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Parteitag der SPD in Hannover

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Da e<strong>in</strong> übergangsloses Inkrafttreten des<br />

entsprechenden Gesetzes aber zu e<strong>in</strong>er<br />

ganzen Reihe von schädlichen Auswirkungen<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Wirtschaft und beim Sozialklima<br />

führen würde, for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> <strong>Parteitag</strong><br />

die Bundestagsfraktion auf, den Entwurf<br />

nochmals zu überarbeiten. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

s<strong>in</strong>d Übergangsregelungen vorzusehen.<br />

Dabei müssen u.a. auch folgende Lösungsansätze<br />

diskutiert werden:<br />

1. Begrenzung <strong>der</strong> ger<strong>in</strong>gfügigen Beschäftigung<br />

nach Zahl und/o<strong>der</strong> Anteil je<br />

Betrieb/Unternehmen.<br />

2. Anfängliche Beitragspflicht <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Sozialversicherung nur für die Arbeitgeber.<br />

3. Aufhebung <strong>der</strong> B<strong>in</strong>dung des maximalen<br />

Verdienstes für ger<strong>in</strong>gfügig/kurzfristig<br />

Beschäftigte an die Beitragsbemessungsgrenzen.<br />

Statt dessen Beibehaltung des<br />

bisherigen Grenzwertes o<strong>der</strong> allmähliches<br />

Absenken.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand zur Erarbeitung<br />

e<strong>in</strong>es Wahlprogramms und überwiesen<br />

an Bundestagsfraktion)<br />

Antrag I 186<br />

Landesverband Saar<br />

Versicherungspflicht<br />

für alle Beschäftigungsverhältnisse<br />

Die <strong>SPD</strong> for<strong>der</strong>t die Versicherungspflicht<br />

für alle Beschäftigungsverhältnisse. Die<br />

<strong>SPD</strong> for<strong>der</strong>t die <strong>SPD</strong>-Bundestagsfraktion<br />

sowie die A-Län<strong>der</strong> des Bundesrates mit<br />

Nachdruck ihrerseits auf, die ger<strong>in</strong>gfügigen<br />

Beschäftigungsverhältnisse gemäû dem<br />

610-Mark-Gesetz abzuschaffen und dafür<br />

Sorge zu tragen, daû alle E<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong><br />

Versicherungspflicht unterliegen und nur<br />

Beschäftigungsverhältnisse unterhalb <strong>der</strong><br />

Bagatellgrenze von z.Zt. monatlich ca.<br />

81,± DM versicherungsfrei bleiben und<br />

310<br />

daû Schüler<strong>in</strong>nen und Studierende von<br />

<strong>der</strong> Regelung ausgenommen werden können.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand zur Erarbeitung<br />

e<strong>in</strong>es Wahlprogramms und überwiesen<br />

an Bundestagsfraktion)<br />

Antrag I 187<br />

Landesverband Schleswig-Holste<strong>in</strong><br />

Beitragsbemessungsgrundlage<br />

für die Sozialversicherung<br />

Die <strong>SPD</strong> setzt sich mit den ihr zur Verfügung<br />

stehenden Mitteln auf allen Ebenen<br />

dafür e<strong>in</strong>, daû die Arbeitgeberanteile zu<br />

den Sozialversicherungen nicht mehr nach<br />

<strong>der</strong> Lohn/Gehaltssumme <strong>der</strong> Betriebe,<br />

son<strong>der</strong>n nach <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Wertschöpfung berechnet werden. Die<br />

Gesamtsumme aller Arbeitgeber- und<br />

Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialversicherungskassen<br />

soll dabei wie bisher<br />

jeweils zur Hälfte aufgebracht werden.<br />

Die Arbeitnehmeranteile berechnen sich<br />

unverän<strong>der</strong>t nach den <strong>in</strong>dividuellen Bruttoe<strong>in</strong>kommen.<br />

Die Arbeitgeberanteile<br />

werden nach e<strong>in</strong>em geson<strong>der</strong>ten Berechnungsschema,<br />

welches sich an <strong>der</strong> Bruttowertschöpfung<br />

<strong>der</strong> Betriebe orientiert,<br />

erhoben. Damit werden die Beitragslasten<br />

zugunsten <strong>der</strong> personal<strong>in</strong>tensiven Unternehmen<br />

<strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> Unternehmensseite<br />

an<strong>der</strong>s verteilt.<br />

Für die Sozialversicherung soll e<strong>in</strong> neues<br />

F<strong>in</strong>anzierungssystem geprüft werden. Die<br />

Arbeitnehmerbeiträge bleiben wie bisher<br />

erhalten und dienen weiterh<strong>in</strong> als Bemessungsgrundlage<br />

für Renten und Arbeitslosengeld.<br />

Die Arbeitgeberbeiträge h<strong>in</strong>gegen sollen<br />

nach e<strong>in</strong>em Faktor berechnet werden, <strong>der</strong><br />

die Wirtschaftsleistung des Betriebes und<br />

se<strong>in</strong>en Arbeitskräftee<strong>in</strong>satz berücksichtigt.<br />

Ziel wäre es, das Beitragsaufkommen <strong>in</strong><br />

e<strong>in</strong>em vertretbaren Maûe zu erhöhen und

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