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Parteitag der SPD in Hannover

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hung des Grundfreibetrags nicht nur zu<br />

e<strong>in</strong>er Vergünstigung bei den unteren o<strong>der</strong><br />

mittleren E<strong>in</strong>kommen, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> gleicher<br />

Höhe zu e<strong>in</strong>er verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Steuerlast für<br />

alle E<strong>in</strong>kommensschichten. Alle<strong>in</strong> schon<br />

deswegen ist e<strong>in</strong>e Gegenf<strong>in</strong>anzierung bei<br />

den hohen E<strong>in</strong>kommen erfor<strong>der</strong>lich, sonst<br />

wäre e<strong>in</strong>e Reform nicht gerecht.<br />

(21) Es blieb <strong>der</strong> Bundesregierung vorbehalten,<br />

<strong>in</strong> den 80er Jahren zur Beseitigung<br />

des sog. Mittelstandsbauchs den l<strong>in</strong>earen<br />

Tarif e<strong>in</strong>geführt zu haben. Seit dieser überfälligen<br />

Reform ist dieser Tarifverlauf<br />

unumstritten. Die sozialdemokratischen<br />

Grundüberlegungen ± Entlastungen im<br />

unteren und mittleren Bereich zu plazieren,<br />

bei <strong>der</strong> Arbeitnehmerbesteuerung auch die<br />

hohe Sozialabgabenbelastung zu berücksichtigen<br />

± legen aber nahe, die Tarifdiskussion<br />

fortzuentwickeln.<br />

(22) E<strong>in</strong> progressiver Tarif hat auch dann<br />

¹folgerichtige Übergängeª (Bundesverfassungsgericht),<br />

wenn er e<strong>in</strong>e mäûig ¹l<strong>in</strong>ksgekrümmte<br />

Kurveª aufweist (gegenüber <strong>der</strong><br />

l<strong>in</strong>earen Tarifl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong> leicht durchhängen<strong>der</strong><br />

Bogenverlauf). Bei diesem Tarif nimmt<br />

die Progression bis zur Mitte des Bogens<br />

nur sehr mäûig ± und weniger als beim<br />

l<strong>in</strong>earen Tarif ± zu, während sie dann etwas<br />

schärfer ansteigt. Setzt man die Mitte des<br />

Bogens etwa <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Sozialversicherungspflichtgrenze<br />

an, ergibt sich bis<br />

zur Höhe dieser E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong> verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />

Anstieg <strong>der</strong> Steuerbelastung, was<br />

se<strong>in</strong>e Rechtfertigung auch dadurch hat, daû<br />

bis dah<strong>in</strong> mit steigendem E<strong>in</strong>kommen auch<br />

die Sozialversicherungsbeiträge wachsen.<br />

Ab dieser Grenze nehmen die Sozialabzüge<br />

nicht mehr zu, dafür würde e<strong>in</strong>e etwas stärkere<br />

Progression wirksam.<br />

(23) Folgerichtig ist es dann, die E<strong>in</strong>kommensgrenze<br />

für den Spitzensteuersatz zu<br />

erhöhen und als Ausgleich dafür ± aber<br />

auch wegen schon angesprochener ökonomischer<br />

Probleme und Gesichtspunkten<br />

<strong>der</strong> Gerechtigkeit ± den Spitzensteuersatz ±<br />

<strong>der</strong> dann nur die hohen Private<strong>in</strong>künfte<br />

betrifft ± selbst anzuheben (z. B. auf die<br />

früheren 56 v. H.; die E<strong>in</strong>kommensgrenze<br />

für den Spitzensteuersatz ist seit den 60er<br />

Jahren etwa unverän<strong>der</strong>t und entspricht<br />

nicht mehr dem heutigen Verständnis<br />

¹hoherª E<strong>in</strong>kommen).<br />

(24) Die For<strong>der</strong>ung hoher o<strong>der</strong> höherer<br />

Spitzensteuersätze begegnet dem E<strong>in</strong>wand,<br />

das sei <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />

abträglich und Millionäre würden<br />

sich sowieso <strong>der</strong> Besteuerung entziehen<br />

o<strong>der</strong> zahlten schon jetzt gar ke<strong>in</strong>e Steuern.<br />

Erstens ist mit <strong>der</strong> Betriebsteuerkonzeption<br />

<strong>der</strong> unternehmerische Bereich ausgeklammert,<br />

so daû höhere Spitzensteuersätze nur<br />

die Private<strong>in</strong>kommen treffen. Zweitens ist<br />

darauf zu verweisen, daû das E<strong>in</strong>kommensteueraufkommen<br />

(Lohn- und E<strong>in</strong>kommenssteuer<br />

zusammen, die Lohnsteuer ist<br />

nur e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Erhebungsform <strong>der</strong><br />

E<strong>in</strong>kommensteuer) fast zur Hälfte vom<br />

oberen E<strong>in</strong>kommenszehntel aufgebracht<br />

wird, was auf die enorme tatsächliche Steuerzahlungskraft<br />

dieser E<strong>in</strong>kommensschicht<br />

verweist. Deren Steuerzahlung ist aber<br />

nicht die Folge e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuell hohen o<strong>der</strong><br />

zu hohen Belastung, son<strong>der</strong>n das Ergebnis<br />

<strong>der</strong> exorbitanten E<strong>in</strong>kommenskonzentration<br />

<strong>in</strong> diesem Bereich. Drittens ist richtig,<br />

daû es e<strong>in</strong>e Vielzahl von Schlupflöchern <strong>der</strong><br />

Steuerumgehung gibt. Diese sollen ja aber<br />

gerade durch e<strong>in</strong>e Steuerreform weitgehend<br />

beseitigt werden (u. a. Son<strong>der</strong>abschreibungen<br />

neue Bundeslän<strong>der</strong> usw.). Es kann nicht<br />

angehen, daû <strong>der</strong> Gesetzgeber erst Spitzensteuersätze<br />

festlegt, dann Umgehungen aufbaut,<br />

die die Belastung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl<br />

von E<strong>in</strong>zelfällen reduziert und dann <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Folge die Spitzenbesteuerung mit <strong>der</strong><br />

Begründung absenkt, die tatsächliche Belastung<br />

komme eh nicht an das Tarifmaû<br />

heran. Die Schlupflöcher s<strong>in</strong>d umgekehrt<br />

gerade deswegen zu beseitigen, damit das<br />

Tarifmaû wie<strong>der</strong> greift. Viertens gibt es<br />

abgesehen davon den Normalfall, wo e<strong>in</strong><br />

Vermögensmillionär ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommenssteuer<br />

bezahlt, nämlich dann, wenn das<br />

Unternehmen zeitweise Verluste e<strong>in</strong>fährt.<br />

Dieser Fall eignet sich allerd<strong>in</strong>gs nicht für<br />

polemische E<strong>in</strong>wände.<br />

Steuersplitt<strong>in</strong>g bei Ehegatten<br />

(25) Die Belastungsdiskussion im Normalverdienerbereich<br />

(o<strong>der</strong> auch sonst) ist<br />

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