Parteitag der SPD in Hannover
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Vermögenssubstanzgew<strong>in</strong>ne und -verluste<br />
s<strong>in</strong>d bei allen E<strong>in</strong>kunftsarten zu<br />
erfassen. Innerhalb <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kunftsarten<br />
müssen die heutigen Besteuerungslücken<br />
weitgehend geschlossen werden. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
ist die E<strong>in</strong>kunftsart ¹sonstige<br />
E<strong>in</strong>künfteª fortzuentwickeln zu e<strong>in</strong>er<br />
E<strong>in</strong>kunftsart, <strong>in</strong> <strong>der</strong> alle privaten Vermögensmehrungen<br />
im Bereich von Immobilien,<br />
Kunstgegenständen und Wertpapieren<br />
im Falle <strong>der</strong> Realisierung erfaût<br />
werden.<br />
7. Wirksame Kontrolle <strong>der</strong> E<strong>in</strong>künfte aus<br />
Kapitalvermögen.<br />
Der § 30 a <strong>der</strong> Abgabenordnung (Bandgeheimnis)<br />
ist so zu än<strong>der</strong>n, daû e<strong>in</strong>e<br />
wirksame Kontrolle <strong>der</strong> E<strong>in</strong>künfte aus<br />
Kapitalvermögen (Z<strong>in</strong>se<strong>in</strong>künfte) möglich<br />
ist. Auf europäischer Ebene ist<br />
schnellstmöglichst e<strong>in</strong>e abgestimmte<br />
Regelung für die vollständige Erfassung<br />
von Kapitale<strong>in</strong>künften zu erreichen.<br />
8. Das E<strong>in</strong>kommensteuerrecht ist von allen<br />
steuerlichen Lenkungsvorschriften zu<br />
befreien.<br />
Soweit neben gezielten F<strong>in</strong>anzhilfen<br />
(offene Subventionen) steuerlich Vergünstigungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich bleiben, s<strong>in</strong>d<br />
diese nicht mehr e<strong>in</strong>kommensabhängig<br />
als Abzüge von <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage,<br />
son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong>kommensunabhänig als<br />
Abzüge von <strong>der</strong> Steuerschuld o<strong>der</strong> als<br />
Zulage auszugestalten.<br />
Direkte Investitionszulagen (auûerhalb<br />
des E<strong>in</strong>kommensteuerrechts) sollten <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e<br />
für kle<strong>in</strong>e und mittlere<br />
Unternehmen, die Arbeitsplätze schaffen;<br />
entsprechend <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Investitionen<br />
gestaffelt gewährt werden, wobei<br />
Existenzgründungen beson<strong>der</strong>s zu för<strong>der</strong>n<br />
s<strong>in</strong>d.<br />
Dementsprechend s<strong>in</strong>d vor allem folgende<br />
Regelungen aus dem EStG zu streichen:<br />
± Abschreibungsvergünstigungen von<br />
§ 7a±7 k sowie Teile von § 7 EStG,<br />
± Wohnungsbauför<strong>der</strong>ung § 10f±10 i,<br />
§ 11 a und § 11 b EStG,<br />
± Son<strong>der</strong>vergünstigungen für Landu.<br />
Forstwirte, § 13 Abs. 3, § 13a, § 14a<br />
EStG<br />
198<br />
± För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vermögensbildung von<br />
Arbeitnehmern § 19 a EStG,<br />
± Son<strong>der</strong>abschreibungen gemäû För<strong>der</strong>gebietsgesetz,<br />
Abschreibungen s<strong>in</strong>d nur<br />
noch l<strong>in</strong>ear vorzunehmen, wobei die<br />
Nutzungsdauer den tatsächlichen Verhältnissen<br />
anzupassen ist.<br />
9. Auûerordentliche E<strong>in</strong>künfte im S<strong>in</strong>ne<br />
des § 34 (Veräuûerungsgew<strong>in</strong>ne bei<br />
gewerblicher und selbständiger Tätigkeit<br />
etc.) und 34b EStG (Land- und<br />
Forstwirtschaft) s<strong>in</strong>d nicht mehr durch<br />
e<strong>in</strong>en ermäûigten Steuersatz zu entlasten.<br />
10. Neuregelung von Son<strong>der</strong>ausgaben.<br />
Die Beschränkung des Abzugs von Beiträgen<br />
zur gesetzlichen Kranken-, Renten-,<br />
Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung<br />
ist auszuheben, d.h.<br />
<strong>in</strong>soweit wird voll Abzugsfähigkeit<br />
gewährt. Die dadurch begründeten<br />
Ansprüche s<strong>in</strong>d an<strong>der</strong>erseits <strong>in</strong> voller<br />
Höhe zu besteuern.<br />
11. Die Vorschriften des § 4 Abs. 4<br />
(Betriebsausgaben) und des EStG (Werbungskosten)<br />
s<strong>in</strong>d weiter ane<strong>in</strong>an<strong>der</strong><br />
anzugleichen und gleichmäûig anzuwenden,<br />
dazu gehören <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die<br />
Verän<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Abziehbarkeit<br />
privat mitveranlaûter Betriebsausgaben.<br />
Gemischte Aufwendungen s<strong>in</strong>d für alle<br />
E<strong>in</strong>kunftsarten mit e<strong>in</strong>er erhöhten, aber<br />
gleichen Pauschale abzugelten. In dieser<br />
Pauschale s<strong>in</strong>d die Kosten für den<br />
Arbeitsweg, Geschäftsessen, Repräsentationen,<br />
Arbeitszimmer und PKW usw.<br />
enthalten. Kosten für PKW, die von<br />
Unternehmen genutzt werden, s<strong>in</strong>d nur<br />
im Rahmen von Höchstgrenzen abzusetzen.<br />
12. In die E<strong>in</strong>kommensbesteuerung werden<br />
alle Lohnersatzleistungen o<strong>der</strong> sozialen<br />
Transferleistungen mit Ausnahme <strong>der</strong><br />
Sozialhilfe e<strong>in</strong>bezogen.<br />
Diese Besteuerung ist selbstverständlich<br />
erst möglich, wenn zuvor alle Versicherungsbeiträge<br />
<strong>in</strong> voller Höhe als Son<strong>der</strong>ausgaben<br />
steuerbegünstigend von<br />
<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage abgezogen<br />
werden konnten. E<strong>in</strong>e Besteuerung <strong>der</strong>