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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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3. Die Ungewißheit über die Schwerbehinderung ist kein in der Person <strong>des</strong><br />

Arbeitnehmers liegender Grund für eine Übertragung <strong>des</strong> Zusatzurlaubs auf<br />

den tarifvertraglichen oder gesetzlichen Übertragungszeitraum.<br />

(BAG, Urteil v. 21. 2. 95, AZR 675/93)<br />

TIP: Wahlmöglichkeit in der Krankenversicherung<br />

Ab 1. 1. 1996 wurden die Unterschiede zwischen Arbeitern und Angestellten<br />

in den Krankenkassenwahlrechten beseitigt. Versicherungspflichtige sowie<br />

freiwillig Versicherte können seit diesem Zeitpunkt zwischen den<br />

Ortkrankenkassen <strong>des</strong> Wohn- oder Beschäftigungsortes und einer jeden<br />

Ersatzkasse frei wählen. Wichtig ist, daß die gewählte Krankenkasse an den<br />

Beitritt keinerlei Bedingungen knüpfen darf. Sie ist zur Aufnahme verpflichtet!<br />

Das Wahlrecht ist innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der<br />

Versicherungspflicht auszuüben. Versicherte sind an die getroffene<br />

Kassenwahl grundsätzlich min<strong>des</strong>tens 12 Monate gebunden. Will ein<br />

Versicherter seine Krankenkasse wechseln, muß er die bestehende<br />

Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Monaten zum Ende <strong>des</strong> Kalenderjahres<br />

kündigen. Da die Kündigungsmöglichkeit ab dem 1. 1. 1996 in Kraft tritt, ist ein<br />

Kassenwechsel nach den neuen Wahlrechtsvorschriften frühstens ab 1. 1.<br />

1997 möglich. Nähere Auskünfte erteilen die Krankenkassen.<br />

Seite 13:<br />

Leserpodium<br />

In der letzten Ausgabe gaben wir die <strong>Ein</strong>drücke der Hamburger Band „The<br />

Tyks“ wieder, die für ihren an MS erkrankten Bassisten auf dem Wege eines<br />

Benefiz-Konzerts das erforderliche Geld für eine Therapie einspielen wollte.<br />

Das zweifelhafte Verhalten der örtlichen DMSG löste bei vielen Lesern, der<br />

MS-Gesellschaft und ihren Gegnern gleichermaßen Entrüstung aus. In einer<br />

kleinen Auswahl veröffentlichen wir Stimmen zum Thema.<br />

Eigenständige Vereinsgründung<br />

Wir sind ein Verein zur Betreuung von MS-Betroffenen. Seit vier Jahren gehört<br />

der Multiple Sklerose e.V. nicht mehr der DMSG an. Ehrenamtliche Mitarbeiter<br />

von uns verließen damals die DMSG. Grund waren ähnliche Dinge, über die<br />

jetzt auch Autoimmun aus anderen Lan<strong>des</strong>verbänden berichtet hat.<br />

Aber nach 25 Jahren MS-Arbeit in Flensburg konnten wir unmöglich alle<br />

unsere Freunde alleine lassen. Deshalb gründeten wir unseren Verein und<br />

nahmen in Kauf, uns in Kiel schlimme Feinde zu schaffen. Der Start war<br />

schwierig, denn wir wurden unter Androhung gerichtlicher Verfolgung von<br />

allen Informationen über MS abgeschnitten. Heute hat unser Verein 150<br />

Mitglieder, davon 64 MS-Betroffene.<br />

Wir möchten noch lange einen gemeinsamen Weg mit denen gehen, die den<br />

Menschen im MS-Erkrankten sehen - und ihn nicht nur als Nummer verwalten.<br />

Vorstand und Betreuerinnen <strong>des</strong><br />

Multiple Sklerose e. V., Flensburg<br />

Verwunderung<br />

Mit großer Verwunderung habe ich das Editorial gelesen. Ich kenne einige<br />

Mitglieder der DMSG in Hamburg persönlich. Ich habe noch nie gehört, daß<br />

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