Parteitag der SPD in Hannover
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1. die Sozialdemokratische Partei Europas<br />
(SPE) die Mitgliedschaft e<strong>in</strong>zelner Parteimitglie<strong>der</strong><br />
vorsieht und dies von allen<br />
Mitgliedsparteien-anerkannt wird;<br />
2. Parteimitglie<strong>der</strong>, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaat wohnen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> sozialdemokratischen<br />
Partei dieses Mitgliedstaates<br />
als gleichberechtigte Mitglie<strong>der</strong><br />
aufgenommen werden können;<br />
3. die SPE den Status dieser Mitglie<strong>der</strong><br />
h<strong>in</strong>sichtlich Beitragspflicht und Teilnahme<br />
an eventuellen SPE-weiten<br />
Abstimmungen regelt, um doppelte<br />
Pflichten o<strong>der</strong> Rechte zu vermeiden;<br />
4. die SPE die grenzüberschreitende<br />
Zusammenarbeit regionaler Parteistrukturen<br />
för<strong>der</strong>t und diesen Gremien e<strong>in</strong>e<br />
angemessene Vertretung auf ihren Kongressen<br />
e<strong>in</strong>räumt;<br />
5. die <strong>in</strong>dividuellen Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> SPE<br />
die Möglichkeit erhalten, entsprechend<br />
ihrem zahlenmäûigen Anteil Delegierte<br />
zu den Kongressen <strong>der</strong> SPE zu entsenden;<br />
6. die Delegierten <strong>der</strong> nationalen Mitgliedsparteien<br />
zu den Kongressen <strong>der</strong><br />
SPE von <strong>der</strong> Basis gewählt und nicht<br />
lediglich von den Parteileitungen<br />
bestimmt werden;<br />
7. die Fraktion <strong>der</strong> SPE im Europäischen<br />
Parlament <strong>in</strong> allen Organen <strong>der</strong> SPE<br />
gleichgewichtig vertreten ist;<br />
8. die SPE e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Wahlkampfplattform<br />
verabschiedet, ausführliche<br />
Stellungnahmen zu europäischen Politikfel<strong>der</strong>n<br />
erarbeitet und e<strong>in</strong> künftiges<br />
europäisches Parteiprogramm entwikkelt;<br />
9. die SPE über die notwendigen F<strong>in</strong>anzmittel<br />
verfügen sollte, um im S<strong>in</strong>ne von<br />
Art. 138 a EG-V auf europäischer Ebene<br />
Informations- und Wahlkampagnen<br />
durchzuführen;<br />
10. die SPE die Mitgliedsparteien dazu<br />
anhält, zu den Europa- und Kommunalwahlen<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Zahl von<br />
Kandidat<strong>in</strong>nen aus an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten<br />
aufzustellen.<br />
(Überwiesen an Parteivorstand)<br />
Antrag O 299<br />
Landesverband Saar<br />
Europa <strong>der</strong> BürgerInnen<br />
Der Bundesparteitag for<strong>der</strong>t den <strong>SPD</strong>-Parteivorstand<br />
und den Vorstand <strong>der</strong> SPE auf,<br />
für die Durchführung <strong>der</strong> nachstehenden<br />
Vorschläge Sorge zu tragen und die jeweils<br />
erfor<strong>der</strong>lichen satzungsgemäûen Beschlüsse<br />
zu fassen.<br />
1. Parteimitglie<strong>der</strong>, die <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em an<strong>der</strong>en<br />
Mitgliedstaat wohnen, <strong>in</strong> <strong>der</strong> sozialdemokratischen<br />
Partei dieses Mitgliedstaates<br />
als gleichberechtigte Mitglie<strong>der</strong> aufgenommen<br />
werden können;<br />
2. die SPE den Status dieser Mitglie<strong>der</strong><br />
h<strong>in</strong>sichtlich Beitragspflicht und Teilnahme<br />
an eventuellen SPE-weiten<br />
Abstimmungen regelt, um doppelte<br />
Pflichten o<strong>der</strong> Rechte zu vermeiden;<br />
3. die SPE die grenzüberschreitende<br />
Zusammenarbeit regionaler Parteistrukturen<br />
för<strong>der</strong>t.<br />
4. die Delegierten <strong>der</strong> nationalen Mitgliedsparteien<br />
zu den Kongressen <strong>der</strong><br />
SPE von <strong>der</strong> Basis gewählt und nicht<br />
lediglich von den Parteileitungen<br />
bestimmt werden;<br />
5. die Fraktion <strong>der</strong> SPE im Europäischen<br />
Parlament <strong>in</strong> allen Organen <strong>der</strong> SPE<br />
angemessen vertreten ist;<br />
6. die SPE e<strong>in</strong>e verb<strong>in</strong>dliche Wahlkampfplattform<br />
verabschiedet, ausführliche<br />
Stellungnahmen zu europäischen Politikfel<strong>der</strong>n<br />
erarbeitet und e<strong>in</strong> künftiges<br />
europäisches Parteiprogramm entwikkelt;<br />
7. die SPE über die notwendigen F<strong>in</strong>anzmittel<br />
verfügen sollte, um im S<strong>in</strong>ne von<br />
Art. 138 a EG-V auf europäischer Ebene<br />
Informations- und Wahlkampagnen<br />
durchzuführen;<br />
8. die SPE die Mitgliedsparteien dazu<br />
anhält, zu den Europa- und Kommunalwahlen<br />
e<strong>in</strong>e angemessene Zahl von KandidatInnen<br />
aus an<strong>der</strong>en Mitgliedstaaten<br />
aufzustellen.<br />
(Überwiesen an Parteivorstand)<br />
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