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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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Mobilität: Flugreisen, Lufthansa bietet Service für behinderte Fluggäste<br />

An der gesellschaftlichen Integrität von behinderten Mitmitmenschen wird sehr<br />

gern vorbeigedacht. Viele Restaurants, Busse und Gehwege stellen immer<br />

noch unüberwindbare Hürden dar.<br />

Ganz anders werden Fluggäste bei der Lufthansa behandelt. Sie erhalten in<br />

der Regel einen individuellen Service und werden von freundlichen<br />

Mitarbeitern bereits am Flughafen begrüßt. Das <strong>Ein</strong>- und Aussteigen an Bord<br />

wird nicht zu einem Hürdenlauf, denn behinderte Fluggäste werden bevorzugt<br />

bedient.<br />

Bevor eine Flugreise angetreten wird, sind einige Dinge zu klären:<br />

1. Bestehen aus medizinischer Sicht keine Bedenken gegen einen Flug. Bei<br />

MS- und Rheumakranken sind keine Hinderungsgründe nachgewiesen<br />

worden.<br />

2. Bei der frühzeitigen (ist ratsam) Reservierung sollten Sie Ihre Behinderung<br />

und auch die Form der benötigten Unterstützung angeben.<br />

3. Wer in seinem Behindertenausweis das Merkmal „aG“ trägt, kann eine<br />

Begleitperson kostenlos bei Flügen innerhalb der Bun<strong>des</strong>republik Deutschland<br />

mitnehmen. Allerdings sollte dieser Service nur dann in Anspruch genommen<br />

werden, wenn am Zielort keine Begleitperson zur Verfügung steht.<br />

Wer sich näher über eine Flugreise informieren möchte, sollte bei der<br />

Lufthansa die Broschüre „Ratgeber für behinderte Fluggäste” bestellen.<br />

Seiten 12 und 13:<br />

Arzneimittelzulassung – oder der lange Weg zum Patienten<br />

Kostendämpfung im Gesundheitwesen, riesige Arzneimittelmengen, viele<br />

schlechte Präparate und schon gar keine Beurteilungsmöglichkeit für das<br />

Preis-Leistungs-Verhältnis von Medikamenten. Dies sind die häufigsten<br />

Meldungen, wenn es sich um Arzneimittel dreht. Alleine im Jahr 1992 sind<br />

beim Bun<strong>des</strong>gesundheitsamt in Berlin 2018 Anträge auf Zulassung oder<br />

Registrierung von Arzneimitteln eingegangen. Fast ohnmächtig steht der<br />

erkrankte Verbraucher vor diesem undurchschaubaren Pharmaberg. Dabei ist<br />

der Gang einer neuen Medizin zum Verbraucher genau vorgeschrieben,<br />

manchmal aber leider auch etwas zu bürokratisch.<br />

Im Schnittpunkt von Medizin, Recht, Wirtschaft und Verbraucherschutz<br />

bewegt sich das Arzneimittelrecht. Da Arzneimittel nicht nur Heilmittel sondern<br />

auch Gifte sind, bedarf es zu unserer Sicherheit und unserem Schutz einer<br />

genauen Prüfung, bevor der Verbraucher ein Präparat in der Apotheke kaufen<br />

kann, oder es durch Ausstellung eines ärztlichen Rezeptes verabreicht<br />

bekommt.<br />

Die Hauptbeteiligten an einem Arzneimittelzulassungsverfahren sind in der<br />

Regel ein Pharmaunternehmen, daß ein Produkt auf den Markt bringen<br />

möchte und das Bun<strong>des</strong>gesundheitsamt in Berlin, daß letztendlich die<br />

Zulassung sowie die Registrierung verantwortet und überwacht. Vor dem<br />

Antrag auf Zulassung <strong>des</strong> Arzneimittels finden notwendige Studien mit dem<br />

neuen Medikament statt.<br />

Beteiligt hieran sind Ärzte, die die Studien durchführen, Patienten oder<br />

gesunde Menschen, an denen das neue Präparat getestet wird. Die<br />

Grundlage für den Gang dieses Verfahrens setzt die gesetzgebende Gewalt.<br />

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