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Parteitag der SPD in Hannover

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Realisierung versteuert. Das Steuergeheimnis<br />

wird für die Fälle des dr<strong>in</strong>genden<br />

Verdachts auf Steuerh<strong>in</strong>terziehung<br />

aufgehoben. Das Bankgeheimnis ist mit<br />

dem Ziel <strong>der</strong> wirksamen Erfassung und<br />

Kontrolle <strong>der</strong> E<strong>in</strong>künfte aus Kapitalvermögen<br />

zu än<strong>der</strong>n.<br />

2. Transparenz und Vere<strong>in</strong>fachung<br />

Es wird e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>facher Stufentarif e<strong>in</strong>geführt.<br />

Die über 100 Son<strong>der</strong>regelungen<br />

und Ausnahmetatbestände <strong>in</strong> unserem<br />

E<strong>in</strong>kommensteuerrecht werden radikal<br />

verm<strong>in</strong><strong>der</strong>t.<br />

3. Anschub <strong>der</strong> Wirtschaft zur Schaffung<br />

von Arbeitsplätzen<br />

Durch hohe Freibetragsgrenzen von<br />

DM 20000/40 000 und e<strong>in</strong>en niedrigen<br />

E<strong>in</strong>gangssteuersatz von 20 % wird e<strong>in</strong>e<br />

überproportionale Entlastung <strong>der</strong> unteren<br />

und mittleren E<strong>in</strong>kommen erzielt.<br />

Diese Entlastung <strong>der</strong> unteren und mittleren<br />

E<strong>in</strong>kommen führt über e<strong>in</strong><br />

höheres Massene<strong>in</strong>kommen bei hoher<br />

Konsumquote zu e<strong>in</strong>er gröûeren B<strong>in</strong>nennachfrage.<br />

Arbeitsplätze und Ausbildungsplätze<br />

werden dadurch geschaffen.<br />

Derzeit werden nur noch ca. 50 % aller<br />

E<strong>in</strong>künfte über die Ertragssteuern erfaût.<br />

E<strong>in</strong>e radikale Beseitigung von Steuervorteilstatbeständen<br />

ist aus Gründen <strong>der</strong> Steuergerechtigkeit<br />

geboten. Die dadurch<br />

erzielten E<strong>in</strong>nahmen werden zur F<strong>in</strong>anzierung<br />

hoher Freibetragsgrenzen und niedriger<br />

Steuersätze verwandt. Das folgende<br />

Reformmodell zur E<strong>in</strong>kommensteuer soll<br />

e<strong>in</strong>e Diskussionsgrundlage se<strong>in</strong>.<br />

Reformmodell zur E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

1. Das steuerlich anerkannte Existenzm<strong>in</strong>imum<br />

ist von jetzt 12 095 DM auf<br />

20000 DM ab dem 1. 1. 1998 anzuheben.<br />

Dieser Betrag ist <strong>in</strong> Zukunft an die<br />

wirtschaftliche Entwicklung anzupassen.<br />

2. Verän<strong>der</strong>ter E<strong>in</strong>kommensteuertarif<br />

Bei Realisierung <strong>der</strong> Abschaffung <strong>der</strong><br />

nachfolgenden Steuervergünstigungen<br />

bevorzugen wir e<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>fachen und<br />

transparenten Stufentarif, <strong>der</strong> wie folgt<br />

ausgestaltet se<strong>in</strong> könnte:<br />

Zu versteuerndes E<strong>in</strong>kommen<br />

E<strong>in</strong>k. St.<br />

von 0,00 DM ± 20000,00 DM = 0 %<br />

ab 20 000,00 DM ± 60000,00 DM = 20 %<br />

ab 60 000,00 DM ± 100 000,00 DM = 30 %<br />

ab 100 000,00 DM ± 200 000,00 DM = 40 %<br />

ab 200 000,00 DM ± 45 %<br />

Der Höchststeuersatz wird damit bei 45 %<br />

festgeschrieben. Die Verwirklichung des<br />

vorgeschlagenen Stufentarifs muû selbstverständlich<br />

<strong>in</strong> E<strong>in</strong>klang gebracht werden mit<br />

dem Umfang <strong>der</strong> Verbreiterung <strong>der</strong> Bemessungsgrundlagen.<br />

E<strong>in</strong> Plus im Steueraufkommen<br />

könnte zur weiteren Senkung<br />

beim E<strong>in</strong>gangssteuersatz o<strong>der</strong> alternativ<br />

zur weitgehenden Vermeidung weiterer<br />

Neuverschuldung verwendet werden.<br />

3. Verän<strong>der</strong>te Familienbesteuerung.<br />

Da <strong>der</strong> Grundfreibetrag auf<br />

DM 20 000 p/P erhöht wird, ist die E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

so zu verän<strong>der</strong>n, daû<br />

jede/je<strong>der</strong> Steuerpflichtige/r nach <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>kommenshöhe <strong>in</strong>dividuell und unabhängig<br />

vom Familienstand besteuert<br />

wird. Das Ehegattensplitt<strong>in</strong>g wird abgeschafft<br />

und statt dessen e<strong>in</strong>e Regelung<br />

getroffen, daû die Unterhaltskosten für<br />

Ehepartner/<strong>in</strong> und auf Dauer angelegte<br />

Lebensgeme<strong>in</strong>schaften ohne eigenes<br />

E<strong>in</strong>kommen bzw. mit ger<strong>in</strong>gem E<strong>in</strong>kommen<br />

von steuerpflichtigen E<strong>in</strong>kommen<br />

<strong>in</strong> Höhe des Existenzm<strong>in</strong>imums<br />

abgesetzt werden können.<br />

4. Der K<strong>in</strong><strong>der</strong>freibetrag wird abgeschafft.<br />

Der Familienlastenausgleich wird<br />

zukünftig durch e<strong>in</strong> angemessen erhöhtes<br />

K<strong>in</strong><strong>der</strong>geld gewährleistet. Während<br />

<strong>der</strong> Ausbildung wird von <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>geldkasse<br />

e<strong>in</strong> e<strong>in</strong>kommensabhängiger<br />

Ausbildungszuschuû gezahlt. Diese<br />

Zuschüsse s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> wirtschaftlichen Entwicklung<br />

anzupassen.<br />

5. Abschaffung <strong>der</strong> Verrechnung von<br />

Gew<strong>in</strong>nen und Verlusten verschiedener<br />

E<strong>in</strong>kunftsarten im E<strong>in</strong>kommensteuerrecht.<br />

Verluste e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>kunftsart werden<br />

steuerlich durch Verlustvorträge <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> selben E<strong>in</strong>kunftsart berücksichtigt.<br />

6. Gleichmäûige Behandlung aller E<strong>in</strong>kunftsarten.<br />

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