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Parteitag der SPD in Hannover

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neue Publikums<strong>in</strong>teressen, für neue<br />

Inhalte, Formen und Techniken offen ist.<br />

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat bei<br />

dem Übergang vom dualen Rundfunksystem<br />

zu e<strong>in</strong>er medienpolitisch gefor<strong>der</strong>ten<br />

dualen Informationsordnung e<strong>in</strong>e wichtige<br />

Funktion. Daher ist se<strong>in</strong>e Existenz und<br />

se<strong>in</strong>e Fortentwicklung zu gewährleisten.<br />

Diese Bestands- und Entwicklungsgarantie<br />

ist auch auf <strong>der</strong> europäischen Ebene abzusichern.<br />

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat<br />

auch künftig im dualen System <strong>der</strong> elektronischen<br />

Kommunikation die unerläûliche<br />

mediale Grundversorgung <strong>der</strong> Bevölkerung<br />

zu garantieren. Diese Grundversorgung ist<br />

ke<strong>in</strong>e M<strong>in</strong>destversorgung, die auf Information,<br />

Bildung und Kultur beschränkt ist.<br />

Sie ist vielmehr ± so auch das Bundesverfassungsgericht<br />

± e<strong>in</strong>e Vollversorgung mit<br />

e<strong>in</strong>em umfassenden Angebot an Informationen,<br />

Beratung, Kultur, Bildung, Kunst<br />

und Wissenschaft, aber auch an Unterhaltung<br />

und Sport. Dieses Angebot ist den<br />

Interessen <strong>der</strong> Mehrheit verpflichtet, ohne<br />

aber relevante M<strong>in</strong><strong>der</strong>heiten<strong>in</strong>teressen zu<br />

vernachlässigen.<br />

Die angemessene Form für solche Programmangebote<br />

ist das klassische Vollprogramm,<br />

das <strong>der</strong> Integrationsfunktion des<br />

öffentlich-rechtlichen Rundfunks am<br />

besten entspricht. Gleichwohl ist er nicht<br />

auf Vollprogramme beschränkt. Vielmehr<br />

ist e<strong>in</strong>e Differenzierung des Programmangebots<br />

nach unterschiedlichen Zielgruppen<br />

und Interessenschwerpunkten s<strong>in</strong>nvoll. Die<br />

F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

Spartenprogramme muû auch für die<br />

Zukunft gewährleistet se<strong>in</strong>. Auch Ort,<br />

Bestand und Entwicklung <strong>der</strong> öffentlichrechtlichen<br />

Kulturkanäle müssen gesichert<br />

se<strong>in</strong>. Auûerdem umfaût die Entwicklungsgarantie<br />

für den öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunk die Teilhabe am gesamten Multimedia-Bereich.<br />

Beim digitalen Rundfunk<br />

ist <strong>der</strong> chancengleiche, diskrim<strong>in</strong>ierungsfreie<br />

Zugang des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks zu den Netzen, Deco<strong>der</strong>systemen<br />

und elektronischen Programmführern<br />

zu gewährleisten. Werden digitale Programmpakete<br />

zusammengestellt und ver-<br />

278<br />

breitet, müssen auch öffentlich-rechtliche<br />

Programme <strong>in</strong> dem Gesamtpaket enthalten<br />

se<strong>in</strong>, um dem Grundversorgungspr<strong>in</strong>zip zu<br />

entsprechen (must-carry-Lösung).<br />

Damit <strong>der</strong> öffentlich-rechtliche Rundfunk<br />

im nationalen und <strong>in</strong>ternationalen Wettbewerb<br />

bestehen kann, soll er flexibel am<br />

Markt agieren, sich an privaten Unternehmen<br />

beteiligen o<strong>der</strong> mit ihnen kooperieren<br />

können. Auch soll er Formen des Privatrechts<br />

nutzen können, ohne daû das zu<br />

e<strong>in</strong>er Verwischung <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen<br />

Programmverantwortung und -identität<br />

führen darf.<br />

An <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en und e<strong>in</strong>heitlichen<br />

Rundfunkgebühr ist festzuhalten. Regelmäûige<br />

Gebührenanpassungen s<strong>in</strong>d von groûer<br />

Bedeutung. Um die Gebührenf<strong>in</strong>anzierung<br />

zu versachlichen und zu verstetigen,<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>dexgestützte Verfahren <strong>der</strong> Gebührenermittlung<br />

zu entwickeln.<br />

Die zeitgleiche und ungekürzte Übertragung<br />

sportlicher und kultureller Groûereignisse<br />

gehört zum spezifischen Programmauftrag<br />

des öffentlich-rechtlichen<br />

Rundfunks. Daher dürfen solche Ereignisse<br />

nicht exklusiv im Bezahlfernsehen ausgestrahlt<br />

werden. Auch <strong>in</strong> Deutschland muû<br />

entsprechend <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU-Fernsehrichtl<strong>in</strong>ie<br />

durchgesetzten Regelung e<strong>in</strong>e nationale<br />

Liste für herausragende Ereignisse erstellt<br />

und durch Staatsvertrag abgesichert werden.<br />

Auch bei sonstigen Sportereignissen<br />

muû <strong>der</strong> Öffentlich-rechtliche Rundfunk<br />

f<strong>in</strong>anziell <strong>in</strong> die Lage versetzt werden, beim<br />

Erwerb <strong>der</strong> Übertragungsrechte als Wettbewerber<br />

auftreten zu können.<br />

8. Informations- und Kommunikationstechniken<br />

zur Entlastung <strong>der</strong> Umwelt<br />

nutzen<br />

In Deutschland s<strong>in</strong>d wir bislang ± an<strong>der</strong>s<br />

als <strong>in</strong> den USA ± noch nicht zu e<strong>in</strong>er breiten<br />

Debatte über die ökologischen Dimensionen<br />

<strong>der</strong> Informationsgesellschaft<br />

gelangt. Wir stehen vor <strong>der</strong> groûen Herausfor<strong>der</strong>ung,<br />

die vielfältigen und teilweise<br />

wi<strong>der</strong>sprüchlichen Beziehungen zur Ökologie<br />

bewuût wahrzunehmen und die Werk-

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