Parteitag der SPD in Hannover
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Wenn sich für Normalverdiener heute durch<br />
Lohnsteuer und unter Berücksichtigung <strong>der</strong><br />
Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung oft<br />
e<strong>in</strong>e höhere Belastung für jede zusätzlich<br />
verdiente Mark ergibt als für Bezieher hoher<br />
E<strong>in</strong>kommen, dann ist dies nicht h<strong>in</strong>nehmbar.<br />
Denn mit steigendem E<strong>in</strong>kommen<br />
wachsen die Möglichkeiten, die von <strong>der</strong><br />
Regierung geschaffenen Schlupflöcher wie<br />
Son<strong>der</strong>abschreibungen, Bewertungsfreiheiten<br />
und E<strong>in</strong>kommensverlagerungen so zu<br />
nutzen, daû sich die Steuerschuld drastisch<br />
verr<strong>in</strong>gert und im Extremfall auf Null s<strong>in</strong>kt.<br />
Demgegenüber wird bei Arbeitnehmern<br />
wegen <strong>der</strong> zu ger<strong>in</strong>gen Absetzbarkeit <strong>der</strong><br />
zwangsläufig erhobenen Sozialversicherungsbeiträge<br />
zusätzlich e<strong>in</strong> nicht verfügbares<br />
E<strong>in</strong>kommen versteuert.<br />
Wir wollen Steuersubventionen und Son<strong>der</strong>regelungen<br />
konsequent e<strong>in</strong>schränken<br />
und beseitigen! Durch die so erreichte<br />
Annäherung von nom<strong>in</strong>aler und effektiver<br />
Besteuerung wird das Steuerrecht zugleich<br />
e<strong>in</strong>facher und gerechter.<br />
Steuergerechtigkeit heiût: Lasten gleich behandeln<br />
Zu e<strong>in</strong>er gerechten E<strong>in</strong>kommenssteuer<br />
gehört auch, daû die Lasten, die bei <strong>der</strong><br />
Steuerbemessung berücksichtigt werden,<br />
wie zum Beispiel Aufwendungen zur sozialen<br />
Sicherung, die Steuer bei allen<br />
E<strong>in</strong>kommensgruppen <strong>in</strong> gleicher Weise<br />
m<strong>in</strong><strong>der</strong>n. Deshalb wollen wir, daû Entlastungsbeträge<br />
nicht bei <strong>der</strong> Bemessungsgrundlage,<br />
son<strong>der</strong>n bei <strong>der</strong> Steuerschuld<br />
abgezogen werden. Dies gilt für Leistungen<br />
des Familienlastenausgleiches ebenso<br />
wie für Vorsorgeaufwendungen und Werbungskosten.<br />
Das heiût, daû jeweils e<strong>in</strong><br />
Anteil dieser Beträge <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe des E<strong>in</strong>gangssteuersatzes<br />
von <strong>der</strong> Steuer abgezogen<br />
wird. Das gleiche gilt, wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen<br />
wenigen Bereichen neben gezielten F<strong>in</strong>anzhilfen<br />
steuerliche Vergünstigungen erfor<strong>der</strong>lich<br />
bleiben.<br />
Steuergerechtigkeit heiût: Statt Schlupflöcher<br />
für wenige, weniger Steuern für viele<br />
Wir wollen e<strong>in</strong>e Verbreiterung <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuerbemessungsgrundlage<br />
durch die<br />
Abschaffung <strong>der</strong> meisten Ausnahmetatbe-<br />
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stände. Die erzielten Steuermehre<strong>in</strong>nahmen<br />
wollen wir zu e<strong>in</strong>em groûen Teil für e<strong>in</strong>e<br />
Senkung des E<strong>in</strong>kommensteuertarifs nutzen!<br />
Je weitgehen<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Verbreiterung <strong>der</strong><br />
Bemessungsgrundlage und e<strong>in</strong> Abbau von<br />
Steuersubventionen erfolgt, desto gröûer<br />
ist das für e<strong>in</strong>e durchgängige Tarifsenkung<br />
zur Verfügung stehende Volumen. Dabei<br />
werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts<br />
strikt e<strong>in</strong>gehalten.<br />
Der Grundfreibetrag muû so ausgestaltet<br />
se<strong>in</strong>, daû er mehr als das nackte Überleben<br />
ermöglicht. Er ist so weit zu erhöhen, daû<br />
er zusätzlich e<strong>in</strong>e Teilnahme am gesellschaftlichen<br />
Leben garantiert.<br />
E<strong>in</strong> Existenzm<strong>in</strong>imum von 14000 DM für<br />
Ledige und 28000 für Verheiratete wird<br />
nicht besteuert und <strong>der</strong> Grundfreibetrag<br />
entsprechend ausgestaltet werden. E<strong>in</strong>e<br />
politische Überprüfung dieses Betrages hat<br />
im Rahmen des Jahressteuergesetzes stattzuf<strong>in</strong>den.<br />
Von den das Existenzm<strong>in</strong>imum<br />
übersteigenden E<strong>in</strong>kommensteilen müssen<br />
den Steuerpflichtigen jeweils angemessene<br />
Beträge verbleiben. Der E<strong>in</strong>gangssatz soll<br />
langfristig von jetzt 25,9 % auf 15 % abgesenkt<br />
werden. Der Spitzensteuersatz bleibt<br />
vorerst bei 53 % und wird von Ledigen bei<br />
e<strong>in</strong>em E<strong>in</strong>kommen von 120000 erreicht.<br />
Wenn bei e<strong>in</strong>er späteren Stufe e<strong>in</strong>er Steuerreform<br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>gangssteuersatz von 15 %<br />
erreicht ist und f<strong>in</strong>anzieller Spielraum entsteht,<br />
ist e<strong>in</strong>e Steuererleichterung durch<br />
Anheben <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensgrenze von<br />
120 000 DM möglich.<br />
Die Progression ist so zu gestalten, daû die<br />
kle<strong>in</strong>en und mittleren E<strong>in</strong>kommen deutlich<br />
weniger Anteile am Gesamtaufkommen<br />
haben als bisher.<br />
E<strong>in</strong>e Besteuerung des Arbeitslosengeldes<br />
und an<strong>der</strong>er Lohnersatzleistungen sowie<br />
zusätzliche Besteuerung <strong>der</strong> Renten lehnen<br />
wir ab.<br />
Steuergerechtigkeit heiût: Ke<strong>in</strong>e Umschichtung<br />
von direkten Steuern auf die Mehrwertsteuer<br />
Damit die Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmer<br />
nicht noch weiter belastet werden,