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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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Tips & Urteile<br />

Bei geringfügiger Beschäftigung droht Ausschluß von der gesetzlichen<br />

Erwerbsunfähigkeits- und Altersversorgung<br />

Die erwartete und beanspruchte Erwerbsunfähigskeits- und Altersversorgung<br />

kann bei Vorliegen einer geringfügigen Beschäftigung ausgeschlossen<br />

werden. Dies bestätigte nun ein höchstrichterliches Urteil <strong>des</strong> Europäischen<br />

Gerichtshofs. Überprüft wurde, ob Artikel 4 Absatz 1 Richtlinie 79/7 EWG zur<br />

schrittweisen Verwirklichung <strong>des</strong> Grundsatzes der Gleichberechtigung von<br />

Mann und Frau einer deutschen Regelung entgegensteht, die den<br />

gesetzlichen Ausschluß von der Rentenversicherung vorsieht, wenn weniger<br />

als 15 Wochenstunden gearbeitet wird und der Lohn weniger als ein Siebtel<br />

<strong>des</strong> gesamten erwirtschafteten Monatseinkommens ausmacht.<br />

Betroffen von einer geringfügigen Beschäftigung sind vor allem Frauen, die oft<br />

auch weniger als halbe Tage neben ihrer Hausfrauentätigkeit arbeiten. Der<br />

Ausschluß von der gesetzlichen Erwerbsunfähigkeits- und Altersversorgung<br />

wurde als Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz kritisiert.<br />

Doch die Richter gingen davon aus, daß die fraglichen Rechtsvorschriften für<br />

die deutsche Regierung erforderlich waren, um ein sozialpolitisches Ziel zu<br />

erreichen. <strong>Ein</strong>e Diskriminierung durch das deutsche Recht konnte man nicht<br />

erkennen.<br />

(EuGH, Urteil v. 14. 12. 1995 - Rs C-317/93)<br />

Blindengerechter Personalcomputer nach Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz<br />

Immer wieder stellen sich Behörden und Gerichte die Frage, ob bestimmte<br />

Geräte Hilfsmittel darstellen, die für den Körperbehinderten im täglichen<br />

Leben oder im Beruf erstattungsfähig sind. Hierzu stellte das<br />

Bun<strong>des</strong>verwaltungsgericht fest:<br />

1. Der Anspruch auf <strong>Ein</strong>gliederungshilfe nach §§ 39,40<br />

Bun<strong>des</strong>sozialhilfegesetz (BSGH) kann die Versorgung eines blinden<br />

Jurastudenten mit einem blindengerechten Personalcomputer umfassen.<br />

2. <strong>Ein</strong> blindengerechter Personalcomputer ist ein „anderes Hilfsmittel“ im<br />

Sinne von § 40 Absatz 1 Nr. 2 BSGH und § 9 Absatz 1 <strong>Ein</strong>glH-VO.<br />

3. Hat der Sozialhilfeträger Hilfeleistungen für einen in der Zukunft<br />

hinreichenden Zeitraum abgelehnt (oder gar eingestellt), so kann für die<br />

gerichtliche Verpflichtung zur Hilfegewährung die Sach- und Rechtslage auch<br />

über die letzte Behördenentscheidung hinaus im gesamten<br />

Regelungszeitraum maßgeblich sein.<br />

Begrenzt wird dieser Zeitpunkt durch die letzte tatrichterliche Entscheidung,<br />

wenn diese den Regelungszeitraum betrifft.<br />

(BVerwG, Urteil vom 31.8.1995 -5 C 9.94)<br />

Erstattungsfähigkeit einer transportablen Auffahrrampe<br />

Zur Frage der Erstattungsfähigkeit einer transportablen Rampe für den<br />

Rollstuhl gibt es jetzt mehr Klarheit:<br />

Bei einer transportablen Auffahrrampe, die dem behinderten Versicherten mit<br />

Hilfe Dritter nicht nur die Verladung seines Elektrorollstuhls in einen PKW,<br />

sondern auch die Überwindung entsprechender Höhenunterschiede (häufig<br />

Stufen) ermöglicht, handelt es sich jedenfalls dann um ein erstattungsfähiges<br />

Hilfsmittel im Sinne von § 33 Absatz 1 Sozialgesetzbuch V (SGB V), wenn der<br />

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