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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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8.18 „Autoimmun“ Nr. 6 von Dezember 1996/Januar 1997<br />

Seite 3<br />

Zum Wohle <strong>des</strong> Patienten<br />

Mit dieser Ausgabe wollen wir einem vielfach geäußerten Wunsch unserer<br />

Leser nachkommen: eine zusammenfas-sende Darstellung der Therapie von<br />

Autoimmunkrankhei-ten – insbesondere der Multiplen Sklerose – mit<br />

Deoxyspergualin (DSG). Hierbei haben wir größten Wert darauf gelegt,<br />

wissenschaftlich gesicherte Fakten für sich sprechen zu lassen. Doch diese<br />

Tatsachen alleine reichen nicht aus, um eine allgemeine Verfügbarkeit der<br />

Arznei zu erwirken. Das Medikament bleibt einer zahlungskräftigen Minderheit<br />

vorbehalten, weil sich die Krankenkassen nur sehr zögerlich zur<br />

Kostenübernahme dieser Therapie bereit erklären.<br />

Somit beschäftigen sich die folgenden Seiten auch mit den Umständen <strong>des</strong><br />

gescheiterten Zulassungsverfahrens und den damit befaßten Personen. Es<br />

wäre zu befürworten, wenn sich in Zukunft alle Beteiligten ohne Sachzwänge<br />

und Vorurteile an einen Tisch setzen würden. Auf der Grundlage gesicherter<br />

Fakten sollte dann ein Gespräch klären können, welche Interessen und<br />

Möglichkeiten es im Umgang mit DSG gibt. Zum Nutzen der Patienten, und<br />

nur das kann das Motiv sein. Wer sich dem verschließt, muß sich nach seinen<br />

Gründen fragen lassen.<br />

<strong>Ein</strong>e solche Initiative würde Autoimmun unterstützen und auch umzusetzen<br />

helfen.<br />

Ihre Redaktion<br />

Nach Redaktionsschluß…<br />

…teilte uns eine Anwaltskanzlei aus Oldenburg mit, daß erstmals die<br />

Kostenübernahme durch eine Krankenkasse (hier Deutsche Angestellten<br />

Krankenkasse) für eine MS-Therapie mit Deoxyspergualin vor dem<br />

Sozialgericht entschieden wird. Nachdem bereits einige Krankenkassen<br />

freiwillig die Behandlungskosten mit DSG bezahlen, wird nun ein Gericht<br />

entscheiden müssen, da die DAK eine Übernahme abgelehnt hat. Die<br />

Klägerin hat bereits eine Therapie durchgeführt. Ihr Krankheitszustand hat<br />

sich deutlich gebessert. Dies beweisen die Stellungnahme <strong>des</strong> behandelnden<br />

Arztes, <strong>des</strong> Krankengymnasten und ein Sachverständigengutachten. Sollte<br />

die DAK zu einer Kostenübernahme verurteilt werden, könnte diese<br />

Entscheidung Bedeutung für alle Patienten haben.<br />

In eigener Sache<br />

Beim Versand der letzten Autoimmun kam es zum Teil zu erheblichen<br />

Verzögerungen. Wir möchten uns bei unseren Lesern dafür entschuldigen.<br />

Zwar lag die fertig gedruckte Ausgabe zum Versand bereit, jedoch versagte<br />

die Etikettiermaschine ihren Dienst. Nur unter großen Mühen gelang es uns,<br />

eine Ersatzmaschine zu beschaffen, die allerdings mit anderen Formaten<br />

arbeitete. Wir hoffen, daß es in Zukunft bei der pünktlichen Auslieferung bleibt.<br />

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