Parteitag der SPD in Hannover
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Bundeslän<strong>der</strong>n während <strong>der</strong> letzten 15<br />
Jahre mehr als verdreifacht, jedoch konzentrieren<br />
sich Frauen <strong>in</strong>nerhalb dieses Feldes<br />
wie<strong>der</strong>um auf sehr wenige, frauentypische<br />
Aufgaben, während ihnen gerade die<br />
mo<strong>der</strong>nen, entwicklungsfähigen Bereiche<br />
weiterh<strong>in</strong> verschlossen bleiben.<br />
In <strong>der</strong> ehemaligen DDR, wo die Berufsstruktur<br />
nicht ganz so geschlechtsspezifisch<br />
bestimmt war, gleicht sich die Berufswahl<br />
<strong>der</strong> Frauen mittlerweile dem Westen an.<br />
Obwohl die Herausbildung neuer Berufe<br />
vor allem im Dienstleistungsbereich die<br />
Zugangschancen für Frauen im mittleren<br />
Qualifikationsbereich des Erwerbssystems<br />
erhöht haben, bleiben Führungspositionen<br />
für Frauen <strong>in</strong> sämtlichen Arbeitsmarktsegmenten<br />
immer noch schwer erreichbar.<br />
Frauen verbleiben <strong>in</strong> sehr viel höherem<br />
Maûe als Männer <strong>in</strong> jenen Positionen, <strong>in</strong><br />
denen sie ihre Erwerbstätigkeit begonnen<br />
haben. Umgekehrt s<strong>in</strong>d Frauen häufiger<br />
vom Risiko des beruflichen Abstiegs<br />
bedroht. Die geschlechtshierarchische<br />
Arbeitsteilung <strong>in</strong> Familie und Erwerbsarbeitsbereich<br />
korrespondiert eng mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong>,<br />
bed<strong>in</strong>gt sich wechselseitig und wird<br />
immer wie<strong>der</strong> über den jeweils an<strong>der</strong>en<br />
Bereich hergestellt.<br />
Trotz des gesetzlichen Verbotes <strong>der</strong> Lohndiskrim<strong>in</strong>ierung<br />
fand bisher ke<strong>in</strong>e Angleichung<br />
<strong>der</strong> Lebensverhältnisse von Frauen<br />
und Männern statt. Dies liegt e<strong>in</strong>erseits<br />
daran, daû Maûstäbe zur Bewertung von<br />
gleicher und gleichwertiger Arbeit fehlen.<br />
Die Arbeitsbewertung ist nach wie vor e<strong>in</strong><br />
E<strong>in</strong>fallstor für die relative Abwertung typischer<br />
¹Frauenª-Tätigkeiten.<br />
E<strong>in</strong>e gerechte Entlohnung von Frauen und<br />
Männern kann nur gel<strong>in</strong>gen, wenn durch<br />
e<strong>in</strong>e konsequent betriebene Umverteilungspolitik<br />
von oben nach unten, Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen<br />
e<strong>in</strong>e verstärkte Teilhabe an erzielten<br />
Produktivitätszugew<strong>in</strong>nen ermöglicht wird.<br />
Kurzfristig sollen Lohnerhöhungen <strong>in</strong><br />
Tarifverträgen nicht mehr nur prozentual,<br />
son<strong>der</strong>n auch durch Sockelbeträge für<br />
untere E<strong>in</strong>kommen erfolgen. Diese Umverteilungspolitik<br />
muû verbunden se<strong>in</strong> mit<br />
e<strong>in</strong>er Umstrukturierung des Berufswahlver-<br />
haltens und wenn Karriereblockaden für<br />
Frauen abgebaut werden, um ihnen e<strong>in</strong>en<br />
Aufstieg <strong>in</strong> <strong>der</strong> betrieblichen Hierarchie zu<br />
ermöglichen.<br />
3.2. Arbeit an<strong>der</strong>s verteilen<br />
Nach etlichen Jahren Reallohnverzicht ist<br />
es zwar traurige Wahrheit, daû so mancher<br />
Monatslohn nur durch die Aufstockung<br />
von bis zu 80 Überstunden zum Leben<br />
reicht. Dieser Überstunden-Rekord ist aus<br />
Sicht <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen ± zumeist männlichen ±<br />
Beschäftigten zwar verständlich, trotzdem<br />
gesamtwirtschaftlich nicht mehr h<strong>in</strong>zunehmen.<br />
Wo die Erwerbsarbeit im Unternehmen<br />
für hun<strong>der</strong>te von Überstunden reicht,<br />
dort reicht sie auch für die E<strong>in</strong>stellung von<br />
zusätzlichen Arbeitskräften.<br />
In <strong>der</strong> Bundesrepublik beschreibt das Vollzeitarbeitsverhältnis<br />
als sogenanntes Normalarbeitsverhältnis<br />
die Standards und<br />
Normen, die zu e<strong>in</strong>em ausreichend abgesicherten<br />
Beschäftigungsverhältnis gehören.<br />
Es s<strong>in</strong>d dar<strong>in</strong> elementare Schutzfunktionen<br />
h<strong>in</strong>sichtlich des Bestands des Arbeitsverhältnisses<br />
und e<strong>in</strong>er h<strong>in</strong>reichenden sozialen<br />
Absicherung e<strong>in</strong>geschlossen. Jede(r)<br />
Beschäftigte im Normalarbeitsverhältnis<br />
kann somit an den gesetzlichen und tarifvertraglichen<br />
Absicherungen, angefangen<br />
vom Arbeitsschutz bis zur Mitbestimmung,<br />
une<strong>in</strong>geschränkt partizipieren. Am Normalarbeitsverhältnis<br />
kann <strong>der</strong> Grad von Absicherung<br />
<strong>der</strong> verschiedenen Arbeitsverhältnisse<br />
gemessen werden. Darüberh<strong>in</strong>aus ist<br />
das öffentliche Leben, angefangen von den<br />
Öffnungszeiten von Behörden und<br />
Geschäften bis h<strong>in</strong> zu Veranstaltungen im<br />
kulturellen o<strong>der</strong> politischen o<strong>der</strong> gesellschaftlichen<br />
Bereich mehr o<strong>der</strong> weniger<br />
stark auf das Normalarbeitsverhältnis, als<br />
Regelfall für den Rhythmus von Arbeitszeit<br />
und Freizeit, ausgerichtet. Die Teilnahme<br />
am öffentlichen Leben ist somit nicht<br />
zuletzt durch die Qualität des jeweiligen<br />
Arbeitsverhältnisses def<strong>in</strong>iert.<br />
Bei dem öffentlichen Angebot an sozialen<br />
Diensten, wie z. B. den Öffnungszeiten von<br />
K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuungse<strong>in</strong>richtungen und Schulen,<br />
wird allerd<strong>in</strong>gs ke<strong>in</strong>e Rücksicht auf die<br />
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