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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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Und speziell zu den Röteln heißt es in dieser Schrift: „Ist die werdende Mutter<br />

ungeschützt und steckt sie sich während der Schwangerschaft mit Röteln an,<br />

so drohen ihrem Baby mit hoher Wahrscheinlichkeit schwerste Schäden wie<br />

Blindheit, Taubheit, Herzfehler, geistige Behinderung, Leber-entzündung, Tod.<br />

Diese Gefahren können durch konsequente Impfung vermieden werden.“<br />

„Nein“, sagt dagegen zum Beispiel der dem „Schutzverband für<br />

Impfgeschädigte“ nahestehende Arzt und Buchautor Dr. G. Buchwald: diese<br />

Rötelnschäden können durch Impfung eben nicht verhindert werden. Nach<br />

seinen Untersuchungen ist die Röteln-Impfung völlig überflüssig.<br />

Dagegen nennen Impfbefürworter es grotesk, wenn manche Ärzte behaupten,<br />

eine natürlich durchgestandene Erkrankung sei prinzipiell gesünder als die<br />

betreffende Schutzimpfung.<br />

Gemeinsam haben das Robert-Koch-Institut (Bun<strong>des</strong>institut für<br />

Infektionskrankheiten in Berlin, eine der Nachfolgebehörden <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>gesundheitsamtes) und das Paul-Ehrlich-Institut (Bun<strong>des</strong>amt für Sera<br />

und Impfstoffe, in Langen/Hessen) kürzlich wieder „allen gefährdeten<br />

Personen“ geraten, sich möglichst noch im Oktober gegen Virusgrippe impfen<br />

zu lassen. Besonders gefährdet sind geschwächte Menschen, u.a. besonders<br />

solche mit angeborenen und erworbenen Immundefekten. Während der<br />

sechswöchigen letzten Influenza-Welle 1996/97 gab es nach Angaben <strong>des</strong><br />

Robert-Koch-Instituts rund 2,3 Millionen Fälle von Arbeitsunfähigkeit und<br />

30.000 Krankenhauseinweisungen mehr als in epidemiefreien Wintern.<br />

Multiple Sklerose und Impfung<br />

In diesem Zusammenhang interessant ist eine Antwort der<br />

Impfberatungsstelle der Universität Greifswald (entnommen aus S.<br />

Wiersbitzky und R. Bruns: Atypische Impfverläufe und aktuelle Impffragen,<br />

Mainz 1995) auf die Anfrage: „Ist bei Verdacht auf MS eine Masern-<br />

Schutzimpfung möglich?“ Antwort der Impfberatungsstelle:<br />

1) Solange der Prozeß noch floride ist, scheidet eine Schutzimpfung mit<br />

Lebendimpfstoff absolut aus; 2) das gleiche gilt, solange eine systemische<br />

immunsuppressive Therapie läuft (z. B. mit Corticoiden); 3) erst wenn der<br />

Schub vorbei ist und immer noch Seronegativität besteht, wäre die Masern-<br />

Schutzimpfung durchführbar.<br />

Die Weltgesundheitsorganisation WHO, genauer gesagt ihr Regionalbüro für<br />

Europa (Kopenhagen) schreibt in den „<strong>Ein</strong>zelzielen für Gesundheit 2000<br />

(Frankfurt am Main 1985): „Bis zum Jahr 2000 sollten folgende Krankheiten in<br />

der Europäischen Region nicht mehr vorkommen: einheimische Form der<br />

Masern, Poliomyelitis, Tetanus bei Neugeborenen, angeborene Röteln,<br />

Diphtherie, angeborene Syphilis und einheimische Form der Malaria.<br />

Dieses <strong>Ein</strong>zelziel ist erreichbar durch ein gutorganisiertes System der<br />

primären Gesundheitsversorgung, das eine wirksame epidemiologische<br />

Überwachung, den Impfschutz der Bevölkerung,<br />

Malariabekämpfungsmaßnahmen, Aufklärung über die Risiken der Syphilis,<br />

Reihenuntersuchungen und wenn nötig die Behandlung werdender Mütter<br />

gewährleistet.“<br />

Und weiter:<br />

„ Heute stehen … Überwachungs- und Immunisierungsprogramme zur<br />

Verfügung, die es ermöglichen würden, die Masern, die Poliomyelitis, Tetanus<br />

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