Parteitag der SPD in Hannover
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etriebliche und gewerkschaftliche Aktion<br />
(d.h. auch nötigenfalls Streiks) zu verbessern.<br />
Hierzu gehört v. a. die ¾n<strong>der</strong>ung des<br />
(ehem.) § 116 AFG <strong>in</strong> den ursprünglichen<br />
Zustand, die Rücknahme des Sozialabbaus<br />
(Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung) und<br />
die Ausweitung <strong>der</strong> betrieblichen Mitbestimmungsrechte.<br />
4. Absicherung von Teilzeitarbeit<br />
E<strong>in</strong>e (wie die aktuellen Erfahrungen <strong>in</strong><br />
an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wie <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande zeigen)<br />
beschäftigungswirksame Möglichkeit<br />
ist die Ausweitung von Teilzeitarbeit. Allerd<strong>in</strong>gs<br />
wird Teilzeit von den Betrieben <strong>der</strong>zeit<br />
nur <strong>in</strong> bestimmten Bereichen und auf<br />
niedrigen Hierarchieebenen angeboten.<br />
90 % <strong>der</strong> Teilzeitbeschäftigten s<strong>in</strong>d Frauen,<br />
die als Konsequenz Benachteiligung im<br />
Betrieb fürchten müssen und ger<strong>in</strong>ge<br />
Sozialversicherungsansprüche haben werden.<br />
Pr<strong>in</strong>zipiell muû <strong>der</strong> Ansatz dar<strong>in</strong><br />
bestehen, Arbeitszeit nicht <strong>in</strong>dividuell, son<strong>der</strong>n<br />
kollektiv zu verkürzen und schon gar<br />
nicht auf die erwerbstätigen Frauen abzuschieben.<br />
Wenn es darüber h<strong>in</strong>aus weitere<br />
<strong>in</strong>dividuelle Verkürzungswünsche gibt,<br />
muû diese Teilzeitarbeit zum<strong>in</strong>dest besser<br />
abgesichert werden. Eckpunkte könnten<br />
se<strong>in</strong>:<br />
± Recht auf <strong>in</strong>dividuelle AZV mit Rückkehroption<br />
<strong>in</strong> Vollzeit<br />
± Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbot von Teilzeitarbeit<br />
im Betrieb<br />
± Der Staat übernimmt m<strong>in</strong>destens 50 %<br />
<strong>der</strong> Differenz <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />
zwischen Teilzeit und tariflich vere<strong>in</strong>barter<br />
Arbeitszeit.<br />
Derzeit ist Teilzeit e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> gröûten Stabilisierungsfaktoren<br />
des geschlechtshierarchischen<br />
Arbeitsmarktes. Daher muû nochmals<br />
ausdrücklich betont werden, daû e<strong>in</strong>er<br />
kollektiven Arbeitszeitverkürzung absoluter<br />
Vorrang vor <strong>in</strong>dividuellen Teilzeitlösungen<br />
e<strong>in</strong>zuräumen ist. Teilzeit ist nur dann für<br />
uns akzeptabel, wenn sie existenzsichernd<br />
ist.<br />
5. E<strong>in</strong> abgewandeltes deutsches ¹Robien-<br />
Gesetzª<br />
Die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung von tariflich<br />
bzw. betrieblich vere<strong>in</strong>barter Arbeitszeitverkürzung<br />
ist <strong>in</strong> vielen Varianten denkbar.<br />
E<strong>in</strong>ige davon sehen die Staffelung von<br />
Sozialabgaben und E<strong>in</strong>kommensteuer nach<br />
<strong>der</strong> jeweiligen Arbeitszeit vor. Neben steuersystematischen<br />
und sozialpolitischen<br />
Erwägungen spricht jedoch die mögliche<br />
Subventionierung von Produktivitätsgew<strong>in</strong>nen<br />
und die Individualisierung <strong>der</strong> Verkürzung<br />
gegen e<strong>in</strong>en <strong>der</strong>artigen Ansatz. Statt<br />
dessen halten wir folgende Variante für die<br />
schlüssigste:<br />
Wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Tarifvertrag o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />
Betriebsvere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>e Arbeitszeitverkürzung<br />
mit vollem Reallohnausgleich festgelegt<br />
wird und sich e<strong>in</strong> Betrieb zu unbefristeten<br />
Neue<strong>in</strong>stellungen <strong>in</strong> Höhe von<br />
m<strong>in</strong>destens 50 % des verkürzten Arbeitsvolumens<br />
verpflichtet, übernimmt die öffentliche<br />
Hand die Hälfte <strong>der</strong> zusätzlich entstehenden<br />
Lohnkosten für e<strong>in</strong> Jahr. Im Falle<br />
betrieblicher Krisen könnte ähnliches auch<br />
zur Sicherung des Beschäftigungsstandes<br />
vere<strong>in</strong>bart werden.<br />
6. Verknüpfung von AZV mit e<strong>in</strong>er staatlich<br />
f<strong>in</strong>anzierten Weiterbildungsoffensive<br />
E<strong>in</strong>e Möglichkeit, die f<strong>in</strong>anzielle Flankierung<br />
von AZV so zu gestalten, daû die<br />
Beschäftigten während <strong>der</strong> öffentlichen<br />
F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> direkten Verfügung <strong>der</strong><br />
Unternehmen entzogen s<strong>in</strong>d, wäre die<br />
Unterstützung von Qualifizierungszeiten.<br />
Weiterbildungsmaûnahmen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Voraussetzung<br />
für die Umverteilung von<br />
Arbeit vor allem auf den mittleren und<br />
oberen Ebenen im Betrieb. Die Verknüpfung<br />
von AZV mit Weiterbildung konnte<br />
auûerdem e<strong>in</strong>en erheblichen Innovationsschub<br />
mit sich br<strong>in</strong>gen. Dies gilt erst recht<br />
für kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen,<br />
<strong>der</strong>en Weiterbildungsverhalten unzureichend<br />
ist. E<strong>in</strong> konkretes Modell könnte<br />
wie folgt aussehen: Wenn die Tarifparteien<br />
AZV e<strong>in</strong>er bestimmten Höhe pro Jahr vere<strong>in</strong>baren,<br />
bekommt die/<strong>der</strong> ArbeitnehmerIn<br />
für e<strong>in</strong> Jahr e<strong>in</strong>en Qualifizierungsbonus<br />
<strong>in</strong> <strong>der</strong> gleichen Höhe <strong>der</strong> verkürzten<br />
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