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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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kleinen Gruppe der noch wirksame Dosisbereich festgelegt wird. An einer<br />

größeren Gruppe werden dann die ermittelten Daten erhärtet.<br />

In dieser Phase wird der Unterschied zwischen einem kontrollierten klinischen<br />

Versuch und einer sogenannten Doppelblindstudie besonders deutlich. Der<br />

kontrollierte klinische Versuch stammt aus dem angelsächsischen und ist<br />

heute ein international bestimmter Begriff. Er entspricht der von Martini schon<br />

1931 geprägten Idee <strong>des</strong> therapeutischen Vergleichs.<br />

Die andere Methode zur Prüfung von Medikamenten bietet der Blindversuch.<br />

Hier erhält ein Teil der Probanden das Medikament, eine andere Gruppe<br />

bekommt ein Placebo. Weiß der behandelnde Arzt auch nicht wer das Mittel<br />

erhält und welche Probanden ein Placebo erhalten, so handelt es sich um<br />

eine Doppelblindstudie. Sicherlich kommen diesen Untersuchungsverfahren<br />

eine starke wissenschaftliche Bedeutung zu. Auch wird sich durch eine<br />

Doppelblindstudie mit ziemlicher Genauigkeit die Wirkung eines Prüf-<br />

Präparates ermitteln lassen.<br />

An exakter Wissenschaftlichkeit lassen diese Studien keinen Zweifel, lassen<br />

sich doch mit schmucken Tabellen und Graphiken genaue Ergebnisse<br />

darstellen. Doch die Frage „wirkt es oder wirkt es nicht?“ geht oft in<br />

Signifikanzien, Korrelationen, Regressionen, usw. unter.<br />

Für Statistiker ein gefundenes Fressen, eine Spielwiese für Zahlenneurotiker<br />

und für das Pharmaunternehmen eine teure Angelegenheit, die sich<br />

letztendlich im Medikamentenpreis, der in Deutschland traurigerweise<br />

einsame Spitze ist, niederschlägt.<br />

Die Doppelblindstudie soll nicht verteufelt werden. Ganz im Gegenteil, sie soll<br />

dort angewendet werden, wo sie nützlich ist. Wenn das x-te<br />

Kopfschmerzmittel auf den Tablettenmarkt gedrückt werden soll, dann bitte<br />

eine Doppelblindstudie, und zwar ganz exakt, denn an solchen Pillen besteht<br />

kein zusätzlicher Bedarf, es sei denn, sie sind nachweislich wirksamer als die<br />

bisherigen und können weniger Nebenwirkungen für den Verbraucher<br />

vorweisen.<br />

Handelt es sich aber um Präparate, die Krankheiten therapieren sollen, für die<br />

es keine kausale Behandlung gibt, dann sollten die unheilbar Kranken schnell<br />

eine Möglichkeit erhalten, auch solche Substanzen in einer möglichst frühen<br />

klinischen Phase eigenverantwortlich zu testen. Hier sollte mehr Flexibilität in<br />

die Arzneimittelprüfung einfließen.<br />

Pharmaunternehmen zitieren bei diesem Problem sehr gerne den<br />

Gesetzgeber und wollen ihn als „bösen Buben“ darstellen, der ihnen gar keine<br />

andere Wahl läßt. Das stimmt so nicht, denn der Gesetzgeber schreibt mit<br />

dem Arzneimittelgesetz keinen standartisierten Weg der Prüfung vor. Im<br />

Gegenteil, hier bietet das Arzneimittelgesetz (AMG) einen Spielraum.<br />

Fraglich ist jedoch, ob sich die legislative Gewalt mit den bereits bestehenden<br />

gesetzlichen Regelungen zufrieden geben kann. Im Arzneimittelbereich gibt<br />

es noch eine Reihe von brisanten Fragen, die sich nur durch<br />

gesetzgeberische Aktivitäten bewältigen lassen. Zum Beispiel das Verbot von<br />

Arzneien, die nachweislich mehr Nebenwirkungen verursachen können als<br />

neu zugelassene Medikamente mit weniger möglichen Nebenwirkungen. Wie<br />

können diese wieder vom Markt genommen werden?<br />

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