10.12.2012 Aufrufe

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

aus. <strong>Ein</strong>ige Fragen sind noch offen. Der optimale therapeutische Effekt kann<br />

nur erreicht werden, wenn eine bestimmte Anzahl von Tumorzellen auf das<br />

fremde Gen trifft. Wie hoch dieser Wert liegt, ist noch unbekannt. Aus<br />

Tierversuchen liegen aber schon erste Hinweise vor. Insgesamt stimmen<br />

diese Erfolge optimistisch. Die Studie wird fortgesetzt und ausgeweitet.<br />

Seite 12:<br />

Urteile und Tips für Patient und Arzt<br />

Behindertentestament mit Klausel zur Familienbegünstigung zulässig<br />

Dem Bun<strong>des</strong>gerichtshof (BGH) wurde folgender Fall zur Entscheidung<br />

vorgelegt: Die Eltern zweier Kinder fertigten ein Testament an. Darin war<br />

bestimmt, daß der gesunde Sohn 72 Prozent <strong>des</strong> Erbes und die geistig<br />

behinderte Tochter 28 Prozent erhalten sollten.<br />

Ferner bestimmten sie, daß im To<strong>des</strong>falle der Tochter das restliche Vermögen<br />

an den Sohn gehen solle. Zusätzliche Kosten für die Heimunterbringung<br />

sollten aus dem Vermögen der Tochter beglichen werden. Den Hauptanteil für<br />

die Heimunterbringung hatte der Sozial-hilfeträger, hier der Landkreis<br />

Konstanz, zu tragen.<br />

In der Regel fällt das Vermögen <strong>des</strong> Behinderten nach <strong>des</strong>sen Tod laut dem<br />

Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz dem Sozialhilfeträger zu. Im zu entscheidenden Fall<br />

blieb jedoch das Vermögen in der Familie.<br />

Der BGH sah die hier ausgeübte Testierfreiheit nicht als sittenwidrig an. <strong>Ein</strong>en<br />

Verstoß gegen das Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz konnten die Karlsruher Richter<br />

auch nicht erblicken. Der Schutz der Familie gehe vor die<br />

Finanzierungsinteressen der Sozialgemeinschaft.<br />

(BGH, IV ZR 231/92)<br />

Arbeitsunfähigkeit nicht gleich Krankheit<br />

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung <strong>des</strong> behandelnden Arztes stellt noch<br />

keinen Grund für die Tatsache dar, ob der Arbeitnehmer nicht doch zur Arbeit<br />

gehen muß.<br />

Besteht über die Arbeitsfähigkeit <strong>des</strong> Patienten Streit, muß der Arzt belegen,<br />

daß die Krankheit auch die Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt. Das Argument der<br />

Arbeitsrichter lautet: Krankheit sei nicht immer mit Arbeitsunfähigkeit<br />

gleichzusetzen.<br />

(Hess. LAG, Az: 9 Sa 123/93)<br />

Auskunftspflicht <strong>des</strong> Krankenhauses<br />

Möchte ein behandelter Patient die Privatanschrift eines Arztes haben, um<br />

diesen auf Schadensersatz wegen eines Behandlungsfehlers zu verklagen, so<br />

muß das Krankenhaus die Anschrift herausgeben.<br />

Das Krankenhaus wird hierbei richtigerweise als Vertragspartner <strong>des</strong><br />

Patienten angesehen. Dies gilt natürlich auch dann, wenn die Ärzte einen<br />

eigenen Anwalt mit Prozeßvollmacht ausgestattet haben.<br />

(LG Darmstadt - 6 S 298/89)<br />

196

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!