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Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

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eigenen Reise in die Vergangenheit. In München lief alles wieder wie schon<br />

beim letzten Mal. Sogar die ebenfalls betroffene Frau, die sich letztes Mal zur<br />

gleichen Zeit wie ich infundieren ließ, war wieder da. Unser Wiedersehen war<br />

herzlich und wir teilten die gemeinsame Freude. Nach den Stunden der DSG-<br />

Infusion zerstreuten wir uns ein wenig in der Stadt. In Schwabing fand derzeit<br />

ein attraktiver Christkindmarkt statt. Künstlerische Handarbeiten aus der<br />

ganzen Welt suchten sich an Formen und Farben zu überbieten.<br />

Abwarten<br />

Zum Abendbrot kostete ich einen echten Reiberdatschi mit Glühwein an<br />

einem Marktstand. Aber dann wurde es doch ein bißchen viel für mich und ich<br />

mußte zurück ins Hotel.<br />

Ob das wohl schon die erste Wirkung von DSG sein mochte? - dachte ich<br />

glücklich. Jeden Tag in München, jede Stunde im Haus <strong>des</strong> Professors, ja,<br />

jeden Tropfen der DSG-Infusion wollte ich ganz in mich aufnehmen und<br />

genießen.<br />

<strong>Ein</strong> Wehrmutstropfen war dann der Gedanke an die bevorstehende Abreise.<br />

Die Behandlung in München war jetzt abgeschlossen. Zu Hause hatte ich<br />

endlich etwas Zeit, einige Gedanken und offene Fragen zu ordnen. Was weiß<br />

man bis jetzt über diese Substanz? Bin ich darauf vorbereitet, falls die<br />

Wirkung nicht den gewünschten Erfolg bringen sollte? Darf ich überhaupt<br />

etwas erwarten?<br />

Dann glaube ich zu hören, wie die eigene Zufriedenheit zu mir sagt: Du hast<br />

getan was Du konntest. Du hast die Hilfe anderer Menschen angenommen.<br />

Wie auch immer Deine Zukunft aussehen wird, war dies ein wichtiger Schritt.<br />

Die Zeit in München war für mich von großer Bedeutung. Ich möchte Herrn<br />

Professor Franke und seinem Team für alles ganz herzlich danken.<br />

Seiten 16 und 17:<br />

Urteile und Tips für Patient und Arzt<br />

Keine Wirksamkeit von Klauseln, die<br />

die Wissenschaft<br />

bestimmen oder einengen<br />

In § 5 der Musterbedingungen <strong>des</strong> Verban<strong>des</strong> der privaten Krankenkassen<br />

heißt es, daß keine Versicherungspflicht „für wissenschaftlich nicht allgemein<br />

anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ besteht.<br />

Mit einer solchen Regelung sollen neben Gründen, die im Bereich der<br />

Kostenersparnis liegen, vor allem die Patienten vor zweifelhaften<br />

Außenseitermethoden geschützt werden. Damit ist der Ersatz von<br />

Aufwendungen für Heilbehandlungen darauf beschränkt, daß nur die Kosten<br />

für wissenschaftlich allgemein anerkannte Untersuchungs- oder<br />

Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel erstattet werden.<br />

Mit dieser Regelung ist auch die Erstattung solcher Kosten ausgenommen, die<br />

durch Behandlungen unheilbarer Krankheiten entstehen. Bei diesen<br />

Krankheiten hat auch die wissenschaftlich anerkannte Schulmedizin in vielen<br />

Fällen noch keine allgemein anerkannten Behandlungsmethoden gefunden.<br />

Auch, wenn es nur um die Linderung einer Krankheit geht, wird auf<br />

wissenschaftlich allgemein anerkannte Methoden geachtet.<br />

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