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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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Kurztherapie birgt jedoch schwerwiegende Risiken (Herzrhythmusstörungen,<br />

Epilepsien, schwere Nierenerkrankungen), die zu beachten sind.<br />

Zur Behandlung von MS-Schüben hat sich die hochdosierte kurzzeitige<br />

intravenöse Kortisonbehandlung weitgehend durchgesetzt. Offen ist heute<br />

noch die Frage, inwieweit diese Behandlung auch bei chronisch-progredienter<br />

MS hilfreich sein kann, ob eine Intervallbehandlung oder eine Kombination mit<br />

immunsuppressiven Medikamenten sinnvoll ist.<br />

Dr. med. Hans Wilimzig<br />

Arzt für Neurologie und Psychiatrie, Osnabrück<br />

Seite 12:<br />

Tips & Urteile<br />

Beschränkte Kostenübernahme für den Amalgamaustausch<br />

<strong>Ein</strong> höherer Zuschuß als 60 Prozent der notwendigen Kosten kann auch bei<br />

einem wegen Amalgamallergie erforderlichen Austausch von Zahnfüllungen<br />

nicht gewährt werden. Gemäß § 30 Sozialgesetzbuch V richtet sich die Höhe<br />

<strong>des</strong> Zuschusses zu den Kosten für Zahnersatz nach dem Gegenstand der<br />

Behandlung und nicht nach der Ursache.<br />

Dies gilt auch, wenn die jetzige Versorgung mit Zahnersatz durch<br />

Nachwirkungen einer früheren Behandlung (mit Amalgam) verursacht wurde.<br />

Die vom Gesetzgeber bei Zahnersatzleistungen unabhängig von der Ursache<br />

vorgenommene Aufteilung <strong>des</strong> Versicherungsrisikos zwischen Krankenkasse<br />

und Versichertem ist auch verfassungskonform.<br />

(BSG, Urteil vom 8. 3. 95, 1 RK 7/94)<br />

Dolmetscher für Schwerhörige<br />

Schwerhörige haben bei Arztbesuchen keinen Anspruch auf Kostenerstattung<br />

für einen Gebärdendolmetscher. Dies gilt nach einer Entscheidung <strong>des</strong><br />

Bun<strong>des</strong>sozialgerichts selbst dann, wenn eine Verständigung zwischen dem<br />

Schwerhörigen und den Ärzten nicht möglich ist. Generell sieht das Gesetz<br />

Sachleistungen oder Kostenerstattungen vor, die nur im Zusammenhang mit<br />

einer Krankenbehandlung stehen, aber nicht Teil der ärztlichen Behandlung<br />

sind. Welche derartigen Nebenleistungen erstattungsfähig sind, hat der<br />

Gesetzgeber ausdrücklich geregelt. Die Aufwendungen für einen<br />

Gebärdendolmetscher zählen nicht dazu.<br />

(BSG, Urteil vom 10. 5. 95, 1 RK 20/94)<br />

Zusatzurlaub für Schwerbehinderte<br />

Das Bun<strong>des</strong>arbeitsgericht stellte hierzu in einer Entscheidung fest:<br />

1. Der Schwerbehinderte, der die Wartezeit nach § 4 BUrlG für den<br />

gesetzlichen Min<strong>des</strong>turlaub erfüllt hat, erwirbt den vollen Zusatzurlaub nach<br />

dem Schwerbehindertengesetz auch dann, wenn er erst im Laufe <strong>des</strong> Jahres<br />

als Schwerbehinderter anerkannt wird.<br />

2. Der Anspruch auf Zusatzurlaub erlischt, wenn ihn der Schwerbehinderte<br />

nicht bis zum Ablauf <strong>des</strong> Kalenderjahres oder - bei Vorliegen der<br />

tarifvertraglichen Übertragungsvoraussetzungen -nicht bis zum Ende <strong>des</strong><br />

Übertragungszeitraums geltend gemacht hat.<br />

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