem Bereich zum Teil mit Tieren experimentierten. Die<br />

Pharmabranche machte <strong>des</strong> öfteren deutlich, daß sie nicht über diesen<br />

vorzeitigen Informationsfluß in Richtung Patienten glücklich sei. Die Redaktion<br />

stellte sich auf den Standpunkt, daß jeder Mensch, auch ein kranker, das<br />

durch das Grundgesetz garantierte Recht habe, sich auch aus<br />

wissenschaftlichen Quellen frei über neue Entwicklungen zu informieren. 213<br />

„Autoimmun“ fungiere hierbei lediglich als Medium zwischen den Parteien.<br />

Nicht immer forschte man an medizinischen Neuheiten. <strong>Ein</strong> enthüllen<strong>des</strong><br />

Beispiel dafür waren die Ergebnisse über den in vielen Lebensmitteln<br />

enthaltenen Süßstoff „Aspartam“. 214 Unter der Überschrift „Krank durch<br />

Süßstoff“, wurde das Ergebnis eines Tierversuchs geschildert. Bei diesem<br />

Versuch gab man 320 Ratten „Aspartam“ ins Futter, eine ebenso große<br />

Gruppe erhielt keinen Süßstoff. Zwölf Tiere aus der „Aspartam“-Gruppe<br />

erkrankten an bösartigen Hirntumoren, in der anderen Gruppe blieben alle<br />

212 „Gesundheitsrisiko Amalgam“ erschien in Autoimmun,<br />

August/September 1996, Nr. 4, S. 4-7.<br />

213 Artikel 5 Absatz 1 Grundgesetz gibt jedem Menschen das Recht,<br />

„sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu<br />

unterrichten“.<br />

214 Der Artikel „Krank durch Süßstoff“ wurde in Autoimmun,<br />

April/Mai 1997, Nr. 2, S. 9, veröffentlicht.<br />

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