10.12.2012 Aufrufe

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Zellverpflanzung baut Myelin wieder auf<br />

Als „radikale Neuerung“ für die Behandlung von Krankheiten, die durch eine<br />

Demyelinisierung charakterisiert sind, bezeichnen Wissenschaftler vom<br />

Department of Medical Sciences der University of Wisconsin (USA) ihre<br />

Forschungsergebnisse. Nicht die Immunsuppression, sondern eine<br />

Verpflanzung von Nervenzellen soll einen therapeutischen Erfolg bringen<br />

können. Dabei sollen vererbte Myelinschäden, aber auch ein entzündlich<br />

bedingter Myelinabbau (z.B. Multiple Sklerose) behandelbar werden.<br />

In Tierversuchen wurde herausgefunden, daß die verpflanzten Gliazellen<br />

(Nervenzellen) gut angenommen werden und sich innerhalb von 24 Stunden<br />

verteilen. Das vorher durch myelintoxische Chemikalien zerstörte Myelin und<br />

die Axonen (Fortsätze der Nervenzellen) begannen wieder zu wachsen.<br />

Besonders geeignet für die Reparatur <strong>des</strong> Myelins sind sogenannte<br />

Oligodendrozyten oder Schwann-Zellen, Nervenzellen, die in entfernteren<br />

Nervenfasern vorkommen. Die Wissenschaftler versuchen nun, die<br />

Ergebnisse durch weitere Tierversuche zu bestätigen, um bald die<br />

Verpflanzung von Nervenzellen in klinischen Studien beim Menschen zu<br />

prüfen.<br />

Tips & Urteile<br />

Falsches Material bei Zahnbehandlung<br />

Hält sich der Zahnarzt nicht an eine Absprache mit dem Patienten, so braucht<br />

dieser auch nicht die Rechnung zu bezahlen. In einem dem Oberlan<strong>des</strong>gericht<br />

Nürnberg zur Entscheidung vorgelegten Fall hatte der Patient beim <strong>Ein</strong>setzen<br />

einer Zahnbrücke auf einem bestimmten Material bestanden. Der Zahnarzt<br />

verwendete jedoch ein anderes als das vereinbarte Material. Die Folge: Der<br />

Patient braucht die falsche Brücke nicht zu bezahlen.<br />

(OLG Nürnberg, AZ: 11 S 8676/93)<br />

Kein Anspruch auf bestimmte Medikamente<br />

Verlangt der Patient zur Therapie seiner Krankheit ein bestimmtes<br />

Medikament, so hat er keinen Anspruch darauf, daß der Arzt es ihm<br />

verschreibt. Allein der behandelnde Arzt entscheidet, welche Medikamente er<br />

dem Patienten gibt. Allerdings sollte er die Erfahrungen <strong>des</strong> Patienten mit<br />

bestimmten Arzneien in seine Entscheidung einfließen lassen.<br />

(OLG Hamm, AZ: 20 U 134/95)<br />

Aufklärung über Alternativmedizin<br />

<strong>Ein</strong> Arzt ist verpflichtet, den Patienten aufzuklären, wenn die von ihm<br />

angewandte Behandlungsmethode von der Schulmedizin abgelehnt wird.<br />

Informiert er den Patienten nicht darüber, so stellt das einen groben<br />

Behandlungsfehler dar, der Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen<br />

kann.<br />

(OLG Koblenz, AZ: 7 U 520/94)<br />

TV-Tips: Medizin, Wissenschaft und Unterhaltung<br />

Februar ‘97<br />

Montag, 17. Februar, 11.00 Uhr, WDR:<br />

ARD exklusiv: Chirurg im Dauerstreß – 32 Stunden in einer deutschen Klinik.<br />

534

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!