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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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Behindertenparkausweisen angenommen. Die jeweiligen Daten der nationalen<br />

Exemplare werden dabei übernommen.<br />

Die Kostenübernahme einer Auslandsbehandlung wird dann von den<br />

Krankenkassen getragen, wenn nach anerkanntem Stand der medizinischen<br />

Kenntnisse eine Behandlung der speziellen Krankheit nur im Ausland möglich<br />

ist. In jedem Fall sind die besonderen Umstände <strong>des</strong> <strong>Ein</strong>zelfalls zu<br />

berücksichtigen. (Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht, Urteil vom 21.9.1995 – 2 C<br />

33/94)<br />

<strong>Ein</strong>e neue Härtefall-Richtlinie zur Pflegeversicherung sieht vor, daß<br />

Sachleistungen für ambulante Pflege bis zu einem Grenzwert von DM 3750 ,-<br />

anstatt DM 2800,- übernommen werden können. Voraussetzung hierfür ist ein<br />

außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand, der im <strong>Ein</strong>zelfall geprüft wird.<br />

Seite 13:<br />

Leserpodium<br />

Zwangseinweisung von Schwerbehinderten<br />

Editorial in der Autoimmun 4/96 über den von Bun<strong>des</strong>tag und Bun<strong>des</strong>rat<br />

beschlossenen § 3a Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz, der die Zwangseinweisung von<br />

Schwerbehinderten gegen ihren Willen in Heime vorsieht.<br />

Menschenwürde<br />

„Die Würde <strong>des</strong> Menschen ist unantastbar“, so steht es im Grundgesetz<br />

geschrieben. Anscheinend versteht man unter dem Wort „Menschen“ nur<br />

kerngesunde und unbehinderte Vorzeigeexemplare. Wer durch eine<br />

Schwerbehinderung auf die Hilfe anderer angewiesen ist, ist kein „Mensch“<br />

mehr, sondern darf gegen seinen Willen in Anstalten eingewiesen werden. Er<br />

verliert seine Würde. Wohin sich meine MS entwickeln wird, ob ich Hilfe<br />

fremder Menschen benötigen werde, weiß ich nicht. Aber ich habe Angst vor<br />

Menschen, die mit diesem unglaublichen Zynismus jegliche Moral und<br />

Achtung vor dem Leben verloren haben. Diese schleichende Entwicklung geht<br />

doch nur in eine einzige Richtung: Euthanasie. Damit steht fest, daß aus der<br />

deutschen Geschichte kein Mensch – und schon gar kein Politiker – gelernt<br />

hat.<br />

Volker M., Nürnberg<br />

Mit erarbeitet<br />

Die DMSG hat die Reformvorhaben zum BSHG kritisch beobachtet und<br />

entsprechende Stellungnahmen zu den Gesetzentwürfen mit erarbeitet. Trotz<br />

der Kritik unserer Spitzenverbände hat sich der Vermittlungsausschuß von<br />

Bun<strong>des</strong>tag und Bun<strong>des</strong>rat am 26. Juni 1996 auf einen gemeinsamen<br />

Kompromiß über die Reform der Sozialhilfe geeinigt. Hinsichtlich <strong>des</strong> § 3a<br />

BSHG ist leider nur eine „Minimallösung“ in Form einer<br />

Bestandsschutzregelung erzielt worden.<br />

Dieser sieht vor, daß Schwerbehinderte, die bisher von mehreren Pflegern zu<br />

Hause versorgt wurden, die Betreuung auch weiterhin erhalten. Allerdings soll<br />

zukünftig der Vorrang der ambulanten Pflege gegenüber der stationären Hilfe<br />

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