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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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die Betroffenen auszahlen sollen. Ferner möchte man erfolgreiche Konzepte<br />

der Behindertenintegration dokumentieren und veröffentlichen. Schließlich<br />

versteht sich die Arbeitsgemeinschaft als Interessenvertreter gegenüber<br />

Politik, Verwaltung, Arbeitgebern und Gewerkschaften. Mehr Informationen<br />

zum Thema bei: Bun<strong>des</strong>arbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung,<br />

Fuhlsbüttler Str. 402, 22309 Hamburg, Tel.: 040-632 5494 / 5, Fax: 040-632<br />

5496.<br />

Urlaub für Asthmatiker und Allergiker<br />

Zum zweiten Mal erscheint das Verzeichnis von asthma- und<br />

allergikergerechten Ferienwohnungen. Die Übersicht von geeigneten<br />

Urlaubsunterkünften wurde vom Deutschen Allergie- und Asthmabund e.V.<br />

herausgegeben und ist gegen Zusendung von DM 10,- erhältlich bei: DAAB<br />

e.V., Ortsverband Berlin-Südost, Orchideenweg 114, 12357 Berlin, Tel. 030-<br />

6618895.<br />

Notizen<br />

Hausbesuche im Notfalldienst gehören nach wie vor zu den Kernpflichten <strong>des</strong><br />

ärztlichen Berufs. Sie sind besonders gewissenhaft durchzuführen und<br />

können nur dann verweigert werden, wenn ein weiterer Notfall auftritt. In<br />

diesem Fall muß sich der Arzt jedoch genaue Informationen vom Anrufer<br />

geben lassen. Reichen diese nicht zu einer Beurteilung aus, muß er den<br />

Hausbesuch unverzüglich durchführen. Dies gilt auch, wenn der Patient<br />

anbietet, die Praxis aufzusuchen, denn es gibt keinen Grund, den anrufenden<br />

Patienten hinzuhalten.<br />

(Urteil <strong>des</strong> Berufsgerichts bei dem Verwaltungsgericht Münster vom<br />

30.11.1994 - 14 K 5116/93)<br />

Der Pflegende eines Schwerbehinderten ist dann versicherungspflichtig, wenn<br />

er min<strong>des</strong>tens 14 Stunden wöchentlich nicht erwerbsmäßig die Pflege leistet.<br />

Jedoch darf er neben der Pflege keine Erwerbs-tätigkeit ausüben, die mehr<br />

als 30 Stunden pro Woche beansprucht. Unter diesen Umständen zahlt die<br />

Pflegekasse auf Antrag die Versicherungsbeiträge <strong>des</strong> Pflegenden in voller<br />

Höhe. Das anzurechnende Bruttoarbeitsentgelt hängt von der Pflegestufe ab.<br />

Kostenerstattung für medizinisch notwendige Heilbehandlung<br />

Nach einer Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>gerichtshofs (IV. Zivilsenat) ist ein<br />

privater Krankversicherer dazu verpflichtet, die Kosten für eine medizinisch<br />

notwendige Heilbehandlung zu erstatten, wenn sie „mit nicht nur ganz<br />

geringer Erfolgsaussicht die Erreichung <strong>des</strong> Behandlungsziels als möglich<br />

erscheinen läßt.“ Leidet der Versicherte an einer unheilbaren Krankheit, für die<br />

es zum maßgeblichen Zeitpunkt keine in Praxis angewandte<br />

Behandlungsmethode gibt, ist selbst dann von einer medizinisch notwendigen<br />

Heilbehandlung auszugehen, wenn der durchgeführten Behandlung<br />

zwangsläufig ein Versuchscharakter zukommt. Im Sachverhalt ging es um<br />

eine Aids-Therapie, jedoch dürfte der Grundsatz auch für Krebs und MS<br />

Geltung bekommen. (Aktenzeichen: IV ZR 133/95)<br />

Seite 13:<br />

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