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Parteitag der SPD in Hannover

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Energiewirtschaftsrechts muû sicherstellen,<br />

daû die Aufgaben des Umweltschutzes, <strong>der</strong><br />

Klimavorsorge und des Ausbaus des Anteils<br />

<strong>der</strong> regenerativen Energien an <strong>der</strong> Stromversorgung<br />

auch unter den Bed<strong>in</strong>gungen<br />

des liberalisierten europäischen B<strong>in</strong>nenmarktes<br />

für Energie erfüllbar bleiben.<br />

Deregulierung und Wettbewerb im Energieb<strong>in</strong>nenmarkt<br />

dürfen nicht zur Strangulierung<br />

<strong>der</strong> regenerativen Energie führen.<br />

Strom aus regenerativen Energien ± und<br />

aus <strong>der</strong> Kraft-Wärme-Kopplung ± muû<br />

vorrangig <strong>in</strong> das Netz aufgenommen und<br />

von den Netzbetreibern mit festen Sätzen<br />

vergütet werden, <strong>der</strong>en Struktur sich an<br />

diejenige des jetzigen Strome<strong>in</strong>speisungsgesetzes<br />

anlehnt.<br />

II. Die Stromwirtschaft verursacht über<br />

30 Prozent <strong>der</strong> CO 2-Emissionen. Sie steht<br />

daher <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> <strong>der</strong> Pflicht, e<strong>in</strong>en eigenen,<br />

signifikanten Beitrag zum Umweltund<br />

Klimaschutz zu leisten. Stromwirtschaft<br />

und EVU s<strong>in</strong>d gefor<strong>der</strong>t, bei <strong>der</strong><br />

Erzeugung und Verteilung sowie durch<br />

kundenorientierte Beratung Effizienzsteigerung<br />

und Ressourcenschonung zu beachten.<br />

Die EVU sollten sich dabei am Leitbild<br />

<strong>der</strong> ¹M<strong>in</strong>imalkostenplanungª (¹leastcost-plann<strong>in</strong>gª)<br />

orientieren und als Dienstleister<br />

im Energiesektor eigenverantwortlich<br />

zum Umwelt- und Klimaschutz beitragen.<br />

Die Zusatzbelastungen, die den Energieversorgungsunternehmen<br />

(EVU) durch die<br />

E<strong>in</strong>speisung regenerativer Energien entstehen,<br />

dürfen jedoch nicht bei e<strong>in</strong>zelnen<br />

küstennahen EVU ± <strong>der</strong> EWE ± o<strong>der</strong> dem<br />

Verbundunternehmen verbleiben. Die<br />

regional ungleichmäûige Belastung e<strong>in</strong>zelner<br />

EVU mit dem Kosten <strong>der</strong> E<strong>in</strong>speisung<br />

regenerativer Energien muû auf dem Wege<br />

e<strong>in</strong>es Lastenausgleichs zwischen allen EVU<br />

beseitigt werden.<br />

Die den aufnehmenden Netzbetreibern<br />

durch die E<strong>in</strong>speisung des Stroms aus regenerativen<br />

Energien entstehenden Mehrkosten<br />

werden auf alle örtlichen und überörtlichen<br />

Betreiber umgelegt, die ihrerseits<br />

untere<strong>in</strong>an<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Kostenausgleich<br />

durchführen. Die Regelung dieses Aus-<br />

gleichs erfolgt im Rahmen e<strong>in</strong>er Rechtsverordnung<br />

mit Zustimmung des Bundesrates,<br />

um auf die jeweilige Marktentwicklung e<strong>in</strong>zugehen<br />

und Mitnahmeeffekte zu vermeiden.<br />

III. Die Liberalisierung des europäischen<br />

Energiemarktes und <strong>der</strong> Wegfall <strong>der</strong><br />

Gebietsmonopole durch die Novellierung<br />

des Energiewirtschaftsgesetzes droht langfristig<br />

die f<strong>in</strong>anziellen Mittel <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>den<br />

aus den Konzessionsverträgen <strong>in</strong> Frage<br />

zu stellen.<br />

Der Entwurf <strong>der</strong> Bundesregierung zur<br />

Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes<br />

hat deutlich negative Folgen für die<br />

Kommunen und Stadtwerke, da sie ihre<br />

Selbständigkeit zu verlieren drohen. Entgegen<br />

<strong>der</strong> Absicht <strong>der</strong> Liberalisierung kann<br />

e<strong>in</strong>e verstärkte vertikale Integration <strong>der</strong><br />

Energiekonzerne anstelle von Dezentralisierung,<br />

Bewahrung <strong>der</strong> kommunalen<br />

Eigenständigkeit und fairem Wettbewerb<br />

nicht ausgeschlossen werden.<br />

Das von <strong>der</strong> Bundesregierung vorgeschlagene<br />

Wettbewerbssystem würde dazu führen,<br />

daû Groûabnehmer von Verbund- und<br />

Regionalversorgern aus dem Versorgungsbereich<br />

<strong>der</strong> Stadtwerke herausgebrochen<br />

werden können. Groûe Städte mit Industriekunden,<br />

die viel Strom verbrauchen,<br />

müssen Umsatze<strong>in</strong>buûen zwischen 15 %<br />

und 30 % befürchten. Preiserhöhungen um<br />

mehr als 10 % für die übrigen Kunden ±<br />

Haushalte, Handwerk, Gewerbebetriebe ±<br />

wären zum Ausgleich nötig, weil die Fixkosten<br />

<strong>der</strong> kommunalen Versorgungsunternehmen<br />

vor allem auf <strong>der</strong> Anschluû- und<br />

Versorgungspflicht beruhen, die trotz des<br />

Wettbewerbs nicht aufgehoben werden<br />

soll. Die <strong>SPD</strong> bekennt sich daher nachdrücklich<br />

zum Schutz des verfassungsmäûigen<br />

Rechts <strong>der</strong> Kommunen aus Artikel 28<br />

des Grundgesetzes auf Selbstverwaltung.<br />

Dazu gehört nach unserer Überzeugung<br />

auch die Energieversorgung, die traditionell<br />

den Kern <strong>der</strong> kommunalen Wirtschaft<br />

darstellt.<br />

Den Geme<strong>in</strong>den muû deshalb e<strong>in</strong>e Wahlmöglichkeit<br />

e<strong>in</strong>geräumt werden, den Wett-<br />

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