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Parteitag der SPD in Hannover

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etriebliche und gewerkschaftliche Aktion<br />

(d.h. auch nötigenfalls Streiks) zu verbessern.<br />

Hierzu gehört v. a. die ¾n<strong>der</strong>ung des<br />

(ehem.) § 116 AFG <strong>in</strong> den ursprünglichen<br />

Zustand, die Rücknahme des Sozialabbaus<br />

(Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung) und<br />

die Ausweitung <strong>der</strong> betrieblichen Mitbestimmungsrechte.<br />

4. Absicherung von Teilzeitarbeit<br />

E<strong>in</strong>e (wie die aktuellen Erfahrungen <strong>in</strong><br />

an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n wie <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>lande zeigen)<br />

beschäftigungswirksame Möglichkeit<br />

ist die Ausweitung von Teilzeitarbeit. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

wird Teilzeit von den Betrieben <strong>der</strong>zeit<br />

nur <strong>in</strong> bestimmten Bereichen und auf<br />

niedrigen Hierarchieebenen angeboten.<br />

90 % <strong>der</strong> Teilzeitbeschäftigten s<strong>in</strong>d Frauen,<br />

die als Konsequenz Benachteiligung im<br />

Betrieb fürchten müssen und ger<strong>in</strong>ge<br />

Sozialversicherungsansprüche haben werden.<br />

Pr<strong>in</strong>zipiell muû <strong>der</strong> Ansatz dar<strong>in</strong><br />

bestehen, Arbeitszeit nicht <strong>in</strong>dividuell, son<strong>der</strong>n<br />

kollektiv zu verkürzen und schon gar<br />

nicht auf die erwerbstätigen Frauen abzuschieben.<br />

Wenn es darüber h<strong>in</strong>aus weitere<br />

<strong>in</strong>dividuelle Verkürzungswünsche gibt,<br />

muû diese Teilzeitarbeit zum<strong>in</strong>dest besser<br />

abgesichert werden. Eckpunkte könnten<br />

se<strong>in</strong>:<br />

± Recht auf <strong>in</strong>dividuelle AZV mit Rückkehroption<br />

<strong>in</strong> Vollzeit<br />

± Diskrim<strong>in</strong>ierungsverbot von Teilzeitarbeit<br />

im Betrieb<br />

± Der Staat übernimmt m<strong>in</strong>destens 50 %<br />

<strong>der</strong> Differenz <strong>der</strong> Sozialversicherungsbeiträge<br />

zwischen Teilzeit und tariflich vere<strong>in</strong>barter<br />

Arbeitszeit.<br />

Derzeit ist Teilzeit e<strong>in</strong>er <strong>der</strong> gröûten Stabilisierungsfaktoren<br />

des geschlechtshierarchischen<br />

Arbeitsmarktes. Daher muû nochmals<br />

ausdrücklich betont werden, daû e<strong>in</strong>er<br />

kollektiven Arbeitszeitverkürzung absoluter<br />

Vorrang vor <strong>in</strong>dividuellen Teilzeitlösungen<br />

e<strong>in</strong>zuräumen ist. Teilzeit ist nur dann für<br />

uns akzeptabel, wenn sie existenzsichernd<br />

ist.<br />

5. E<strong>in</strong> abgewandeltes deutsches ¹Robien-<br />

Gesetzª<br />

Die f<strong>in</strong>anzielle Unterstützung von tariflich<br />

bzw. betrieblich vere<strong>in</strong>barter Arbeitszeitverkürzung<br />

ist <strong>in</strong> vielen Varianten denkbar.<br />

E<strong>in</strong>ige davon sehen die Staffelung von<br />

Sozialabgaben und E<strong>in</strong>kommensteuer nach<br />

<strong>der</strong> jeweiligen Arbeitszeit vor. Neben steuersystematischen<br />

und sozialpolitischen<br />

Erwägungen spricht jedoch die mögliche<br />

Subventionierung von Produktivitätsgew<strong>in</strong>nen<br />

und die Individualisierung <strong>der</strong> Verkürzung<br />

gegen e<strong>in</strong>en <strong>der</strong>artigen Ansatz. Statt<br />

dessen halten wir folgende Variante für die<br />

schlüssigste:<br />

Wenn <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Tarifvertrag o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Betriebsvere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong>e Arbeitszeitverkürzung<br />

mit vollem Reallohnausgleich festgelegt<br />

wird und sich e<strong>in</strong> Betrieb zu unbefristeten<br />

Neue<strong>in</strong>stellungen <strong>in</strong> Höhe von<br />

m<strong>in</strong>destens 50 % des verkürzten Arbeitsvolumens<br />

verpflichtet, übernimmt die öffentliche<br />

Hand die Hälfte <strong>der</strong> zusätzlich entstehenden<br />

Lohnkosten für e<strong>in</strong> Jahr. Im Falle<br />

betrieblicher Krisen könnte ähnliches auch<br />

zur Sicherung des Beschäftigungsstandes<br />

vere<strong>in</strong>bart werden.<br />

6. Verknüpfung von AZV mit e<strong>in</strong>er staatlich<br />

f<strong>in</strong>anzierten Weiterbildungsoffensive<br />

E<strong>in</strong>e Möglichkeit, die f<strong>in</strong>anzielle Flankierung<br />

von AZV so zu gestalten, daû die<br />

Beschäftigten während <strong>der</strong> öffentlichen<br />

F<strong>in</strong>anzierung <strong>der</strong> direkten Verfügung <strong>der</strong><br />

Unternehmen entzogen s<strong>in</strong>d, wäre die<br />

Unterstützung von Qualifizierungszeiten.<br />

Weiterbildungsmaûnahmen s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>e Voraussetzung<br />

für die Umverteilung von<br />

Arbeit vor allem auf den mittleren und<br />

oberen Ebenen im Betrieb. Die Verknüpfung<br />

von AZV mit Weiterbildung konnte<br />

auûerdem e<strong>in</strong>en erheblichen Innovationsschub<br />

mit sich br<strong>in</strong>gen. Dies gilt erst recht<br />

für kle<strong>in</strong>e und mittlere Unternehmen,<br />

<strong>der</strong>en Weiterbildungsverhalten unzureichend<br />

ist. E<strong>in</strong> konkretes Modell könnte<br />

wie folgt aussehen: Wenn die Tarifparteien<br />

AZV e<strong>in</strong>er bestimmten Höhe pro Jahr vere<strong>in</strong>baren,<br />

bekommt die/<strong>der</strong> ArbeitnehmerIn<br />

für e<strong>in</strong> Jahr e<strong>in</strong>en Qualifizierungsbonus<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> gleichen Höhe <strong>der</strong> verkürzten<br />

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