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Parteitag der SPD in Hannover

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1. die Sozialdemokratische Partei Europas<br />

(SPE) die Mitgliedschaft e<strong>in</strong>zelner Parteimitglie<strong>der</strong><br />

vorsieht und dies von allen<br />

Mitgliedsparteien-anerkannt wird;<br />

2. Parteimitglie<strong>der</strong>, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaat wohnen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> sozialdemokratischen<br />

Partei dieses Mitgliedstaates<br />

als gleichberechtigte Mitglie<strong>der</strong><br />

aufgenommen werden können;<br />

3. die SPE den Status dieser Mitglie<strong>der</strong><br />

h<strong>in</strong>sichtlich Beitragspflicht und Teilnahme<br />

an eventuellen SPE-weiten<br />

Abstimmungen regelt, um doppelte<br />

Pflichten o<strong>der</strong> Rechte zu vermeiden;<br />

4. die SPE die grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit regionaler Parteistrukturen<br />

för<strong>der</strong>t und diesen Gremien e<strong>in</strong>e<br />

angemessene Vertretung auf ihren Kongressen<br />

e<strong>in</strong>räumt;<br />

5. die <strong>in</strong>dividuellen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPE<br />

die Möglichkeit erhalten, entsprechend<br />

ihrem zahlenmäûigen Anteil Delegierte<br />

zu den Kongressen <strong>der</strong> SPE zu entsenden;<br />

6. die Delegierten <strong>der</strong> nationalen Mitgliedsparteien<br />

zu den Kongressen <strong>der</strong><br />

SPE von <strong>der</strong> Basis gewählt und nicht<br />

lediglich von den Parteileitungen<br />

bestimmt werden;<br />

7. die Fraktion <strong>der</strong> SPE im Europäischen<br />

Parlament <strong>in</strong> allen Organen <strong>der</strong> SPE<br />

gleichgewichtig vertreten ist;<br />

8. die SPE e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Wahlkampfplattform<br />

verabschiedet, ausführliche<br />

Stellungnahmen zu europäischen Politikfel<strong>der</strong>n<br />

erarbeitet und e<strong>in</strong> künftiges<br />

europäisches Parteiprogramm entwikkelt;<br />

9. die SPE über die notwendigen F<strong>in</strong>anzmittel<br />

verfügen sollte, um im S<strong>in</strong>ne von<br />

Art. 138 a EG-V auf europäischer Ebene<br />

Informations- und Wahlkampagnen<br />

durchzuführen;<br />

10. die SPE die Mitgliedsparteien dazu<br />

anhält, zu den Europa- und Kommunalwahlen<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Zahl von<br />

Kandidat<strong>in</strong>nen aus an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten<br />

aufzustellen.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand)<br />

Antrag O 299<br />

Landesverband Saar<br />

Europa <strong>der</strong> BürgerInnen<br />

Der Bundesparteitag for<strong>der</strong>t den <strong>SPD</strong>-Parteivorstand<br />

und den Vorstand <strong>der</strong> SPE auf,<br />

für die Durchführung <strong>der</strong> nachstehenden<br />

Vorschläge Sorge zu tragen und die jeweils<br />

erfor<strong>der</strong>lichen satzungsgemäûen Beschlüsse<br />

zu fassen.<br />

1. Parteimitglie<strong>der</strong>, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en<br />

Mitgliedstaat wohnen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> sozialdemokratischen<br />

Partei dieses Mitgliedstaates<br />

als gleichberechtigte Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen<br />

werden können;<br />

2. die SPE den Status dieser Mitglie<strong>der</strong><br />

h<strong>in</strong>sichtlich Beitragspflicht und Teilnahme<br />

an eventuellen SPE-weiten<br />

Abstimmungen regelt, um doppelte<br />

Pflichten o<strong>der</strong> Rechte zu vermeiden;<br />

3. die SPE die grenzüberschreitende<br />

Zusammenarbeit regionaler Parteistrukturen<br />

för<strong>der</strong>t.<br />

4. die Delegierten <strong>der</strong> nationalen Mitgliedsparteien<br />

zu den Kongressen <strong>der</strong><br />

SPE von <strong>der</strong> Basis gewählt und nicht<br />

lediglich von den Parteileitungen<br />

bestimmt werden;<br />

5. die Fraktion <strong>der</strong> SPE im Europäischen<br />

Parlament <strong>in</strong> allen Organen <strong>der</strong> SPE<br />

angemessen vertreten ist;<br />

6. die SPE e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Wahlkampfplattform<br />

verabschiedet, ausführliche<br />

Stellungnahmen zu europäischen Politikfel<strong>der</strong>n<br />

erarbeitet und e<strong>in</strong> künftiges<br />

europäisches Parteiprogramm entwikkelt;<br />

7. die SPE über die notwendigen F<strong>in</strong>anzmittel<br />

verfügen sollte, um im S<strong>in</strong>ne von<br />

Art. 138 a EG-V auf europäischer Ebene<br />

Informations- und Wahlkampagnen<br />

durchzuführen;<br />

8. die SPE die Mitgliedsparteien dazu<br />

anhält, zu den Europa- und Kommunalwahlen<br />

e<strong>in</strong>e angemessene Zahl von KandidatInnen<br />

aus an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten<br />

aufzustellen.<br />

(Überwiesen an Parteivorstand)<br />

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