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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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Aufklärung über ungünstige Faktoren, die zu einer Verschlechterung führen<br />

können notwendig. Zu letzterem gehören extreme psychische und physische<br />

Belastungen, hormonelle Störungen, Infektionskrankheiten u.a. ; ferner kann<br />

eine Myastenia gravis durch zahlreiche Medikamente verschlechtert werden.<br />

Dazu gehören u.a. Antibiotika ( Aminoglykoside, Tetracycline, hochdosierte<br />

Penecilin-Gaben), ferner Antiarrhythmika, Malaria-Mittel, Rheuma-Mittel,<br />

Medikamente, die bei Grippe genommen werden, Psychopharmaka,<br />

hormonell wirksame Präparate und Muskelrelaxantien.<br />

Ausführliche Information bietet z.B. die Deutsche Myasthenie-Gesellschaft<br />

e.V. Hohentorsherstraße 49/51, D-28199 Bremen, an.<br />

Dr. med. Wilimzig<br />

In der nächsten Ausgabe geht es um die Krankheitsentstehung, Diagnose und<br />

Therapie. Wenn Sie Fragen zur Myasthenia gravis haben, schreiben Sie an:<br />

Prof. Dr. Niels Franke Verlag, Mommsenstraße 28, 10629 Berlin.<br />

Seite 15:<br />

Urteile und Tips für Patient und Arzt<br />

Stationäre oder ambulante Behandlung: Wann wird Krankhaustagegeld<br />

gezahlt?<br />

Für die Frage der medizinischen Notwendigkeit einer Heilbehandlung ist die<br />

Beurteilung durch den behandelnden Arzt lediglich ein Indiz. Der<br />

Versicherungsnehmer trägt die Beweislast und kann den Nachweis in der<br />

Regel nur duch ein Sachverständigengutachten führen.<br />

Medizinsch notwendig ist eine stationäre Behandlung nur, wenn der<br />

angestrebte Behandlungerfolg nicht auch durch ambulante<br />

Behandlungsmaßnahmen erzielt werden kann.<br />

Für die Annahme einer medizinischen Notwendigkeit reicht es nicht aus, daß<br />

eine stationäre Behandlung „nützlich“ ist und die Beschwerden <strong>des</strong><br />

Versicherungsnehmers dadurch „besser in den Griff“ zu bekommen sind als<br />

bei einer ambulanten Behandlung.<br />

Gemäß § 1 Ziffer 1 und 2 AVB ist Voraussetzung für die Gewährung von<br />

Krankenhaustagegeld, daß die stationäre Behandlung medizinisch notwendig<br />

ist. Dies ist nach höchstrichterlicher Rechtsprechung der Fall, wenn es nach<br />

objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen<br />

zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar erscheint, sie als medizinisch<br />

notwendig anzusehen.<br />

Es reicht nicht aus, wenn das Gutachten Bemerkungen allgemeiner Natur als<br />

Begründung anführt, zum Beispiel „eine stationäre Behandlung sei durchaus<br />

gerechtfertigt gewesen“.<br />

Ob eine stationäre Behandlung notwendig ist, kann sinnvoll nur in<br />

Gegenüberstellung zur ambulanten Behandlung gesehen werden. Der<br />

angestrebte Behandlungserfolg darf daher nicht ebenso durch ambulante<br />

Maßnahmen erreichbar sein.<br />

(LG Berlin, Urt. v. 25.8.92 - 7033/90)<br />

Achtung: Sonderrechte für Behinderte können nachträglich wieder<br />

aufgehoben werden<br />

Nach einer Entscheidung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>sozialgerichts kann beispielsweise das<br />

durch das Versorgungsamt anerkannte Recht der Notwendigkeit einer<br />

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