Parteitag der SPD in Hannover
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Am unteren Ende <strong>der</strong> steuerlichen Erfassung<br />
und Belastung rangieren jedoch die<br />
E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
und Kapitalvermögen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
<strong>der</strong>en effiziente Erfassung bei e<strong>in</strong>er gleichzeitigen<br />
Intensivierung <strong>der</strong> betrieblichen<br />
Auûenprüfung eröffnet relevante Potentiale<br />
von Mehre<strong>in</strong>nahmen. Zudem muû das E<strong>in</strong>kommensteuergesetz<br />
zugunsten e<strong>in</strong>es<br />
eigenständigen Teils von subventionspolitisch<br />
motivierten Lenkungsnormen gere<strong>in</strong>igt<br />
werden.<br />
Unternehmensbesteuerung reformieren ±<br />
Lücke zwischen nom<strong>in</strong>aler und realer Belastung<br />
schlieûen.<br />
Unternehmen unterliegen je nach ihrer<br />
Rechtsform <strong>der</strong> Körperschaftsteuer (d. h.<br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer <strong>der</strong> Kapitalgesellschaften,<br />
z.B. GmbH, AG) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kunftsart<br />
¹E<strong>in</strong>künfte aus Gewerbebetriebª<br />
bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer (E<strong>in</strong>zelunternehmer,<br />
Gesellschafter von Personengesellschaften,<br />
z.B. OHG, KG).<br />
Dazu kommen noch die unternehmerischen<br />
E<strong>in</strong>künfte <strong>der</strong> freien Berufe und <strong>der</strong><br />
Landwirte, die ebenfalls eigenen E<strong>in</strong>kunftsarten<br />
bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer zugeordnet<br />
werden. Je nach Steuer- und E<strong>in</strong>kunftsart<br />
gelten äuûerst unterschiedliche Gew<strong>in</strong>nermittlungsvorschriften,<br />
Freibeträge usw.<br />
Kurz: Die Besteuerung <strong>der</strong> unternehmerischen<br />
E<strong>in</strong>künfte ist chaotisch.<br />
Um e<strong>in</strong>e gleichmäûige und ökonomisch<br />
s<strong>in</strong>nvolle Besteuerung <strong>der</strong> unternehmerischen<br />
E<strong>in</strong>künfte zu erreichen, werden die<br />
um die E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
erweiterten Gew<strong>in</strong>ne<strong>in</strong>künfte aus<br />
<strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer ausgelagert. Die<br />
Besteuerung aller unternehmerischen E<strong>in</strong>künfte<br />
erfolgt ± analog zur jetzigen Körperschaftsteuer<br />
± <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er rechtsformunabhängigen<br />
Betriebsteuer. Kle<strong>in</strong>unternehmer<br />
(z.B. Gew<strong>in</strong>nermittlung nach dem heutigen<br />
§ 4 Abs. 3 EStG) können aus Vere<strong>in</strong>fachungsgründen<br />
zur ± dann privaten ± E<strong>in</strong>kommensteuer<br />
optieren.<br />
Der steuerliche Gew<strong>in</strong>n wird <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Betriebsteuer mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen Steuersatz<br />
± deutlich unter dem Spitzensteuer-<br />
satz <strong>der</strong> privaten E<strong>in</strong>kommensteuer ± belastet.<br />
Ausschüttungen bzw. Entnahmen aus<br />
Betrieb werden bei <strong>der</strong> privaten E<strong>in</strong>kommensteuer<br />
erfaût. Die gezahlte Betriebsteuer<br />
wird bei <strong>der</strong> privaten E<strong>in</strong>kommensteuer<br />
angerechnet. Somit unterliegen nur<br />
noch die dem Unternehmen entzogenen<br />
Gew<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> progressiven Besteuerung <strong>der</strong><br />
privaten E<strong>in</strong>kommensteuer. Der nordrhe<strong>in</strong>westfälische<br />
F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister Schleuûer hat<br />
zudem e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>novativen Reformvorschlag<br />
für die Neufassung <strong>der</strong> Abschreibungsund<br />
Bewertungsregeln (Objektivierung <strong>der</strong><br />
Gew<strong>in</strong>nermittlung) vorgelegt, <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
neuen Betriebsteuer möglichst lückenlos<br />
umgesetzt werden sollte. So wird die<br />
Unternehmensbesteuerung auf e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />
und rechtsformunabhängige Basis<br />
gestellt. Mit <strong>der</strong> Betriebsteuer ist zudem<br />
e<strong>in</strong> steuersystematisch s<strong>in</strong>nvoller Anknüpfungspunkt<br />
für e<strong>in</strong>e revitalisierte Gewerbesteuer<br />
geschaffen, <strong>der</strong> den Kommunen<br />
<strong>in</strong>dividuelle Hebesätze zur Betriebsteuer<br />
beläût.<br />
Existenzm<strong>in</strong>imum erhöhen ± Lohnsteuerbelastung<br />
senken<br />
Für den Tarif <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer<br />
bedeutet das e<strong>in</strong>e gezielte Entlastung e<strong>in</strong>kommensschwacher<br />
Schichten und e<strong>in</strong>e<br />
ger<strong>in</strong>gere Lohnsteuerbelastung <strong>der</strong> groûen<br />
Mehrheit <strong>der</strong> abhängig Beschäftigten. Die<br />
von <strong>der</strong> <strong>SPD</strong> gefor<strong>der</strong>te Erhöhung des Existenzm<strong>in</strong>imums<br />
auf DM 14000/DM 28 000<br />
(E<strong>in</strong>zel- bzw. Zusammenveranlagung von<br />
Ehegatten) und die deutliche Absenkung<br />
des E<strong>in</strong>gangsteuersatzes erübrigen die<br />
Fixierung <strong>der</strong> Diskussion auf die Senkung<br />
des Spitzensteuersatzes, da sie allen Steuerpflichtigen<br />
± auch Spitzenverdienern ±<br />
zugute kommen. Def<strong>in</strong>itive Aussagen zur<br />
Gesamtstruktur des Steuertarifs s<strong>in</strong>d erst<br />
bei vollständiger Klarheit über die Verbreiterung<br />
<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage s<strong>in</strong>nvoll.<br />
E<strong>in</strong>e Gegenf<strong>in</strong>anzierung von E<strong>in</strong>nahmeausfällen<br />
bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer durch e<strong>in</strong>e<br />
pauschale Erhöhung <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />
wird strikt abgelehnt. Denn die daraus<br />
resultierenden Mehrbelastungen für zahlreiche<br />
Student<strong>in</strong>nen, Rentner<strong>in</strong>nen und<br />
an<strong>der</strong>e auf Transfere<strong>in</strong>kommen angewiesene<br />
Haushalte s<strong>in</strong>d nicht zu rechtfertigen.<br />
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