10.12.2012 Aufrufe

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

Ein Entwurf des publizistischen Kriteriums „Sensibilität“

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

zu entscheiden. Sie darf eine Zulassung nur versagen, wenn die<br />

Versagungsgründe <strong>des</strong> § 25 Abs. 2 Nrn. 1-8 AMG vorliegen.<br />

Die Rechte <strong>des</strong> Antragstellers<br />

Bei Beanstandungen der vorgelegten Unterlagen ist dem Antragsteller<br />

Gelegenheit zu geben, Mängeln innerhalb einer angemessenen Frist<br />

abzuhelfen. Wird nicht abgeholfen, ist die Zulassung zu versagen.<br />

Die Behörde kann für die Beurteilung der Unterlagen eigene wissenschaftliche<br />

Ergebnisse verwerten, weitere Sachverständige beiziehen oder Gutachten<br />

anfordern bzw. unabhängige Gegensachverständige berufen.<br />

Dem Antragsteller ist auf Antrag <strong>Ein</strong>sicht in die Gutachten zu gewähren.<br />

Verlangt der Antragsteller, von ihm zu stellende Sachverständige beizuziehen,<br />

so muß die zuständige Bun<strong>des</strong>oberbehörde auch diese hören.<br />

Die Entscheidung<br />

Vor der Entscheidung über die Zulassung eines verschreibungspflichtigen<br />

Arzneimittels, ist eine Zulassungskommission zu hören.<br />

Die gesamten vorgelegten Fakten sind dann Gegenstand einer solchen<br />

Anhörung. Wenn die Bun<strong>des</strong>oberbehörde bei der Entscheidung über den<br />

Antrag von dem Ergebnis der Anhörung abweicht, hat sie zwingend die<br />

Gründe für ihre Entscheidung darzulegen.<br />

Das Bun<strong>des</strong>gesundheitsministerium hat die Mitglieder der<br />

Zulassungskommission zu berufen. Ebenso erläßt es die anzuwendenden<br />

Arzneimittelprüfrichtlinien. Gemäß § 28 AMG kann die zuständige<br />

Bun<strong>des</strong>oberbehörde die Zulassung mit Auflagen versehen, was auch<br />

nachträglich erfolgen kann.<br />

DSG-Zulassung weiterhin offen?<br />

Von Niels Franke<br />

Wie bereits berichtet, hat die Prüfung von Deoxyspergualin bei Patienten mit<br />

Multipler Sklerose erstaunlich positive Ergebnisse gezeigt - vor allem beim<br />

wichtigsten meßbaren Parameter, dem klinischen Befinden (EDSS) der<br />

Patienten.<br />

Gleichzeitig wurden dabei keine ernsthaften Nebenwirkungen beobachtet. Die<br />

Wirksamkeit von DSG bei Multipler Sklerose konnte bisher nicht statistisch<br />

zweifelsfrei bewiesen werden. Es liegt aber kein ernsthafter Zweifel an einer<br />

positiven Wirkung der Substanz vor.<br />

Zweifellos besteht aber ein weiterer Forschungsbedarf: Dosierung, Abstände<br />

zwischen den Verabreichungen, Kombination mit anderen Substanzen und<br />

vieles andere. Die Behringwerke haben daher von vornherein nur eine<br />

vorläufige Zulassung von DSG beantragt, die nur mit Auflagen erteilt werden<br />

darf. Weitere Untersuchungen sind dann vor der endgültigen Zulassung<br />

notwendig.<br />

Es ist aber zu hoffen, daß die Vernunft sich durchsetzt und DSG eine Chance<br />

gegeben wird. Dies ist im Interesse aller Beteiligten dringend geboten, ebenso<br />

wie die schnelle Entwicklung und Zulassung von anderen Substanzen, die<br />

bereits positive Ansätze gezeigt haben. Hier wären Substanzen zu nennen<br />

wie Beta-Interferon, Cop-1, Lenumide, Cladribine u.s.w.<br />

Inwieweit Heilung <strong>des</strong> zugrundeliegenden Autoimmunprozesses dann möglich<br />

sein wird und bei welchen Patienten das funktioniert, werden wir in Jahren<br />

wissen.<br />

329

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!