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Parteitag der SPD in Hannover

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Am unteren Ende <strong>der</strong> steuerlichen Erfassung<br />

und Belastung rangieren jedoch die<br />

E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

und Kapitalvermögen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

<strong>der</strong>en effiziente Erfassung bei e<strong>in</strong>er gleichzeitigen<br />

Intensivierung <strong>der</strong> betrieblichen<br />

Auûenprüfung eröffnet relevante Potentiale<br />

von Mehre<strong>in</strong>nahmen. Zudem muû das E<strong>in</strong>kommensteuergesetz<br />

zugunsten e<strong>in</strong>es<br />

eigenständigen Teils von subventionspolitisch<br />

motivierten Lenkungsnormen gere<strong>in</strong>igt<br />

werden.<br />

Unternehmensbesteuerung reformieren ±<br />

Lücke zwischen nom<strong>in</strong>aler und realer Belastung<br />

schlieûen.<br />

Unternehmen unterliegen je nach ihrer<br />

Rechtsform <strong>der</strong> Körperschaftsteuer (d. h.<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer <strong>der</strong> Kapitalgesellschaften,<br />

z.B. GmbH, AG) o<strong>der</strong> <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kunftsart<br />

¹E<strong>in</strong>künfte aus Gewerbebetriebª<br />

bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer (E<strong>in</strong>zelunternehmer,<br />

Gesellschafter von Personengesellschaften,<br />

z.B. OHG, KG).<br />

Dazu kommen noch die unternehmerischen<br />

E<strong>in</strong>künfte <strong>der</strong> freien Berufe und <strong>der</strong><br />

Landwirte, die ebenfalls eigenen E<strong>in</strong>kunftsarten<br />

bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer zugeordnet<br />

werden. Je nach Steuer- und E<strong>in</strong>kunftsart<br />

gelten äuûerst unterschiedliche Gew<strong>in</strong>nermittlungsvorschriften,<br />

Freibeträge usw.<br />

Kurz: Die Besteuerung <strong>der</strong> unternehmerischen<br />

E<strong>in</strong>künfte ist chaotisch.<br />

Um e<strong>in</strong>e gleichmäûige und ökonomisch<br />

s<strong>in</strong>nvolle Besteuerung <strong>der</strong> unternehmerischen<br />

E<strong>in</strong>künfte zu erreichen, werden die<br />

um die E<strong>in</strong>künfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

erweiterten Gew<strong>in</strong>ne<strong>in</strong>künfte aus<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer ausgelagert. Die<br />

Besteuerung aller unternehmerischen E<strong>in</strong>künfte<br />

erfolgt ± analog zur jetzigen Körperschaftsteuer<br />

± <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er rechtsformunabhängigen<br />

Betriebsteuer. Kle<strong>in</strong>unternehmer<br />

(z.B. Gew<strong>in</strong>nermittlung nach dem heutigen<br />

§ 4 Abs. 3 EStG) können aus Vere<strong>in</strong>fachungsgründen<br />

zur ± dann privaten ± E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

optieren.<br />

Der steuerliche Gew<strong>in</strong>n wird <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Betriebsteuer mit e<strong>in</strong>em e<strong>in</strong>heitlichen Steuersatz<br />

± deutlich unter dem Spitzensteuer-<br />

satz <strong>der</strong> privaten E<strong>in</strong>kommensteuer ± belastet.<br />

Ausschüttungen bzw. Entnahmen aus<br />

Betrieb werden bei <strong>der</strong> privaten E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

erfaût. Die gezahlte Betriebsteuer<br />

wird bei <strong>der</strong> privaten E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

angerechnet. Somit unterliegen nur<br />

noch die dem Unternehmen entzogenen<br />

Gew<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> progressiven Besteuerung <strong>der</strong><br />

privaten E<strong>in</strong>kommensteuer. Der nordrhe<strong>in</strong>westfälische<br />

F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>ister Schleuûer hat<br />

zudem e<strong>in</strong>en <strong>in</strong>novativen Reformvorschlag<br />

für die Neufassung <strong>der</strong> Abschreibungsund<br />

Bewertungsregeln (Objektivierung <strong>der</strong><br />

Gew<strong>in</strong>nermittlung) vorgelegt, <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

neuen Betriebsteuer möglichst lückenlos<br />

umgesetzt werden sollte. So wird die<br />

Unternehmensbesteuerung auf e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>heitliche<br />

und rechtsformunabhängige Basis<br />

gestellt. Mit <strong>der</strong> Betriebsteuer ist zudem<br />

e<strong>in</strong> steuersystematisch s<strong>in</strong>nvoller Anknüpfungspunkt<br />

für e<strong>in</strong>e revitalisierte Gewerbesteuer<br />

geschaffen, <strong>der</strong> den Kommunen<br />

<strong>in</strong>dividuelle Hebesätze zur Betriebsteuer<br />

beläût.<br />

Existenzm<strong>in</strong>imum erhöhen ± Lohnsteuerbelastung<br />

senken<br />

Für den Tarif <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer<br />

bedeutet das e<strong>in</strong>e gezielte Entlastung e<strong>in</strong>kommensschwacher<br />

Schichten und e<strong>in</strong>e<br />

ger<strong>in</strong>gere Lohnsteuerbelastung <strong>der</strong> groûen<br />

Mehrheit <strong>der</strong> abhängig Beschäftigten. Die<br />

von <strong>der</strong> <strong>SPD</strong> gefor<strong>der</strong>te Erhöhung des Existenzm<strong>in</strong>imums<br />

auf DM 14000/DM 28 000<br />

(E<strong>in</strong>zel- bzw. Zusammenveranlagung von<br />

Ehegatten) und die deutliche Absenkung<br />

des E<strong>in</strong>gangsteuersatzes erübrigen die<br />

Fixierung <strong>der</strong> Diskussion auf die Senkung<br />

des Spitzensteuersatzes, da sie allen Steuerpflichtigen<br />

± auch Spitzenverdienern ±<br />

zugute kommen. Def<strong>in</strong>itive Aussagen zur<br />

Gesamtstruktur des Steuertarifs s<strong>in</strong>d erst<br />

bei vollständiger Klarheit über die Verbreiterung<br />

<strong>der</strong> Bemessungsgrundlage s<strong>in</strong>nvoll.<br />

E<strong>in</strong>e Gegenf<strong>in</strong>anzierung von E<strong>in</strong>nahmeausfällen<br />

bei <strong>der</strong> E<strong>in</strong>kommensteuer durch e<strong>in</strong>e<br />

pauschale Erhöhung <strong>der</strong> Umsatzsteuer<br />

wird strikt abgelehnt. Denn die daraus<br />

resultierenden Mehrbelastungen für zahlreiche<br />

Student<strong>in</strong>nen, Rentner<strong>in</strong>nen und<br />

an<strong>der</strong>e auf Transfere<strong>in</strong>kommen angewiesene<br />

Haushalte s<strong>in</strong>d nicht zu rechtfertigen.<br />

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