Parteitag der SPD in Hannover
Parteitag der SPD in Hannover
Parteitag der SPD in Hannover
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
hung des Grundfreibetrags nicht nur zu<br />
e<strong>in</strong>er Vergünstigung bei den unteren o<strong>der</strong><br />
mittleren E<strong>in</strong>kommen, son<strong>der</strong>n <strong>in</strong> gleicher<br />
Höhe zu e<strong>in</strong>er verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ten Steuerlast für<br />
alle E<strong>in</strong>kommensschichten. Alle<strong>in</strong> schon<br />
deswegen ist e<strong>in</strong>e Gegenf<strong>in</strong>anzierung bei<br />
den hohen E<strong>in</strong>kommen erfor<strong>der</strong>lich, sonst<br />
wäre e<strong>in</strong>e Reform nicht gerecht.<br />
(21) Es blieb <strong>der</strong> Bundesregierung vorbehalten,<br />
<strong>in</strong> den 80er Jahren zur Beseitigung<br />
des sog. Mittelstandsbauchs den l<strong>in</strong>earen<br />
Tarif e<strong>in</strong>geführt zu haben. Seit dieser überfälligen<br />
Reform ist dieser Tarifverlauf<br />
unumstritten. Die sozialdemokratischen<br />
Grundüberlegungen ± Entlastungen im<br />
unteren und mittleren Bereich zu plazieren,<br />
bei <strong>der</strong> Arbeitnehmerbesteuerung auch die<br />
hohe Sozialabgabenbelastung zu berücksichtigen<br />
± legen aber nahe, die Tarifdiskussion<br />
fortzuentwickeln.<br />
(22) E<strong>in</strong> progressiver Tarif hat auch dann<br />
¹folgerichtige Übergängeª (Bundesverfassungsgericht),<br />
wenn er e<strong>in</strong>e mäûig ¹l<strong>in</strong>ksgekrümmte<br />
Kurveª aufweist (gegenüber <strong>der</strong><br />
l<strong>in</strong>earen Tarifl<strong>in</strong>ie e<strong>in</strong> leicht durchhängen<strong>der</strong><br />
Bogenverlauf). Bei diesem Tarif nimmt<br />
die Progression bis zur Mitte des Bogens<br />
nur sehr mäûig ± und weniger als beim<br />
l<strong>in</strong>earen Tarif ± zu, während sie dann etwas<br />
schärfer ansteigt. Setzt man die Mitte des<br />
Bogens etwa <strong>in</strong> <strong>der</strong> Höhe <strong>der</strong> Sozialversicherungspflichtgrenze<br />
an, ergibt sich bis<br />
zur Höhe dieser E<strong>in</strong>kommen e<strong>in</strong> verm<strong>in</strong><strong>der</strong>ter<br />
Anstieg <strong>der</strong> Steuerbelastung, was<br />
se<strong>in</strong>e Rechtfertigung auch dadurch hat, daû<br />
bis dah<strong>in</strong> mit steigendem E<strong>in</strong>kommen auch<br />
die Sozialversicherungsbeiträge wachsen.<br />
Ab dieser Grenze nehmen die Sozialabzüge<br />
nicht mehr zu, dafür würde e<strong>in</strong>e etwas stärkere<br />
Progression wirksam.<br />
(23) Folgerichtig ist es dann, die E<strong>in</strong>kommensgrenze<br />
für den Spitzensteuersatz zu<br />
erhöhen und als Ausgleich dafür ± aber<br />
auch wegen schon angesprochener ökonomischer<br />
Probleme und Gesichtspunkten<br />
<strong>der</strong> Gerechtigkeit ± den Spitzensteuersatz ±<br />
<strong>der</strong> dann nur die hohen Private<strong>in</strong>künfte<br />
betrifft ± selbst anzuheben (z. B. auf die<br />
früheren 56 v. H.; die E<strong>in</strong>kommensgrenze<br />
für den Spitzensteuersatz ist seit den 60er<br />
Jahren etwa unverän<strong>der</strong>t und entspricht<br />
nicht mehr dem heutigen Verständnis<br />
¹hoherª E<strong>in</strong>kommen).<br />
(24) Die For<strong>der</strong>ung hoher o<strong>der</strong> höherer<br />
Spitzensteuersätze begegnet dem E<strong>in</strong>wand,<br />
das sei <strong>der</strong> <strong>in</strong>ternationalen Wettbewerbsfähigkeit<br />
abträglich und Millionäre würden<br />
sich sowieso <strong>der</strong> Besteuerung entziehen<br />
o<strong>der</strong> zahlten schon jetzt gar ke<strong>in</strong>e Steuern.<br />
Erstens ist mit <strong>der</strong> Betriebsteuerkonzeption<br />
<strong>der</strong> unternehmerische Bereich ausgeklammert,<br />
so daû höhere Spitzensteuersätze nur<br />
die Private<strong>in</strong>kommen treffen. Zweitens ist<br />
darauf zu verweisen, daû das E<strong>in</strong>kommensteueraufkommen<br />
(Lohn- und E<strong>in</strong>kommenssteuer<br />
zusammen, die Lohnsteuer ist<br />
nur e<strong>in</strong>e beson<strong>der</strong>e Erhebungsform <strong>der</strong><br />
E<strong>in</strong>kommensteuer) fast zur Hälfte vom<br />
oberen E<strong>in</strong>kommenszehntel aufgebracht<br />
wird, was auf die enorme tatsächliche Steuerzahlungskraft<br />
dieser E<strong>in</strong>kommensschicht<br />
verweist. Deren Steuerzahlung ist aber<br />
nicht die Folge e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>dividuell hohen o<strong>der</strong><br />
zu hohen Belastung, son<strong>der</strong>n das Ergebnis<br />
<strong>der</strong> exorbitanten E<strong>in</strong>kommenskonzentration<br />
<strong>in</strong> diesem Bereich. Drittens ist richtig,<br />
daû es e<strong>in</strong>e Vielzahl von Schlupflöchern <strong>der</strong><br />
Steuerumgehung gibt. Diese sollen ja aber<br />
gerade durch e<strong>in</strong>e Steuerreform weitgehend<br />
beseitigt werden (u. a. Son<strong>der</strong>abschreibungen<br />
neue Bundeslän<strong>der</strong> usw.). Es kann nicht<br />
angehen, daû <strong>der</strong> Gesetzgeber erst Spitzensteuersätze<br />
festlegt, dann Umgehungen aufbaut,<br />
die die Belastung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Vielzahl<br />
von E<strong>in</strong>zelfällen reduziert und dann <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />
Folge die Spitzenbesteuerung mit <strong>der</strong><br />
Begründung absenkt, die tatsächliche Belastung<br />
komme eh nicht an das Tarifmaû<br />
heran. Die Schlupflöcher s<strong>in</strong>d umgekehrt<br />
gerade deswegen zu beseitigen, damit das<br />
Tarifmaû wie<strong>der</strong> greift. Viertens gibt es<br />
abgesehen davon den Normalfall, wo e<strong>in</strong><br />
Vermögensmillionär ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>kommenssteuer<br />
bezahlt, nämlich dann, wenn das<br />
Unternehmen zeitweise Verluste e<strong>in</strong>fährt.<br />
Dieser Fall eignet sich allerd<strong>in</strong>gs nicht für<br />
polemische E<strong>in</strong>wände.<br />
Steuersplitt<strong>in</strong>g bei Ehegatten<br />
(25) Die Belastungsdiskussion im Normalverdienerbereich<br />
(o<strong>der</strong> auch sonst) ist<br />
203